Einschreibung in einer Schule

Je nach Alter besuchen die neu zugezogenen Kinder die Grundschule, den klassischen Sekundarunterricht oder den allgemeinen Sekundarunterricht in einer öffentlichen Schule. Auf Wunsch können die Eltern oder der Vormund das Kind in einer Privatschule anmelden.

Grundschule

Die Einschreibung und Orientierung neu zugezogener Kinder im Alter von 4 bis 11 Jahren erfolgt über den Service de l’intégration et de l’accueil scolaires (SIA, Dienststelle für schulische Integration und Aufnahme):

  • Kinder von 4 bis 5 Jahren: 1. Zyklus,
  • Kinder von 6 bis 11 Jahren: 2. bis 4. Zyklus.

Mehrere öffentliche internationale Schulen bieten Grundschul- und manchmal auch Vorschulklassen an.

Einige Privatschulen bieten unterschiedliche Schulmöglichkeiten an.

Weitere Informationen:

Sekundarunterricht

Für die Einschreibung und Orientierung der über Zwölfjährigen, die neu zugezogen sind, ist der Service de l’intégration et de l’accueil scolaires (SIA, Dienststelle für schulische Integration und Aufnahme) zuständig. Zur Bestimmung der Klasse, die den Kompetenzen des Schülers entspricht, werden Schulwissen und Sprachkenntnisse des Jugendlichen evaluiert. Zum ersten Termin beim SIA sind folgende Dokumente mitzubringen:

  • Ausweis oder Pass,
  • Zeugnisse der letzten beiden Schuljahre,
  • wenn möglich eine Kopie der Wohnsitzbescheinigung (erhältlich bei der Gemeindeverwaltung) oder einen Beleg des Antrags auf internationalen Schutz.

Weitere Informationen:

Internationale Schulen

Eine Politik, die auf ein breites Ausbildungsangebot ausgelegt ist, um der Vielfalt der Luxemburger Schülerschaft gerecht zu werden, sorgt für eine reiche Bildungslandschaft.

Entsprechend ihren Begabungen, Bedürfnissen und Zielvorstellungen haben die Schüler Zugang zum klassischen, allgemeinen, europäischen, internationalen, öffentlichen oder privaten Sekundarunterricht.

Weitere Informationen:



 

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