Eine Reihe von teilkostenbefreienden und kostensenkenden Maßnahmen für Eltern soll den Zugang aller Kinder zu einer qualitativ hochwertigen Betreuung und zur non-formalen Bildung erleichtern, unabhängig von der besuchten Bildungs- und Betreuungseinrichtung. So trägt der Staat zu einer besseren Chancengleichheit bei.
Chèque-service accueil (CSA)
Beteiligung der Eltern
Um die Familien zu unterstützen, wird bei der Berechnung des Chèque-service accueil (CSA, Gutscheine für die Kinderbetreuung) die jeweilige familiäre Situation berücksichtigt.
Die Höhe der staatlichen finanziellen Beteiligung (d. h. des CSA) und die Höhe der finanziellen Beteiligung der Eltern werden von Fall zu Fall errechnet, wobei Folgendem Rechnung getragen wird:
- dem Einkommen des Haushalts, in dem das Kind lebt (Ehepaare, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten werden bei der Berechnung gleichgestellt);
- der Zahl der Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, sowie dem Rang des Kindes in der Geschwisterfolge;
- der Art der Einrichtung (Betreuung in einer Bildungs- und Betreuungseinrichtung, Mini-Crèche oder bei Tageseltern);
- der Anzahl der Stunden, die das Kind in der Bildungs- und Betreuungseinrichtung verbringt;
- den speziellen Vorteilen je nach Alter des Kindes (Programm zur Förderung der mehrsprachigen Erziehung, teilweise kostenlose Mahlzeiten und kostenlose Betreuung von schulpflichtigen Kindern).
Mithilfe der Tabelle über die Eigenbeteiligung der Eltern (PDF) können die den Eltern zustehenden CSA-Tarife errechnet werden.
Die Berechnung der finanziellen Beteiligung der Eltern (PDF) basiert auf dem steuerpflichtigen Einkommen.
Staatliche Beteiligung
Die finanzielle Beteiligung des Staates ist auf 60 Betreuungsstunden pro Woche begrenzt.
- Die maximale Beteiligung des Staates beträgt 6 Euro/Stunde für ein Kind, das eine Bildungs- und Betreuungseinrichtung besucht.
- Sie beläuft sich auf 5,40 Euro/Stunde für ein Kind, das von Tageseltern betreut wird.
- Der Staat beteiligt sich an 5 Hauptmahlzeiten pro Woche (siehe Bedingungen).
- Der Staat bietet bis zu 20 Betreuungsstunden im Rahmen der Förderung der mehrsprachigen Erziehung an (siehe Bedingungen).
Private Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und private Mini-Crèches sowie Tageseltern können ihre Stundensätze frei gestalten. Alle Kosten, die über die oben genannten festgesetzten Obergrenzen hinausgehen, müssen die Eltern übernehmen.
Die Beteiligung der Eltern wird auf der Grundlage des steuerpflichtigen Einkommens errechnet. Das Kindergeld, die Schulanfangszulage, die Geburtsbeihilfen, die finanziellen Beihilfen und die Hilfeleistungen von den Sozialämtern oder privaten Hilfswerken werden nicht berücksichtigt.
Während der Schulferien und schulfreien Tage sind die Betreuungskosten auf maximal 100 Euro pro Woche für nicht schulpflichtige Kinder festgesetzt. Zu diesem Betrag werden noch die Kosten der Mahlzeiten hinzugerechnet. Es gibt keine Obergrenze für schulpflichtige Kinder (siehe unten: Schulpflichtige Kinder: kostenlose Betreuung und Hauptmahlzeiten während der Schulzeit).
Die Eltern erhalten jeden Monat eine Rechnung über die von ihrem Kind in Anspruch genommenen Betreuungsleistungen. Die Aufstellung kann im Espace chèque-service auf dem eduGuichet-Portal eingesehen werden.
Ressourcenzentrum „Chèque-service accueil” (Helpdesk)
Das Ressourcenzentrum (Helpdesk) ist für allgemeine Fragen zum Gutscheinsystem Chèque-service accueil (CSA) zuständig.
Eltern und Anbieter können den Helpdesk per E-Mail (helpdesk@chequeservice.lu) oder telefonisch (8002 1112, Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr) kontaktieren.
Die kostenbefreienden Maßnahmen
20 kostenlose Betreuungsstunden (für Kinder von 1 bis 4 Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen)
Um Chancengleichheit beim Zugang zum Programm zur Förderung der mehrsprachigen Erziehung zu bieten, haben alle nicht eingeschulten Kinder zwischen 1 und 4 Jahren, die einen dem CSA-System angeschlossenen Bildungs- und Betreuungsdienst (crèche) oder eine Mini-Crèche besuchen, während 46 Wochen pro Kalenderjahr Anspruch auf 20 kostenlose Betreuungsstunden. Diese Gratisstunden können unabhängig vom Einkommen der Eltern beansprucht werden. Die weiteren Vorteile des Chèque-service accueil beginnen ab der 21. Betreuungsstunde.
Kinder, die in Vollzeit in einer Früherziehungsklasse eingeschrieben sind, erhalten keine kostenlosen Stunden im Rahmen des mehrsprachigen Bildungsprogramms. Dagegen profitieren Kinder, die eine Früherziehungsklasse nicht in Vollzeit besuchen, während 46 Wochen pro Jahr von 10 kostenlosen Stunden pro Woche im Rahmen des mehrsprachigen Erziehungsprogramms.
Das Programm zur Förderung der mehrsprachigen Erziehung wurde 2017 in allen dem CSA-System angeschlossenen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und Mini-Crèches eingeführt, die förderberechtigte Kinder aufnehmen. Es dient der Einführung von Kindern zwischen 1 und 4 Jahren in die luxemburgische und französische Sprache. Das Programm gründet auf der Feststellung, dass ein früher Kontakt mit einer Sprache das Erlernen dieser Sprache erleichtert.
Demzufolge gelangen die betroffenen Kinder in den Genuss eines qualitativ hochwertigen Bildungsangebots, bei dem der Sprachförderung ein hoher Stellenwert zugemessen wird.
Schulpflichtige Kinder: kostenlose Betreuung und Hauptmahlzeiten während der Schulzeit
Die Einrichtungen der non-formalen Bildung sind ein Ort der sozialen Förderung, der den Kindern ermöglicht, Kompetenzen zu entwickeln, die für ihre Unterstützung im schulischen Leben und bei ihrer Entwicklung unverzichtbar sind. In diesem Sinne sind die Betreuung und das Mittagessen der Schulkinder während der Schulzeit seit dem 12. September 2022 kostenlos, dies unabhängig vom Einkommen des Haushalts, in dem das Kind lebt.
Kostenlose Betreuung
Die kostenlose Betreuung gilt:
- für schulpflichtige Kinder (ab 4 Jahren, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden), die die Grundschule oder ein gleichwertiges Schulsystem besuchen (die Früherziehung ist nicht betroffen);
- für jede Art von Bildungs- und Betreuungseinrichtung (Maison relais, Kindertagesstätte, Mini-Crèche und Tageseltern);
- während der Schulzeit von montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr.
Die finanzielle Beteiligung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten an den Betreuungsstunden, die außerhalb dieser Zeiten liegen, wird entsprechend der Tabelle des CSA-Systems errechnet.
Während der Schulferien wenden die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen die CSA-Tarife an. Die bisher geltende Obergrenze von 100 Euro pro Woche wird für schulpflichtige Kinder aufgehoben.
Kostenlose Hauptmahlzeiten
Die Essenszeit ist ein besonderer Moment des Beisammenseins im Alltag des Kindes und hilft ihm dabei, seine Eigenständigkeit zu entwickeln. Eine gesunde und ausgewogene Ernährung trägt zu seiner Gesundheit und seinem Wohlbefinden bei.
Die teilweise kostenlosen Mahlzeiten gelten:
- für schulpflichtige Kinder (ab 4 Jahren, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden), die die Grundschule oder ein gleichwertiges Schulsystem besuchen (die Früherziehung ist nicht betroffen);
- für jede Art von Bildungs- und Betreuungseinrichtung (Maison relais, Kindertagesstätte, Mini-Crèche und Tageseltern);
- während der Schulzeiten.
Während der Schulferien sind die kostenlosen Mahlzeiten den Kindern vorbehalten, die zu einem Haushalt gehören, der über ein geringeres Einkommen als das Doppelte des sozialen Mindestlohns verfügt. Für Kinder aus einem Haushalt, der über ein höheres Einkommen als das Doppelte des sozialen Mindestlohns verfügt, wird die CSA-Tabelle auf die Mahlzeiten während der Schulferien angewandt.
Formalitäten und Anmeldungen
CSA-Beitrittsvertrag
Wenn Sie im Großherzogtum Luxemburg leben, können Sie sich an die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzes wenden, um dem CSA-System beizutreten. Falls Sie im Ausland leben, können Sie sich an die Zukunftskasse wenden.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Beitritt keine automatische Anmeldung Ihrer Kinder in einer dem CSA-System angeschlossenen Bildungs- und Betreuungseinrichtung Ihrer Wahl bewirkt. Sie müssen sich also selbst um die Anmeldung kümmern. Die Kinder werden dort je nach Verfügbarkeit der freien Plätze und entsprechend der von der jeweiligen Bildungs- und Betreuungseinrichtung festgelegten Prioritäten angenommen.
Beim Beitritt erhalten Sie für jedes Kind einen Beitrittsvertrag, in dem Folgendes angegeben ist:
- die für das betreffende Kind anwendbaren CSA-Tarife;
- die finanzielle Beteiligung der Eltern pro Hauptmahlzeit;
- die Dauer des Vertrags sowie dessen Anfangs- und Enddatum.
Der Beitritt zum CSA-System kann an einem beliebigen Tag des Monats erfolgen. Der Vertrag deckt den ganzen Monat ab und gilt bis einschließlich des angegebenen Datums. Er muss in dem Monat, der auf das Ablaufdatum folgt, verlängert werden. Die Eltern werden auf ihren Rechnungen benachrichtigt.
Nach dem Beitritt zum CSA-System haben Sie Zugriff auf das eduGuichet-Portal, das eine Reihe von Funktionen und Vorteilen bietet:
- Einsicht in Ihre monatlichen Rechnungen und Aufstellungen des Gutscheinsystems;
- Auswahl der Wochen im Rahmen der Förderung der mehrsprachigen Erziehung (betrifft ausschließlich Kinder von 1 bis 4 Jahren, die in einer Bildungs- und Betreuungseinrichtung oder einer Mini-Crèche aufgenommen wurden);
- Zugang zu pädagogischem Material.
Förderung der mehrsprachigen Erziehung: Wochen, in denen die kostenlose Betreuung nicht gilt
Im Rahmen des Programms zur Förderung der mehrsprachigen Erziehung sind die 20 Stunden kostenloser Betreuung während sechs Wochen nicht anwendbar.
Für 2024 wurden für diese Wochen die folgenden Daten standardmäßig festgesetzt:
- die Woche der Osterferien vom 1. bis zum 7. April 2024;
- die Woche der Pfingstferien vom 27. Mai bis zum 2. Juni 2024;
- die Woche der Sommerferien vom 29. Juli bis zum 4. August 2024;
- die Woche der Sommerferien vom 5. bis zum 11. August 2024;
- die Woche der Sommerferien vom 12. bis zum 18. August 2024;
- die Woche der Allerheiligenferien vom 28. Oktober bis zum 3. November 2024;
- die Woche der Weihnachtsferien vom 23. bis zum 29. Dezember 2024.
Für 2025 wurden für diese Wochen die folgenden Daten standardmäßig festgesetzt:
- die Woche der Osterferien vom 7. bis zum 13. April 2025;
- die Woche der Pfingstferien vom 26. Mai bis zum 1. Juni 2025;
- die Woche der Sommerferien vom 28. Juli bis zum 3. August 2025;
- die Woche der Sommerferien vom 4. bis zum 10. August 2025;
- die Woche der Allerheiligenferien vom 3. bis zum 9. November 2025;
- die Woche der Weihnachtsferien vom 22. bis zum 28. Dezember 2025.
Es steht Ihnen frei, diese Aufteilung nach Bedarf (z. B. Urlaub) zu ändern. Diese Änderung kann jederzeit vorgenommen werden, solange der Rechnungszeitraum nicht abgeschlossen ist. Jede etwaige Neuverrechnung erfolgt auf der Grundlage dieser Wahl der Wochen.
Es wird empfohlen, die 6 Wochen, während denen die Betreuung nicht kostenlos ist, in die Schulferien zu legen, da die Obergrenze für die Betreuung in dieser Zeit für nicht schulpflichtige Kinder immer auf 100 €/Woche (Mahlzeiten und etwaige Zuschläge ausgenommen) festgesetzt ist.
In Ihrem Espace chèque-service auf eduguichet.lu finden Sie ein Video-Tutorial zu dieser Funktion.