Organisation und Durchführung

In Luxemburg trifft das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend alle Entscheidungen im Bildungsbereich (mit Ausnahme des Hochschulunterrichts, der in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Forschung und Hochschulwesen fällt).

Die Zielsetzungen der öffentlichen Schule, die Programme, Bescheinigungen und Diplome, der Zugang zu Hochschulstudien, das Personalstatut und das Personal fallen unter eine zentrale Verwaltung.

Für die Organisation der Grundschule (Verteilung der Schüler auf die Klassen, Stundenpläne usw.) sind die Gemeinden zuständig. Die Gemeinden kümmern sich auch um die Schulentwicklungsmaßnahmen und die schulischen Ergebnisse, sie übernehmen die Kosten für die Schulinfrastrukturen und die Ausstattung. Die Lehrkräfte werden vom Ministerium ernannt und den Gemeinden zugeteilt. Der Staat übernimmt die Gehälter.

Die Verwaltung der klassischen und allgemeinen Sekundarschulen obliegt nicht den kommunalen Instanzen. Die Sekundarschulen unterstehen direkt dem Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend. Die Lehrkräfte werden vom Staat ernannt und bezahlt.

 

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