Wechsel von der Grundschule in die Sekundarschule

Die Orientierungsprozedur (procédure d’orientation) für den Wechsel von der Grundschule in den klassischen oder allgemeinen Sekundarunterricht beginnt mit dem ersten Jahr des Lernzyklus 4. Sie bezieht die Eltern in den Entscheidungsfindungsprozess mit ein. Der Klassenlehrer des Schülers übermittelt ihnen eine erste Prognose und informiert sie über das Angebot des klassischen und allgemeinen Sekundarunterrichts. Am Ende des 4. Lernzyklus nehmen Eltern und Klassenlehrer gemeinsam einen Orientierungsbeschluss.

Die Rolle der individuellen Gespräche

Ab dem ersten Jahr des 4. Lernzyklus treffen sich Eltern und Klassenlehrer zu individuellen Gesprächen – jeweils eins am Ende jedes Trimesters –, um sich über die zukünftige Orientierung des Schülers auszutauschen. Eine erste Prognose wird am Ende des 3. Trimesters vom Klassenlehrer erstellt. Er informiert die Eltern gleichzeitig über das Angebot des klassischen und allgemeinen Sekundarunterrichts, einschließlich der spezifischen Klassen: europäischer Unterricht in der öffentlichen Schule in Luxemburg, ALLET-Klassen (Klassen mit Deutsch als Fremdsprache – allemand comme langue étrangère), Klassen mit Unterricht in französischer, englischer oder deutscher Sprache, das International Baccalaureate in englischer oder französischer Sprache.

Im Rahmen der Orientierung sind zwei individuelle Gespräche zwischen Lehrer und Eltern vorgesehen. Das erste Gespräch findet am Anfang des dritten Trimesters des zweiten Jahres des Lernzyklus 4 statt. Auf Wunsch der Eltern kann ein Psychologe am Gespräch teilnehmen. Die Eltern werden über die Ergebnisse der allgemeinen Schulleistungstests, die schulischen Ergebnisse (Entwicklungs- und Lernbericht) und die Ergebnisse der gegebenenfalls vom Psychologen durchgeführten Tests informiert. Weitere Details finden Sie auf der Website skil.lu.

Beim folgenden individuellen Gespräch geht es um die Orientierung. Eltern und Klassenlehrer als Vertreter des pädagogischen Teams nehmen hier eine gemeinsame Entscheidung im Hinblick auf die zukünftige schulische Orientierung des Kindes. Kommen die zwei Parteien nicht zu einem gemeinsamen Schluss, so teilen sie das gemeinsam per Formular dem Präsidenten der betreffenden Kommission für Inklusion mit.

Die gemeinsame Entscheidung

Am Ende des 4. Lernzyklus treffen die Eltern zusammen mit dem Klassenlehrer anlässlich des Orientierungsgesprächs eine gemeinsame Entscheidung über die definitive Orientierung des Kindes. Diese Entscheidung gründet sich auf:

  • die Arbeiten des Schülers, die während des 4. Lernzyklus zustandekamen und die Lernfortschritte sowie die Interessen und Wünsche des Schülers dokumentieren;
  • die Ergebnisse der Bewertung der Lernfortschritte des Schülers;
  • die Ergebnisse des Schülers bei den auf nationaler Ebene vom Ministerium organisierten allgemeinen Schulleistungstests. Sie zeigen, wo der Schüler mit seinen Leistungen im Vergleich zum nationalen Schnitt steht und wo sich seine Leistungen im Vergleich zum Kompetenzniveau, das am Ende des Zyklus erreicht werden soll, situieren;
  • die vom Psychologen zusammengetragenen Informationen, falls die Eltern um diese Unterstützung gebeten haben (weitere Details finden Sie auf der Website skil.lu).

Bei Uneinigkeit

Sind Lehrer und Eltern nicht einer Meinung, wird eine Orientierungskommission mit dem Fall befasst. Den Vorsitz führt der Direktor der Grundschule; die Kommission setzt sich zusammen aus einem Lehrer des 4. Lernzyklus, einem Lehrer des klassischen Sekundarunterrichts, einem Lehrer oder einem Lehrbeauftragten des allgemeinen Sekundarunterrichts und einem Psychologen des CePas (Centre psycho-social et d'accompagnement scolaires). Die Eltern des Schülers, der Klassenlehrer und gegebenenfalls der von den Eltern zugezogene Psychologe werden zur Sitzung eingeladen.

Einschreibung in die Sekundarschule

Die folgenden Dokumente müssen bei der Einschreibung in die Sekundarschule vorgelegt werden:

  • ein vollständig ausgefülltes Einschreibeformular (beim Lehrer erhältlich);
  • eine Kopie des Abschlussberichts des Lernzyklus 4 (bilan de fin de cycle);
  • eine Kopie des Orientierungsbeschlusses (décision d'orientation);
  • eine auf den Namen des Schülers lautende erweiterte Wohnsitzbescheinigung (bei der Gemeindeverwaltung erhältlich).

Der Einschreibungszeitraum ist von Ende Juni bis Anfang Juli.

Einschreibung

Nützliche Links

Informationen für Lehrer

Weitere Informationen

 

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