Gratis: Non-formale Bildung für alle

Chèque-service accueil (CSA)

Eine Reihe von kostenbefreienden und kostensenkenden Maßnahmen für Eltern soll den Zugang aller Kinder zu einer qualitativ hochwertigen Betreuung und zur non-formalen Bildung erleichtern, unabhängig von der besuchten Bildungs- und Betreuungseinrichtung. So trägt der Staat zu einer besseren Chancengleichheit bei.

Beteiligung der Eltern

Um die Familien zu unterstützen, wird bei der Berechnung des CSA die jeweilige familiäre Situation berücksichtigt.

Die Höhe der staatlichen Beteiligung (d. h. des CSA) und die Höhe der finanziellen Beteiligung der Eltern werden von Fall zu Fall errechnet, wobei Folgendem Rechnung getragen wird:

  • dem Einkommen des Haushalts, in dem das Kind lebt (Ehepaare, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten werden bei der Berechnung gleichgestellt);
  • der Zahl der Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, sowie dem Rang des Kindes in der Geschwisterfolge;
  • der Art der Einrichtung (Betreuung in einer Bildungs- und Betreuungseinrichtung, Mini-Crèche, oder bei Tageseltern);
  • der Anzahl der Stunden, die das Kind in der Bildungs- und Betreuungseinrichtung verbringt;
  • den speziellen Vorteilen je nach Alter des Kindes (Programm zur Förderung der mehrsprachigen Erziehung, teilweise kostenlose Mahlzeiten und kostenlose Betreuung von schulpflichtigen Kindern).

Mithilfe der Tabelle über die Eigenbeteiligung der Eltern (PDF, 31 kB) können die den Eltern zustehenden CSA-Tarife errechnet werden.

Berechnung der finanziellen Beteiligung der Eltern (PDF, 1.366 kB)

 

Staatliche Beteiligung

Die finanzielle Beteiligung des Staates ist auf 60 Betreuungsstunden pro Woche begrenzt;

  • Die maximale Beteiligung des Staates beträgt 6 Euro/Stunde für ein Kind, das eine Bildungs- und Betreuungseinrichtung besucht;
  • Sie beläuft sich auf 3,75 Euro/Stunde für ein Kind, das tagsüber (7:00 bis 19:00 Uhr) von Tageseltern betreut wird. Für die Betreuung während der Nacht (19:00 bis 7:00 Uhr), während der Wochenenden und an Feiertagen wird die staatliche Beteiligung um 0,50 Euro/Stunde erhöht;
  • Der Staat beteiligt sich an 5 Hauptmahlzeiten pro Woche (siehe Bedingungen);
  • Der Staat bietet bis zu 20 Betreuungsstunden im Rahmen der Förderung der mehrsprachigen Erziehung an (siehe Bedingungen).

Private Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und private Mini-Crèches sowie Tageseltern können ihre Stundensätze frei gestalten. Alle Kosten, die über die festgesetzten Obergrenzen hinausgehen, müssen die Eltern übernehmen.

Die Beteiligung der Eltern wird auf der Grundlage des steuerpflichtigen Einkommens errechnet. Das Kindergeld, die Schulanfangszulage, die Geburtsbeihilfen, die finanziellen Beihilfen und die Hilfeleistungen von den Sozialämtern oder privaten Hilfswerken werden nicht berücksichtigt.

Während der Schulferien und schulfreien Tage sind die Betreuungskosten auf maximal 100 Euro pro Woche für nicht schulpflichtige Kinder festgesetzt. Zu diesem Betrag werden noch die Kosten der Mahlzeiten hinzugerechnet. Es gibt keine Obergrenze für schulpflichtige Kinder (siehe unten: Schulkinder: kostenlose Betreuung und Mahlzeiten während der Schulzeit).

Die Eltern erhalten jeden Monat eine Rechnung über die von ihrem Kind in Anspruch genommenen Betreuungsleistungen. Die Aufstellung kann im gesicherten Bereich eingesehen werden.

Ressourcenzentrum "Chèque-service accueil" (Helpdesk)

Das Ressourcenzentrum (Helpdesk) ist für allgemeine Fragen zum Gutscheinsystem „chèque-service accueil“ (CSA) zuständig.

Eltern und Anbieter können den Helpdesk per E-Mail (helpdesk@chequeservice.lu) ) oder telefonisch (8002 1112Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr) kontaktieren.

Die kostenbefreienden Maßnahmen

Kinder zwischen 1 und 4 Jahren: 20 kostenlose Betreuungsstunden im Rahmen des Programms zur Förderung der mehrsprachigen Erziehung

Um allen Kindern die gleichen Chancen auf Zugang zum Programm zur Förderung der mehrsprachigen Erziehung zu bieten, haben alle Kinder zwischen 1 und 4 Jahren, die eine dem CSA-System angeschlossene Bildungs- und Betreuungseinrichtung (Tageseltern ausgenommen) besuchen, während 46 Wochen pro Kalenderjahr Anspruch auf 20 kostenlose Betreuungsstunden.

Alle noch nicht eingeschulten Kinder zwischen 1 und 4 Jahren haben Anspruch auf diese kostenlose Betreuung, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die anderen Vorteile des CSA-Systems gelten ab der 21. Betreuungsstunde.

Kinder, die die Früherziehung in Teilzeit besuchen, d. h. während weniger als acht Zeitfenstern pro Woche, haben Anspruch auf bis zu 10 Stunden kostenlose Betreuung im Rahmen der Förderung der mehrsprachigen Erziehung (verteilt auf 46 Wochen pro Jahr).

Kinder, die die Früherziehung in Vollzeit besuchen, d. h. während acht Zeitfenstern pro Woche, sind nicht von dieser kostenbefreienden Maßnahme betroffen, sondern gelangen in den vollen Genuss der Vorteile des CSA-Systems.

Das Programm zur Förderung der mehrsprachigen Erziehung wurde 2017 in allen dem CSA-System angeschlossenen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder und Mini-Crèches eingeführt und dient der Einführung von Kindern zwischen 1 und 4 Jahren in die luxemburgische und französische Sprache. Es gründet auf der Feststellung, dass ein früher Kontakt mit einer Sprache das Erlernen dieser Sprache erleichtert.

Demzufolge gelangen Kleinkinder unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern in den Genuss eines qualitativ hochwertigen Bildungsangebots, bei dem der Sprachförderung ein hoher Stellenwert zugemessen wird. Die Eltern werden während der intensivsten Jahre ihrer Familiengründung finanziell unterstützt.

Schulkinder: kostenlose Betreuung und Mahlzeiten während der Schulzeit

Die Einrichtungen der non-formalen Bildung sind ein Ort der sozialen Förderung, der den Kindern ermöglicht, Kompetenzen zu entwickeln, die für seine Unterstützung im schulischen Leben und bei seiner Entwicklung unverzichtbar sind. In diesem Sinne werden die Betreuung und das Mittagessen der Schulkinder während der Schulzeit ab dem 12. September 2022 kostenlos, dies unabhängig vom Einkommen des Haushalts, in dem das Kind lebt.

Kostenlose Betreuung

Die kostenlose Betreuung gilt:

  • für schulpflichtige Kinder (ab 4 Jahren, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden), die die Grundschule oder ein gleichwertiges Schulsystem besuchen (die Früherziehung ist nicht betroffen);
  • für jede Art von Bildungs- und Betreuungseinrichtung (Maison relais, Kindertagesstätte, Mini-Crèche und Tageseltern);
  • während der Schulzeit von montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr.

Die finanzielle Beteiligung der Eltern an den Betreuungsstunden, die außerhalb dieser Zeiten liegen, wird entsprechend der Tabelle des CSA-Systems errechnet.

Während der Schulferien wenden die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen die CSA-Tarife an. Die bisher geltende Obergrenze von 100 Euro pro Woche wird für schulpflichtige Kinder aufgehoben.

Kostenlose Mahlzeiten

Die Essenszeit ist ein besonderer Moment des Beisammenseins im Alltag des Kindes und hilft ihm dabei, seine Eigenständigkeit zu entwickeln. Eine gesunde und ausgewogene Ernährung trägt zu seiner Gesundheit und seinem Wohlbefinden bei.

  • Die kostenlosen Mahlzeiten gelten:
  • für schulpflichtige Kinder (ab 4 Jahren, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden), die die Grundschule oder ein gleichwertiges Schulsystem besuchen (die Früherziehung ist nicht betroffen);
  • für jede Art von Bildungs- und Betreuungseinrichtung (Maison relais, Kindertagesstätte, Mini-Crèche und Tageseltern);
  • während der Schulzeiten.

Während der Schulferien sind die kostenlosen Mahlzeiten den Kindern vorbehalten, die zu einem Haushalt gehören, der über ein geringeres Einkommen als das Doppelte des sozialen Mindestlohns verfügt. Für Kinder aus einem Haushalt, der über ein höheres Einkommen als das Doppelte des sozialen Mindestlohns verfügt, wird die CSA-Tabelle auf die Mahlzeiten während der Schulferien angewandt.

 

Formalitäten und Anmeldungen

CSA-Beitrittsvertrag

Wenn Sie im Großherzogtum leben, können Sie sich an die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzes wenden, um dem CSA-System beizutreten. Falls Sie im Ausland leben, können Sie sich an die Zukunftskasse wenden.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Beitritt keine automatische Anmeldung Ihrer Kinder in einer dem CSA-System angeschlossenen Bildungs- und Betreuungseinrichtung Ihrer Wahl bewirkt. Sie müssen sich also selbst um die Anmeldung kümmern. Die Kinder werden dort je nach Verfügbarkeit der freien Plätze und entsprechend der von der jeweiligen Bildungs- und Betreuungseinrichtung festgelegten Prioritäten angenommen.

Beim Beitritt erhalten Sie für jedes Kind einen Beitrittsvertrag, in dem Folgendes angegeben ist:

  • die für das betreffende Kind anwendbaren CSA-Tarife;
  • die finanzielle Beteiligung der Eltern pro Hauptmahlzeit;
  • die Dauer des Vertrags sowie das Anfangs- und das Enddatum.

Der Beitritt zum CSA-System kann an einem beliebigen Tag des Monats erfolgen. Er deckt den ganzen Monat ab und gilt für höchstens 12 Monate. Die Eltern sind selbst für die Erneuerung des Vertrags verantwortlich, die spätestens im Monat des Ablaufs vorgenommen werden muss.

myCard fir Kanner

Nach dem Beitritt zum CSA-System wird Ihnen eine auf den Namen des Kindes ausgestellte persönliche Karte zugeschickt. Diese „myCard fir Kanner“ gewährt Zugang zum gesicherten Bereich der Website www.staarkkanner.lu, die eine Reihe von Funktionen und Vorteilen bietet:

  • Einsicht in Ihre monatlichen Rechnungen und Aufstellungen des Gutscheinsystems;
  • Auswahl der Wochen im Rahmen der Förderung der mehrsprachigen Erziehung (1 bis 4 Jahre);
  • Zugang zu pädagogischem Material. 
Förderung der mehrsprachigen Erziehung: Wochen, in denen die kostenlose Betreuung nicht gilt

Im Rahmen des Programms zur Förderung der mehrsprachigen Erziehung gelten die 20 Stunden kostenlose Betreuung während sechs Wochen nicht.

Für 2023 wurden für diese Wochen die folgenden Daten standardmäßig festgesetzt:

  1. die Woche der Osterferien vom 3. bis zum 9. April 2023;
  2. die Woche der Pfingstferien vom 29. Mai  bis zum 4. Juni 2023;
  3. die Woche der Sommerferien vom 31. Juli bis zum 6. August 2023;
  4. die Woche der Sommerferien vom 7 bis zum 13. August 2023;
  5. die Woche der Allerheiligenferien vom 30. Oktober bis zum 5. November 2023;
  6. die Woche der Weihnachtsferien vom 25. bis zum 31. Dezember 2023.

Es steht Ihnen frei, diese Aufteilung nach Bedarf (z. B. Urlaub) zu ändern. Diese Änderung kann jederzeit vorgenommen werden, solange der Rechnungszeitraum nicht abgeschlossen ist. Jede etwaige Neuverrechnung erfolgt auf der Grundlage dieser Wahl der Wochen.

Es wird empfohlen, die 6 Wochen, während denen die Betreuung nicht kostenlos ist, in die Schulferien zu legen, da die Obergrenze für die Betreuung in dieser Zeit für nicht schulpflichtige Kinder immer auf 100 €/Woche (Mahlzeiten und etwaige Zuschläge ausgenommen) festgesetzt ist.

In Ihrem CSA-Bereich finden Sie ein Tutorial-Video zu dieser Funktion.

Erneuerung der myCard -Karte

Die myCard Ihres Kindes bleibt bis zum Ende der Grundschulzeit gültig, d. h. nach der jährlichen Erneuerung des CSA-Vertrags wird keine neue Karte ausgestellt. Bei Verlust der Karte können Sie bei der Gemeindeverwaltung oder der Zukunftskasse eine neue Karte beantragen.

Bei Fragen zur „myCard“ klicken Sie bitte hier.

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