Grundschuldirektionen

Die Schulinspektion liegt in den Händen von 15 Grundschuldirektionen, denen jeweils ein Direktor und zwei bis vier beigeordnete Direktoren vorstehen. Zu ihren Aufgaben gehören die Leitung und pädagogische Aufsicht der Schulen, aber auch die Koordinierung der Betreuung von Schülern mit besonderem Förderbedarf.

Die Grundschuldirektionen sind über das ganze Land verteilt, und zwar nach einem Schlüssel, der u. a. die Zahl der Schüler, der Lehrkräfte, der Schulen und Gemeinden und die Distanz zwischen den Schulen einbezieht.

Als regionale Akteure können die Direktionen die pädagogischen Ressourcen sowie das Personal den Bedürfnissen der Schulen und der lokalen Bevölkerung bestmöglich anpassen. Die regionale Struktur erlaubt auch einen besseren Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den Schulen, was zu einer verbesserten Entwicklung der schulischen Qualität führt.

In jeder Grundschuldirektion ist ein beigeordneter Direktor zuständig für die Betreuung von Schülern mit spezifischem Förderbedarf. Er steht der Kommission für Inklusion (commission d’inclusion) vor. Das Fachpersonal zur Unterstützung der Schüler mit spezifischem Förderbedarf (ESEB) ist den Direktionen angegliedert.

Eine Mediationseinheit (cellule de médiation), die von einem Mitglied des Lehrkörpers oder einem Erzieher bei Konfliktsituationen mit dem zuständigen Direktor befasst werden kann, wird eingerichtet.

Aufgaben der Grundschuldirektionen

Im Einzelnen sind die Grundschuldirektionen zuständig für:

  • die administrative Verwaltung und pädagogische Aufsicht der Schulen ihrer Region,
  • die Beratung und Begleitung des Fachpersonals,
  • die berufliche Eingliederung der jungen Lehrkräfte und Erzieher,
  • die Gestaltung der Beziehungen zwischen den Lehrkräften innerhalb der jeweiligen Schule und die Beziehungen zwischen Schule und Schülern bzw. Schule und Eltern.

Nach Rücksprache mit den Vorsitzenden der Schulkomitees können die Grundschuldirektionen:

  • schulische Inklusionsmaßnahmen organisieren,
  • die Umsetzung des jeweiligen Schulentwicklungsplans überwachen,
  • die Prioritäten im Bereich der beruflichen Weiterbildung der Akteure festlegen, vor allem im Hinblick auf eine effiziente und vertrauensfördernde Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den Betreuungseinrichtungen des nonformalen Sektors.

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