Abschlussprüfung

Am Ende der 1re ESC und der 1re ESG müssen sich die Schüler einer Abschlussprüfung unterziehen, um ihr Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife („bac”) zu bekommen. Dieses berechtigt zum Hochschulstudium, ermöglicht aber auch den Berufseinstieg.

Prüfungsmodalitäten

Bei der Abschlussprüfung werden sechs Fächer geprüft, dafür müssen sechs schriftliche und zwei mündliche Tests abgelegt werden.

Im klassischen Sekundarunterricht kann der Schüler seine Fächer nach diesem Schlüssel zusammenstellen:

  • zwei Fächer im Bereich „Sprachen und Mathematik“
  • drei Fächer im Bereich „Spezialisierung“
  • ein Fach im Bereich „Allgemeinbildung“

Im allgemeinen Sekundarunterricht wählt der Schüler sechs Fächer abhängig von den Prioritäten seines Fachgebiets.

Die Modalitäten pro Fach und Fachgebiet sind in den Broschüren beschrieben, die die Prüfungskandidaten erhalten.

Im klassischen und auch im allgemeinen Sekundarunterricht setzt sich die Abschlussnote jedes Prüfungsfachs zu einem Drittel aus der Jahresnote und zu zwei Dritteln aus der Prüfungsnote zusammen. Die mündliche Prüfung geht zu einem Viertel in die Berechnung der Prüfungsnote des betreffenden Fachs ein.

Für die Fächer, in denen keine Prüfung abgelegt wird am Jahresende, gilt die Jahresdurchschnittsnote als Abschlussnote. Die Fächer werden bei der Zertifizierung berücksichtigt und die Note wird im Diplom festgehalten.

Zertifizierung

Nach der Abschlussprüfung erhält der Abiturient eine detaillierte Zertifizierung, die seine schulische Laufbahn dokumentiert, die Leistungen würdigt und ihm die besten Chancen gibt, an der gewünschten Hochschule angenommen zu werden oder den Berufsweg einzuschlagen.

Mit dem Diplom erhält jeder Sekundarschüler mehrere Zusatzzeugnisse und kann so bis zu fünf Dokumente vorzeigen:

  • das in drei Sprachen (Französisch, Deutsch und Englisch) ausgestellte Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, mit Angabe der Unterrichtsart (Klassischer oder allgemeiner Sekundarunterricht), der Fachrichtung (division) und dem Fachgebiet (section) sowie der Bewertung;
  • die Notenbescheinigung, mit Angabe der in den Fächern der letzten Klasse (1re) erhaltenen Noten und der in der vorletzten Klasse (2e) abgeschlossenen Fächer, jedoch ohne deren Benotung;
  • die Beschreibung der schulischen Laufbahn mit den Zielen des Fachgebiets und den vom Schüler abgeschlossenen Fächern, der Dauer der Studien für Sprachen und Mathematik, der angestrebten Kompetenzniveaus in den Sprachen;
  • die von der Schuldirektion ausgestellte Bescheinigung der außerschulischen Aktivitäten, wie die Beteiligung an Optionsfächern, Projekten oder Aktivitäten und das persönliche Engagement des Schülers;
  • rin vom Schüler selbst zu erstellendes personalisiertes Portfolio über seine Vereinstätigkeiten, Sprachreisen, Studentenjobs usw.

Organisation

Es gibt zwei Prüfungstermine, im Juni und September. Die Kandidaten müssen zum ersten Prüfungstermin erscheinen. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen die Schüler regelmäßig und kontinuierlich am Unterricht teilgenommen und die Tests in allen auf dem Programm stehenden Fächern abgelegt haben.

Die Kandidaten, die die Prüfungen des ersten Prüfungstermins nicht geschafft haben, dürfen sich zum zweiten Prüfungstermin desselben Jahres anmelden, wenn sie eine gewichtete Jahresdurchschnittsnote von mindestens 36 Punkten vorweisen können und einen Antrag auf Zulassung zum zweiten Termin eingereicht haben.



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