Organisation

In Luxemburg sind Staat und Gemeinden für die Grundschule zuständig; sie kümmern sich gemeinsam um den Unterricht und die Betreuung von über 55 700 Kindern, die im Prinzip zwischen 3 und 11 Jahre alt sind.

Die Organisation der Grundschule wurde durch die Gesetze von 2009 und 2017 grundlegend reformiert.

Anmeldung in der Schule der Gemeinde

Die öffentlichen Grundschulen nehmen Kinder von drei bis elf Jahren auf. Jedes in Luxemburg wohnhafte Kind, das zum 1. September vier Jahre erreicht hat, ist schulpflichtig.

Kinder, die zum 1. September erst drei Jahre alt sind, können auf Wunsch der Eltern eine Klasse der Früherziehung besuchen. Alle Gemeinden bieten dieses fakultative Schuljahr an. Die Kinder werden im Prinzip zu Beginn des Schuljahres aufgenommen. In einigen Gemeinden ist es jedoch möglich, zu Beginn des zweiten und des dritten Trimesters aufgenommen zu werden. Die Eltern erhalten von der Gemeindeverwaltung ein Einschreibeformular.

Die Gemeindeverwaltung meldet das Kind automatisch in der Schule des Wohnorts des Kindes an.

Eltern, die erst während des Schuljahres zugezogen sind, müssen sofort die Gemeinde des Wohnorts kontaktieren.

Aufteilung in Zyklen

Die Grundschule ist in vier Lernzyklen eingeteilt.

Der 1. Zyklus entspricht der Vorschule, erstreckt sich in der Regel über drei Jahre und richtet sich an Kinder zwischen drei und fünf Jahren. Das erste Jahr („Précoce“) ist fakultativ.

Die Zyklen 2 bis 4 entsprechen der Grundschule (fr. Primärschule):

  • Zyklus 2 richtet sich an Kinder zwischen 6 und 7 Jahren.
  • Zyklus 3 richtet sich an Kinder zwischen 8 und 9 Jahren.
  • Zyklus 4 richtet sich an Kinder zwischen 10 und 11 Jahren.

Jeder Zyklus dauert im Prinzip zwei Jahre. Am Ende jedes Zyklus muss der Schüler die betreffenden Kompetenzsockel, d. h. Lernziele, erreicht haben, um in den nächsten Zyklus zu gelangen.

In Ausnahmefällen kann ein Schüler einen Zyklus in einem Jahr absolvieren oder auch drei Jahre im Zyklus bleiben, um die definierten Lernziele zu erreichen.

Diese Aufteilung erlaubt eine flexiblere Gestaltung der Lernprozesse.

Zuständigkeiten des Staats und der Gemeinden

Die Gemeinden stellen die für den Grundschulunterricht notwendigen Infrastrukturen und Betriebsmittel zur Verfügung. In ihren Zuständigkeitsbereich gehört auch die Schulorganisation. Sie genehmigen den Schulentwicklungsplan.

Seit 2009 werden die Lehrkräfte vom Staat ernannt und einer Gemeinde zugeteilt.

Der Staat stellt jeder Gemeinde die nötigen Ressourcen in Form von Unterrichtsstunden zur Verfügung. Bei der Verteilung dieser Unterrichtsstunden wird aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit der sozioökonomischen Vielfalt der Gemeinden Rechnung getragen. Dies schlägt sich im Stundenkontingent nieder (weitere Informationen zum Stundenkontingent finden Sie im PDF-Dokument „L’enseignement fondamental : descriptif détaillé”).

Die Akteure im Grundschulwesen

Den Grundschulen sind 15 regionalen Direktionen zugeteilt.

An der Spitze jeder Direktion befindet sich der Direktor mit seinen beigeordneten Direktoren. Sie sind die Vorgesetzten der Lehrkräfte und die Ansprechpartner der Eltern, sollten Probleme auftauchen.

Jede Klasse hat einen Klassenlehrer. Die für die Klassen desselben Zyklus innerhalb einer Schule zuständigen Lehrkräfte und Erzieher gehören zum pädagogischen Team dieses Zyklus. Der Klassenlehrer ist jedoch weiterhin verantwortlich für die Schüler seiner Klasse. Die Sitzungen der Teams werden vom Koordinator des Lernzyklus organisiert. Das Team soll sich zudem an der schulischen Entwicklung seiner Schule nach dem Schulentwicklungsplan (PDS) beteiligen.

Jede Schule hat ein Schulkomitee, dessen Mitglieder das Personal aus seiner Mitte wählt. Der Präsident bleibt fünf Jahre im Amt; er sorgt für einen geordneten Schulbetrieb und pflegt die Beziehungen zur Gemeindeverwaltung und den Eltern der Schüler.

Es besteht ein regelmäßiger Kontakt zu den Eltern, der unerlässlich ist für die Motivation und Fortschritte des Schülers.

Um die Schüler zu unterstützen, die eine besondere Betreuung in der Klasse benötigen, werden über vier Jahre verteilt 150 Fachlehrer eingestellt, die eine Ausbildung in der Schulung von Kindern mit spezifischem Förderbedarf (I-EBS – instituteurs spécialisés dans la scolarisation des élèves à besoins spécifiques) haben. Diese speziell ausgebildeten Lehrpersonen werden direkt in den Schulen eingesetzt.

Im Fall von Schülern mit spezifischen pädagogischen Bedürfnissen kann das Fachpersonal für Schüler mit spezifischem Förderbedarf (ESEB – équipes de soutien pour les élèves à besoins spécifiques) dem Schulpersonal und den betroffenen Eltern beratend zur Seite stehen, aber auch eine ambulante Betreuung bieten oder der Kommission für Inklusion vorschlagen, eine spezialisierte Einrichtung einzubeziehen.

Zum ESEB-Team können Lehrkräfte, Pädagogen, Psychologen, Heilpädagogen, Orthophonisten, Psychomotoriktherapeuten, Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Krankenpfleger, Kinderkrankenpfleger, Erzieher und Mitglieder des Pools der Ersatzlehrkräfte gehören.

Das ESEB-Team ist einem beigeordneten Direktor der Grundschuldirektion unterstellt.

In jeder Grundschuldirektion gibt es eine Kommission für Inklusion (commission d’inclusion), zu deren Aufgaben es gehört, auf Anfrage der Eltern oder eines Lehrers bzw. eines Zuständigen der Maison relais – unter der Bedingung, dass die Eltern damit einverstanden sind –, bei Bedarf die notwendige Betreuung der Schüler zu definieren.

Die Kommission für Inklusion setzt sich, je nach den Bedürfnissen, aus Vertretern der Grundschuldirektion, der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, des ESEB, des Office national de l’enfance sowie der in Psychopädagogik spezialisierten Kompetenzzentren zusammen.

Die kommunale Schulkommission gewährleistet die Umsetzung der Schulorganisation und des Schulentwicklungsplans, kümmert sich um den außerschulischen Betreuungsplan und das Budget der Schulen. Sie setzt sich zusammen aus dem Bürgermeister bzw. dessen Vertreter, den Vertretern des Gemeinderats, des Schulpersonals und der Eltern.

 

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