Hausaufgabenhilfe für Schulkinder

Seit dem Schuljahr 2022-2023 organisieren alle Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Krippen, Maisons relais, Tagesstätten und Tageseltern qualitativ hochwertige Hausaufgabenhilfe für die Schüler der Zyklen 2 bis 4 der Grundschule.

Angemessenes Umfeld, feste Uhrzeiten, Tool zur Abstimmung mit der Lehrkraft, Definition der Rolle der Erzieher, Information der Eltern – alle Elemente, um Ihrem Kind zu ermöglichen, seine Hausaufgaben bestmöglich zu erledigen, sind vereint.

So kann Ihr Kind den Unterrichtsstoff unter günstigen Bedingungen festigen und seine Chancen auf schulischen Erfolg erhöhen. Gleichzeitig wird Ihnen eine Aufgabe abgenommen, die Ihren Zeitplan und die Beziehungen in der Familie belasten kann.

 

Wie melden Sie Ihr Kind für die Hausaufgabenhilfe an?

Die Hausaufgabenhilfe ist inzwischen Teil der Leistungen, die den Schülern der Zyklen 2 bis 4 der Grundschule, die in einer Bildungs- und Betreuungseinrichtung angemeldet sind oder von Tageseltern betreut werden, automatisch angeboten werden. Sie ist kostenlos, da sie unter die Bestimmung der kostenlosen Betreuung von Schülern während der Unterrichtswochen von 7 bis 19 Uhr fällt.

Eine spezielle Anmeldung zur Hausaufgabenhilfe ist nicht nötig, eine Anmeldung in einer Bildungs- und Betreuungseinrichtung hingegen unerlässlich.

Vergewissern Sie sich bitte vor dieser Anmeldung, ob Sie die erforderlichen Vorgänge bei Ihrer Wohnsitzgemeinde im Hinblick auf die Inanspruchnahme des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung (CSA) erledigt haben.

Wie sind Hausaufgaben definiert?

Hausaufgaben sind Aufgaben, die die Lehrkraft den Schülern aufträgt und die diese außerhalb der Unterrichtszeiten erledigen sollen. Es sind Wiederholungsaufgaben, Verbesserungen oder Verinnerlichungen von im Unterricht behandelten Themen, die der Festigung des Gelernten dienen sollen. Wichtig ist dabei, dass die Schüler ihre Aufgaben immer selbstständig erledigen können.

Worin besteht die Hausaufgabenhilfe?

Die Erzieher oder Tageseltern helfen Ihrem Kind dabei, sich bei der Arbeit zu organisieren und die ihm aufgetragenen Aufgaben zu verstehen, und prüfen mit ihm, ob die Aufgaben erledigt sind.

Wenn Ihr Kind Schwierigkeiten mit einer Aufgabe hat, tragen die Erzieher oder Tageseltern eine Anmerkung in das digitale Aufgabenheft, das e-Bichelchen, ein. Die Lehrkraft und Sie selbst erhalten dann eine Mitteilung.

Gemeinsam mit dem Weiterbildungsinstitut des Bildungswesens werden Schulungen für die Erzieher angeboten, damit sie diese Hausaufgabenhilfe bestmöglich sicherstellen können.

Wie wird die Hausaufgabenhilfe organisiert?

Ihr Kind erhält im Unterricht Erklärungen zum Inhalt der Hausaufgaben.

Nach der Schule kann es sich in der Bildungs- und Betreuungseinrichtung oder bei den Tageseltern in einer geeigneten Umgebung in Ruhe hinsetzen, um seine Hausaufgaben zu erledigen. Von montags bis donnerstags, und in einigen Einrichtungen auch freitags, ist eine Stunde für die Hausaufgabenhilfe vorgesehen.

Was ist das e-Bichelchen?

Um den Austausch zwischen Lehrkräften, Erziehern und Ihnen, den Eltern und Erziehungsberechtigten, zu erleichtern, hat das Ministerium ein digitales Hausaufgabenheft eingeführt, das e-Bichelchen. Die Lehrkraft trägt die Hausaufgaben darin ein. Die Erzieher, Tageseltern und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten haben ebenfalls Zugriff darauf. So können sie den Schüler beaufsichtigen, der die erledigten Aufgaben darin abhakt.

Ist die Nutzung des e-Bichelchen obligatorisch?

Das digitale Hausaufgabenheft, das e-Bichelchen, ist ein wichtiges Hilfswerkzeug für die Hausaufgabenhilfe, das zu Beginn des Schuljahres 2022/23 eingeführt wurde. Für das Schuljahr 2022/23 ist eine Übergangsphase vorgesehen, während der die Lehrkräfte, das Erziehungspersonal der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, die Tageseltern, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und die Schüler sich mit dem Tool und seinen Funktionen vertraut machen können.

Wie funktioniert der Zugriff auf das e-Bichelchen?

Welche Schüler haben Zugriff auf das e-Bichelchen?

Im Rahmen der Hausaufgabenhilfe haben alle Schüler der Zyklen 2 bis 4 der öffentlichen Grundschulen Zugriff auf das e-Bichelchen. Das Gleiche gilt für die Zyklen 1 bis 5 des Grundschulunterrichts der öffentlichen internationalen Schulen und die Grundschulklassen des internationalen englischsprachigen Unterrichts an der International School Michel Lucius (stages 1-6). Die Schüler der Privatschulen, der privaten internationalen Schulen und der europäischen Schulen (Schola Europaea Luxembourg I und II) sind nicht (von dieser neuen Maßnahme) betroffen.

Wer erstellt die Zugangscodes für das e-Bichelchen?

Die Lehrkräfte erstellen den Zugang für die Eltern, die Erzieher und die Tageseltern selbst. Bei Verlust eines Zugangscodes kann die Lehrkraft einen neuen Code erstellen.

Wie wird die Verbindung zum e-Bichelchen hergestellt?

Die Verbindung zum digitalen Hausaufgabenheft erfolgt über die Website www.e-bichelchen.lu. Es kann auch eine App im App Store und im Google Play Store heruntergeladen werden.

Wie können Eltern und Erziehungsberechtigte auf das e-Bichelchen ihres Kindes zugreifen?

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten loggen sich online auf www.e-bichelchen.lu mit LuxTrust ein. Dann geben sie den Zugangscode ein, der von der Lehrkraft erstellt und dem Schüler ausgehändigt wurde, damit dieser ihn zu Hause seinen Eltern gibt. Die Eltern benötigen kein IAM-Konto.

Der Zugangscode behält seine Gültigkeit während der gesamten Grundschulzeit des Kindes.

Wie können Eltern und Erziehungsberechtigte, die keine LuxTrust-Kennung besitzen, auf das e-Bichelchen ihres Kindes zugreifen?

LuxTrust bietet seinen Nutzern eine überprüfte digitale Identität, mit der sie sich bei einer Vielzahl von Online-Diensten einloggen können. Das betrifft auch das e-Bichelchen, denn die darin enthaltenen Informationen sind personenbezogene Daten des Kindes.

Eltern und Erziehungsberechtigte, die keine LuxTrust-Kennung besitzen, können eine solche auf der Website www.luxtrust.com bestellen.

Bis die Kennung aktiviert ist, können sie sich vorübergehend mit der IAM-Kennung ihres Kindes einloggen, haben dann aber nur Zugriff auf die dem Kind vorbehaltenen Informationen. Sie können die Anweisungen bezüglich der Hausaufgaben auch anders (zum Beispiel in Papierform) erhalten, bis sie sich mit LuxTrust einloggen können.

Wie können die Erzieher und Tageseltern auf das e-Bichelchen der Kinder, die sie betreuen, zugreifen?

Die Erzieher der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und die Tageseltern erhalten für jedes Kind einen eigenen Zugangscode, mit dem sie auf das digitale Hausaufgabenheft des besagten Kindes zugreifen können. Die Lehrkraft druckt die einzelnen Codes aus und händigt sie den Kindern aus, die sie dann in den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen oder bei den Tagesaltern abgeben.

Zyklus 1: Welche praktischen Funktionen beinhaltet das e-Bichelchen?

Wie funktioniert der Informationsaustausch mit dem e-Bichelchen?

Die Funktion „Nachrichten“ ermöglicht es Eltern, Erziehungsberechtigten und Lehrern, Informationen einzugeben und weiterzugeben, wie z. B. Details über die Organisation eines Klassenausflugs oder das Datum des Schulfests.

Wie können Eltern und Erziehungsberechtigte das Lehr- und Erziehungspersonal über die Abwesenheit ihres Kindes informieren?

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten geben für jeden Tag der Abwesenheit die Gründe (Krankheit des Kindes, Arztbesuch oder andere Gründe wie Tod eines Angehörigen, höhere Gewalt usw.) und die beteiligten Akteure (Schule, Bildungs- und Betreuungseinrichtung oder beide) an. Eine optionale Bemerkung kann hinzugefügt werden. Eine bereits für die Zukunft erfasste Abwesenheit kann gelöscht werden. Die Abwesenheiten werden für jeden Schultag angezeigt.

Die Entscheidung, ob das Abwesenheitssystem des e-Bichelchen genutzt wird, liegt im Ermessen der Lehrer, der Erzieher oder der Tageseltern. Einmal eingetragen, werden die gespeicherten Abwesenheiten per E-Mail an die Lehrkräfte und ggf. an das zuständige Personal der Einrichtungen geschickt. Das automatisierte Versenden kann in den Einstellungen ausgeschaltet werden.

Welche Sprachen stehen für das e-Bichelchen zur Verfügung?

Die App kann entweder auf Deutsch oder auf Französisch genutzt werden. Unabhängig davon, in welcher Sprache die Aufgabe oder die Bemerkung eingegeben wurde, kann der Nutzer jeden eingegebenen Text durch einen einfachen Klick in die gewählte Sprache der App übersetzen lassen.

Es ist auch geplant, das Sprachangebot in Kürze auf Luxemburgisch, Englisch und Portugiesisch zu erweitern.

Zyklen 2-4: Welche praktischen Funktionen beinhaltet das e-Bichelchen?

Wie funktioniert der Informationsaustausch?

Die Funktion „Nachrichten“ ermöglicht es Eltern, Erziehungsberechtigten und Lehrern, Informationen einzugeben und weiterzugeben, wie z. B. Details über die Organisation eines Klassenausflugs oder das Datum des Schulfests.

Wer kann im e-Bichelchen den bereits erledigten Teil der Hausaufgaben abhaken?

Die Schüler selbst, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, das Personal der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und die Tageseltern können den bereits erledigten Teil der Aufgaben abhaken. So sehen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, welche Aufgaben bereits im Rahmen der Hausaufgabenhilfe (Hausaufgabenhëllef) erledigt wurden und welche noch zu Hause zu beenden sind.

Wer kann alle Hausaufgaben abhaken?

Zu Hause können die Eltern oder andere Personen, die einen Zugangscode bekommen haben, alle Aufgaben abhaken, sobald sie erledigt sind. In den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen können die Erzieher oder die Kinder die erledigten Aufgaben abhaken. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bestätigen diesen Vorgang später.

Können die Eltern Anmerkungen ins e-Bichelchen eintragen ?

Ja. Es besteht die Möglichkeit, Anmerkungen zu den Hausaufgaben einzutragen, um Rückmeldung zu geben, Fragen zu stellen, um genauere Erklärungen zu bitten usw. Die Anmerkungen dürfen höchstens 250 Zeichen lang sein, damit die schriftliche Kommunikation knapp und verständlich bleibt. Die gleiche Beschränkung gilt für Lehrkräfte, Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Erzieher und Tageseltern.

Die Einträge müssen sich auf die Hausaufgaben beschränken. Laut der Gesetzgebung über den Datenschutz dürfen keine sensiblen Daten das Kind betreffend (z. B. sein Gesundheitszustand) auf diese Weise übermittelt werden.

Wie können Eltern und Erziehungsberechtigte das Lehr- und Erziehungspersonal über die Abwesenheit ihres Kindes informieren?

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten geben für jeden Tag der Abwesenheit die Gründe (Krankheit des Kindes, Arztbesuch oder andere Gründe wie Tod eines Angehörigen, höhere Gewalt usw.) und die beteiligten Akteure (Schule, Bildungs- und Betreuungseinrichtung oder beide) an. Eine optionale Bemerkung kann hinzugefügt werden. Eine bereits für die Zukunft erfasste Abwesenheit kann gelöscht werden. Die Abwesenheiten werden für jeden Schultag angezeigt.

Die Entscheidung, ob das Abwesenheitssystem des e-Bichelchen genutzt wird, liegt im Ermessen der Lehrer, der Erzieher oder der Tageseltern. Nach der Eintragung werden die registrierten Abwesenheiten per E-Mail an die Lehrkräfte und ggf. an das zuständige Personal der Einrichtungen mitgeteilt. Der automatisierte Versand kann in den Einstellungen deaktiviert werden.

Welche Sprachen stehen für das e-Bichelchen zur Verfügung?

Die App kann entweder auf Deutsch oder auf Französisch genutzt werden. Unabhängig davon, in welcher Sprache die Aufgabe oder die Bemerkung eingegeben wurde, kann der Nutzer jeden eingegebenen Text durch einen einfachen Klick in die gewählte Sprache der App übersetzen lassen.

Es ist auch geplant, das Sprachangebot in Kürze auf Luxemburgisch, Englisch und Portugiesisch zu erweitern.

Ist das Kind verpflichtet, seine Aufgaben in der Bildungs- und Betreuungseinrichtung oder bei den Tageseltern, die es betreuen, zu erledigen?

Wenn die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten nicht wünschen, dass ihr Kind an der Hausaufgabenhilfe (Hausaufgabenhëllef) teilnimmt, müssen sie den Verantwortlichen der Einrichtung oder die Tageseltern davon in Kenntnis setzen. In diesem Fall kann das Kind während der Zeit, in der normalerweise die Hausaufgaben erledigt werden, an anderen Aktivitäten teilnehmen.

Verbessern die Erzieher oder Tageseltern die im Rahmen der Hausaufgabenhilfe erledigten Aufgaben?

Für das Verbessern der Hausaufgaben und die Erläuterung des Lernstoffs sind allein die Lehrkräfte zuständig. Dies gehört nicht zum Aufgabenfeld der Erzieher der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (Maisons relais, Schülerhorte) bzw. der Tageseltern. Sie können die Anweisungen der Lehrkräfte aber erklären und kontrollieren, ob die Aufgaben erledigt wurden.

In den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen können die Erzieher und die Kinder die Aufgaben abhaken. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bestätigen diesen Vorgang später.

Wo findet man Hilfe?

Bei Fragen zum e-Bichelchen oder bei Zugriffsproblemen können Sie sich montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr an die telefonische Helpline 8002 9090 oder per E-Mail an helpdesk@e-bichelchen.lu wenden.

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