Barrierefreiheit

Die öffentliche Einrichtung „Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend” ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://men.public.lu/

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder einer App einfach nutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Konformität

Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem RGAA Version 4.1 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit

  • Wir bemühen uns, diese Nichtkonformitäten schnellstmöglich zu korrigieren.
  • Einige Landmarks müssen verbessert oder hinzugefügt werden, um den Zugriff durch assistive Technologien zu erleichtern (zum Beispiel: Suchfeldbezeichnungen, Kennzeichnung der Paginierungsbereiche).
  • Sprachwechsel sind für einige englische, deutsche oder luxemburgische Begriffe nicht angegeben.
  • Einige Inhalte ändern sich dynamisch, ohne dass der Nutzer darüber informiert wird (zum Beispiel die Suchergebnisse des Kalenders).
  • Auf manchen Seiten ist die Rangordnung der Titel ungeeignet.
  • Einige über iframe eingebettete Inhalte weisen Fehler auf (nicht autorisierte Attribute, Identifizierungen).

Unverhältnismäßige Belastung

  • In der Site-Kopfzeile unterscheidet sich die Reihenfolge der Tastaturnavigation von der visuellen Reihenfolge zwischen dem Menü, den Sprachen und dem Suchformular.
  • Die Links in den untergeordneten Menüs sind nicht mit der Tastatur ab der Navigationsleiste erreichbar. Der Zugriff auf die Informationsseiten dieses untergeordneten Menüs ist jedoch von der Navigationsleiste erreichbar und von der Fußzeile aus möglich.
  • Einige Schnittstellenkomponenten weisen Mängel bei der Nutzung von assistiven Technologien auf:
    • in der mobilen Version der Website: die Schaltflächen zum Öffnen des Menüs und der Filter;
    • in der Suche: die Anwendung Filter.
  • Dies sollte jedoch den Zugang zu Informationen nicht beeinträchtigen. Des Weiteren werden diese Komponenten in einer künftigen Fassung überarbeitet, um das Nutzererlebnis zu verbessern und vollständig mit der Barrierefreiheit vereinbar zu sein.
  • Die redaktionellen Inhalte, insbesondere ältere Inhalte, können Nichtkonformitäten aufweisen:
    • schlecht formatierte Listen und Zwischentitel;
    • ungeeignete Linktitel und Alternativen für Bilder;
    • nicht angegebene Sprachwechsel;
    • leere Absätze.
  • Einige nach dem 23. September 2020 veröffentlichte Videos verfügen nicht über eine genaue Transkription. Wir bemühen uns, die im Video vermittelten Inhalte im umgebenden Text wiederzugeben.
  • Einige HTML-Code-Gültigkeitsfehler können assistive Technologien stören.
  • Die auf der Website verfügbaren Dokumente entsprechen nicht unbedingt alle der Norm EN 301 549 V2.1.2. Wir bemühen uns, Ihnen auf Anfrage Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine barrierefreie Alternative zu erhalten.

Vom Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 ausgeschlossene Inhalte

  • Downloads, die von Dritten bereitgestellt werden, stehen nicht unter unserer Kontrolle.
  • Alle vor dem 23. September 2020 auf der Website veröffentlichten Videos.
  • Alle interaktiven Karten sind ausgenommen, sofern die wesentlichen Informationen in barrierefreier digitaler Form bereitgestellt werden. Wir bemühen uns, diese identifizierbar zu halten und zu prüfen, dass sie keine Fallen verursachen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 9. August 2021 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer wirksamen Konformitätsbewertung von dieser Website mit den im RGAA 4.1 festgelegten Anforderungen, wie eine Bewertung durch eine Drittorganisation : "Service information et presse". Die Erklärung wurde zuletzt am 29. März 2022 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder am Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt zu informieren, welches für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Antragsformular, oder den Ombudsman, Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.

 

 


Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 definierten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz.

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