Nationale Elternvertretung

Die nationale, demokratisch gewählte Elternvertretung soll die Kultur der Zusammenarbeit zwischen Schule und Schülereltern vertiefen. Sie fungiert als Sprachrohr der Eltern und als Berater gegenüber dem Minister für Bildung, Kinder und Jugend.

Sie kann bei Gesetzesentwürfen und -vorschlägen oder pädagogischen Projekten mitreden, Vorschläge zu Unterricht und schulischem Leben formulieren oder sich allgemein zu allen Fragen äußern, die die Interessen der Eltern und Schüler berühren.

Wahlen auf zwei Ebenen

Die Vertretung auf nationaler Ebene betrifft alle Schulformen. Um die Repräsentativität zu gewährleisten, sind Wahlen auf zwei Ebenen vorgesehen: sektoriell und national.

Auf sektorieller Ebene 

Für die Vertreter von Eltern von Grundschulkindern:

Die Wahlen werden regional durchgeführt. Die Direktoren der fünfzehn Regionen rufen die Vertreter der Schülereltern, die in den Grundschulen ihrer Region gewählt wurden, zusammen.

Jede Regionalversammlung wählt zwei sektorielle Vertreter. Die Privatschulen und privaten oder öffentlichen internationalen oder europäischen Schulen wählen ebenfalls einen Vertreter.

Für die Vertreter der Eltern von Sekundarschülern:

Das Elternkomitee jeder einzelnen Sekundarschule wählt zwei sektorielle Vertreter unter seinen Mitgliedern. Die Privatschulen und privaten oder öffentlichen internationalen oder europäischen Schulen wählen ebenfalls einen Vertreter.

Für die Eltern von Schülern mit besonderem Förderbedarf:

Jeder Schüler, der von einem Kompetenzzentrum betreut wird, ist weiterhin in seiner regulären Schule eingeschrieben (Grundschule oder Sekundarschule).

Die Eltern dieser Kinder sind also sektoriell entweder über die Schule, in der ihr Kind eingeschrieben ist, oder über das Kompetenzzentrum, das das Kind besucht, vertreten.

Im Prinzip werden in jedem Kompetenzzentrum zwei Vertreter gewählt.

Auf nationaler Ebene

Die drei sektoriellen Vertreter ernennen ihre Mitglieder für die nationale Vertretung.

Diese setzt sich zusammen aus:

  • vier Vertretern von Eltern von Grundschulkindern;
  • sechs Vertreter von Eltern von Sekundarschülern;
  • zwei Vertretern von Eltern von Kindern oder Jugendlichen mit spezifischen Bedürfnissen.

Dauer des Mandats und Sonderurlaub

Die Vertreter auf nationaler Ebene werden für ein dreijähriges verlängerbares Mandat gewählt. Ihnen stehen acht Urlaubstage für Vertretungsverpflichtungen pro Jahr zu.




 

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