Garantierte pädagogische Qualität in den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Qualität beschränkt sich nicht auf Infrastruktur und Sicherheitsstandards. Um die Zukunft jedes Kindes und demnach die zukünftige Generation bestens vorzubereiten, hat der Staat im September 2016 ein System pädagogischer Qualitätssicherung eingeführt, dem alle Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Mini-Crèches und Tageseltern angehören, bei denen es sich um CSA-Dienstleister handelt.

  • Ein nationaler Rahmenplan für die pädagogische Arbeit:

Die pädagogische Arbeit der Erzieher und der Tageseltern basiert auf dem nationalen Rahmenplan für non-formale Bildung. Dieser Plan definiert die allgemeinen Zielsetzungen und pädagogischen Grundsätze, die zugunsten der Kinder umgesetzt werden sollen. Er enthält zudem Anhaltspunkte für die Planung der pädagogischen Aktivitäten. Im Mittelpunkt der Überlegungen stehen Selbstständigkeit, freiwillige Teilnahme, Lernen in der Gruppe rund um das Bild eines „kompetenten Kindes“ mit diversen Fähigkeiten und Interessen von Geburt an.

  • Ein breites Weiterbildungsangebot für das Personal der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und die Tageseltern:

Einer der Schlüsselfaktoren der Qualität der pädagogischen Betreuung ist die Weiterbildung des Personals. Seit Anfang 2022 bietet der Staat kostenlose Ausbildungen für Erzieher und Tageseltern an. Auch das Weiterbildungsangebot wird erweitert und auf nationaler Ebene koordiniert.

Zudem werden eine professionelle Begleitung der leitenden Teams der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und spezielle Schulungen für ihr technisches und Verwaltungspersonal angeboten.

  • Regelmäßige Kontrolle:

Die Qualitätskontrolle vor Ort wird von den regionalen Beauftragten des Nationalen Jugendwerks (Service national de la jeunesse, SNJ) sichergestellt. Die rund dreißig Beauftragten begleiten und beraten die Verantwortlichen und das Personal der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und der Mini-Crèches sowie die Tageseltern.

Eine regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend sichergestellt.

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