Der Sekundarunterricht untersteht dem Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend.
Die öffentlichen Sekundarschulen stehen Jugendlichen ab 12 Jahren offen. In Luxemburg besteht derzeit Schulpflicht bis zum 1. September nach dem 16. Geburtstag. Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt die Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr.
Ein kompletter Zyklus in der Sekundarschule, ohne Wiederholung einer Klasse, dauert sieben Jahre.
Einschreibung in eine Sekundarschule
Nach dem Abschluss der Orientierungsprozedur vor dem Wechsel von der Grundschule zur Sekundarschule schreiben die Eltern ihr Kind in die Sekundarschule ein.
Der Klassenlehrer händigt den Eltern die dafür notwendigen Dokumente aus:
- den Abschlussbericht des Zyklus 4 (bilan de fin de cycle);
- ein ausgefülltes Einschreibeformular.
- den Orientierungsbeschluss.
Außerdem müssen hinzugefügt werden:
- ein rezentes Passbild des Schülers;
- eine erweiterte Wohnsitzbescheinigung (certificat de résidence élargi), die auf den Namen des Erziehungsberechtigten Ihres Kindes lautet (bei der Gemeindeverwaltung erhältlich oder auf MyGuichet.lu), oder eine Wohnsitzbescheinigung (certificat de résidence), die auf den Namen des Kindes lautet (bei der Gemeinde erhältlich).
Für die europäischen, internationalen, britischen und deutsch-luxemburgischen Schulen gelten möglicherweise andere Zulassungsbedingungen und Einschreibeprozeduren. Hier sollte man sich am besten im Voraus bei der betreffenden Schule informieren.
Die Schulleitung
Der Schuldirektor sorgt für den einwandfreien Ablauf des Schulalltags. Er ist der direkte Vorgesetzte des Lehrpersonals, pädagogischer Leiter und Verwaltungsdirektor der Schule. Er genehmigt den Schulentwicklungsplan.
Der beigeordnete Direktor übernimmt die ihm vom Schuldirektor übertragenen Aufgaben und Verpflichtungen. Er vertritt den Schuldirektor bei dessen Abwesenheit.
Der Direktor kann bei der Organisation des Unterrichts und der Umsetzung der Schulautonomie auf die Unterstützung von Lehrern zurückgreifen, die der Direktion zugeteilt werden. Der Direktionsassistent kann vor allem den Kontakt mit den Schülereltern gewährleisten.
Die Dienste in den Schulen
Der psychosoziale Dienst SePAS
In öffentlichen Sekundarschulen und einigen privaten Sekundarschulen gibt es innerhalb des Département éducatif et psychosocial (Pädagogische und psychosoziale Abteilung) einen Service psychosocial et d’accompagnement scolaires (SePAS, Psychosozialer und schulischer Beratungsdienst), zu dessen Aufgaben es gehört:
- Schüler über Angebote, die zu ihrem Wohlergehen beitragen, zu informieren;
- die psychologische und soziale Beratung von Schülern und ihrem familiären Umfeld sicherzustellen und ihre Entwicklung in schwierigen psychosozialen Situationen zu unterstützen;
- Schüler im Fall der Schutzbedürftigkeit, Diskriminierung oder Belästigung zu unterstützen und zur Förderung der Achtung der Schülerrechte beizutragen;
- Schüler, die Gefahr laufen, die Schule abzubrechen, zu unterstützen und ihre persönlichen Ressourcen, die dem Lernen und dem schulischen Erfolg dienlich sind, zu fördern;
- die sozioökonomischen Lebensbedingungen des familiären Umfelds der Schüler helfen zu verbessern, sodass sie dem schulischen Erfolg förderlich sind, und die Schüler bei der Beantragung von Schulgeldern zu unterstützen;
- in Zusammenarbeit mit dem Service socio-éducatif (SSE, Sozialpädagogischer Dienst), darunter die sozialpädagogischen Dienste der Schulinternate, Präventionsmaßnahmen (psychische Gesundheit, Verringerung der Gefahren durch soziale Medien) und Fördermaßnahmen (Suchtmanagement und Verringerung der Suchtgefahr, emotionale und sexuelle Gesundheit, gewaltfreie Kommunikation zur Verringerung von Gewalt und Mobbing) einzuführen;
- mit dem Team zur Unterstützung von Schülern mit besonderem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins éducatifs spécifiques, ESEB) zusammenzuarbeiten und an den Sitzungen der Inklusionskommission teilzunehmen;
- in einem Netzwerk mit spezialisierten Diensten in den Bereichen Soziales, Recht, Psychologie, Medizin, Wohnungswesen usw. zusammenzuarbeiten;
- an den Sitzungen des Klassenrates, des Disziplinarausschusses, des Bildungsrats und der Cellule de développement scolaire (Büro für Schulentwicklung) teilzunehmen.
Der SePAS der Sekundarschulen setzt sich aus Psychologen, Sozialarbeitern und Sozialpädagogen zusammen.
Die Verständigung mit dem SePAS, der Austausch bewährter Praktiken, die Bereitstellung von Ressourcen und die jährliche Evaluierung der psychosozialen Begleitung in den Sekundarschulen wird vom Centre psychosocial et d’accompagnement scolaires (CePAS, Psychosoziales und schulisches Beratungszentrum) organisiert. Der CePAS verwaltet die Anträge auf finanzielle Beihilfen (in Form von Subventionen für einkommensschwache Haushalte und Beihilfen, damit die betreffenden Schüler weiter zur Schule gehen können), die vom SePAS an den CePAS weitergeleitet wurden.
Service socio-éducatif
In jeder Sekundarschule ist innerhalb des Département éducatif et psychosocial (Pädagogische und psychosoziale Abteilung) ein Service socio-éducatif (SSE, Sozialpädagogischer Dienst) dafür zuständig:
- Bildungsräume zu schaffen, die die Jugendlichen nach ihren eigenen Interessen und Bedürfnissen anpassen und nutzen können;
- verschiedene Bildungsaktivitäten in und außerhalb der Sekundarschulen anzubieten, die den Jugendlichen neue Impulse und Anreize für ihre Entwicklung geben;
- entspannte und inspirierende Momente des Zusammenseins in der Gruppe zu ermöglichen;
- Jugendkulturen in der Schule zu fördern;
- ein positives schulisches Umfeld zu unterstützen;
- Partizipations- und Handlungsmöglichkeiten für junge Menschen in der Schule zu schaffen.
Die Jugendarbeit an Schulen ist für eine hochwertige ganzheitliche Bildung unerlässlich. Sie fördert die Entwicklung der Kompetenzen und der Persönlichkeit junger Menschen im Rahmen der non-formalen Bildung.
Diese Aktivitäten und Interventionen finden außerhalb der Schulstunden statt oder während Unterrichtsstunden, die ausfallen, weil der Lehrer fehlt.
Schulinternat
In den betreffenden Sekundarschulen bietet das Internat:
- die Möglichkeit für jeden Jugendlichen, seine Schulzeit in einem Rahmen zu verbringen, der sein Wohlbefinden und seinen schulischen Erfolg fördert;
- Teams von Erziehern, die die Jugendlichen in ihrem Alltag unterstützen, indem sie während des Aufenthalts im Internat ein Umfeld anbieten, das das familiäre Umfeld ergänzt.
Das Alter der in den Internaten untergebrachten Schüler hängt vom schulischen Angebot der angeschlossenen öffentlichen Schulen ab: Sekundarschule, Berufsausbildung, internationale Schule usw.
Im Rahmen seiner Aufgaben unterstützt das CePAS die Erzieherteams der öffentlichen Schulinternate. Die sozio-familiären Internate sind Gegenstand einer Vereinbarung mit dem Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend und werden von der Direction générale de l’aide à l’enfance et à la famille (Generaldirektion für Kinder- und Familienhilfe) betreut.
Das Dokumentations- und Informationszentrum
Jede Sekundarschule verfügt über ein Dokumentations- und Informationszentrum (Centre de documentation et d’information – CDI) als Bestandteil des pädagogischen Konzepts der Schule. Im CDI lernen die Schüler, wie man Informationen sucht, insbesondere mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Mitarbeiter des Zentrums stehen den Schülern, die während der schulfreien Stunden hier arbeiten, unterstützend zur Seite. Die Leseförderung gehört ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des CDI.
Die Orientierungsstelle
Die Orientierungsstelle (cellule d’orientation et d’intégration scolaires) der Sekundarschule ist zuständig für die Schul- und Berufsberatung. Hier bekommen die Schüler Informationen über das Schulsystem, mögliche Bildungswege und Hochschulstudien. Sie erfahren, wie das sozio-ökonomische Umfeld, insbesondere der Arbeitsmarkt, funktioniert, damit sie ihre Kompetenzen entwickeln und ihren Bildungsweg dementsprechend wählen und ein persönliches Studienprojekt ausarbeiten können.
Die Orientierungsstelle setzt sich zusammen aus Mitgliedern des Lehrpersonals und der pädagogischen sowie psychosozialen Fachkräfte.
Die Inklusionskommission der Sekundarschule
Die Inklusionskommission (commission d’inclusion – CI) definiert, auf Anfrage der Eltern oder des Direktors, die Betreuungsmodalitäten von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf und überwacht die Umsetzung der Betreuungsmaßnahmen.
Das Büro für Schulentwicklung
Zu den Aufgaben des Büros für Schulentwicklung (cellule de développement scolaire – CDS) gehören die Analyse und Interpretation der Schuldaten der Sekundarschule, die Identifizierung der vorrangigen Bedürfnisse und die Definition schulischer Entwicklungsstrategien. Das Büro arbeitet eine Schulcharta aus, den Schulentwicklungsplan und das Schulprofil, dies in Zusammenarbeit mit dem Bildungsrat.
Die Cellule de développement scolaire setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Direktion und der Conférence du lycée, die vom Direktor für einen Zeitraum von drei Jahren, der verlängert werden kann, ernannt werden.
Die verschiedenen Gremien
Der Klassenrat
Für jede Klasse gibt es einen Klassenrat (conseil de classe), der über die Umsetzung des Unterrichtsprogramms berät und über Fortschritte, Arbeitsverhalten und Disziplin der Schüler diskutiert. Der Rat entscheidet über die Versetzung der Schüler, formuliert Orientierungsratschläge und empfiehlt bzw. schreibt Nachhilfe bei schulischen Schwierigkeiten vor.
Der Klassenrat setzt sich zusammen aus dem Direktor bzw. seinem Stellvertreter und allen Lehrern der jeweiligen Klasse. Die Mitglieder treten immer dann zusammen, wenn dies für den guten Ablauf des Unterrichts und die Disziplin in der Klasse erforderlich ist.
Die Schulkonferenz
In der Schulkonferenz (conférence du lycée) sind die Lehrkräfte und die Mitglieder aller Dienststellen der Schule vertreten. Die Schulkonferenz äußert sich zu allen Fragen, die ihr vom Minister oder dem Direktor übertragen werden. Sie berät auf eigene Initiative über alle wichtigen Themen betreffend Unterricht und Erziehung in der jeweiligen Sekundarschule.
Der Disziplinarausschuss
Der Disziplinarausschuss (conseil de discipline) wird immer dann einberufen, wenn Verstöße einen Schulverweis eines Schülers nach sich ziehen könnten. Er setzt sich aus zwei Mitgliedern der Direktion, drei Lehrern, einem Mitglied des SePAS und einem Elternvertreter zusammen.
Vertretungen
Das Komitee der Schulkonferenz
Das Komitee der Schulkonferenz (comité de la conférence du lycée) vertritt die Lehrkräfte bei der Direktion, dem Minister, dem Schüler- und dem Elternkomitee. Es unterbreitet dem Direktor Vorschläge zu allen Fragen, die den Unterricht und die Erziehung in der Schule betreffen, und zur Weiterbildung des Personals.
Das Schülerkomitee
Das Schülerkomitee vertritt die Schüler bei der Direktion, dem Komitee der Schulkonferenz und dem Elternkomitee. Es informiert die Schüler – vor allem über den Klassensprecher – über ihre Rechte und Pflichten innerhalb der Schulgemeinschaft und arbeitet Vorschläge aus zu allem, was das schulische Leben und die Arbeit der Schüler betrifft. Es organisiert kulturelle, soziale und sportliche Aktivitäten innerhalb der Schule.
Die Mitglieder des Schülerkomitees werden von allen Schülern der Schule unter den Schülern ausgewählt, die sich für das Schülerkomitee gemeldet haben.
Die Schülerkomitees der verschiedenen Schulen schicken jeweils einen Vertreter zur nationalen Schülerkonferenz (Conférence nationale des élèves – CNEL). Die Aufgaben der CNEL bestehen darin, Schüler und Schülerkomitees beim Minister zu vertreten, sich zu Fragen, die ihnen vom Minister vorgelegt werden, zu äußern, und Vorschläge zum schulischen Leben und der Arbeit der Schüler zu unterbreiten.
Das Elternkomitee
Das Elternkomitee (comité des parents d’élèves) vertritt die Schülereltern bei der Direktion, dem Komitee der Schülerkonferenz und dem Schülerkomitee. Es informiert die Eltern in allen Belangen, die den Unterricht in der Schule betreffen. Das Elternkomitee kann kulturelle und soziale Aktivitäten organisieren und Vorschläge zur Organisation des Unterrichts und der Arbeit der Schüler formulieren.
Das Komitee entsendet Elternvertreter in den Bildungsrat, bestimmt den Vertreter für den Disziplinarrat und wählt zwei Vertreter, die ihrerseits bei den Wahlen für die nationale Elternvertretung (représentation nationale des parents) mitmachen.
Der Bildungsrat
Der Bildungsrat (Conseil d’éducation) nimmt die Schulcharta an und erteilt seine Zustimmung zu den autonomen Maßnahmen der Schule, zur Organisation der Wochenstundenpläne und zur Verteilung des der Schule zugeteilten Budgets. Er heißt das Betreuungskonzept gut und äußert sich zu allen Fragen, die das schulische Leben und die Organisation der Schule betreffen. Er nimmt Stellung zum Budgetentwurf und beteiligt sich an der Ausarbeitung des Schulentwicklungsplans (plan de développement scolaire – PDS).
Der Bildungsrat setzt sich zusammen aus dem Direktor und den Vertretern der Schulkonferenz, dem Schülerkomitee und dem Elternkomitee. Er kann Vertreter der kommunalen Behörden, der Wirtschaft, dem Vereinsleben oder dem kulturellen Leben hinzuziehen.