Welche Bildungs- und Betreuungseinrichtung für Ihr Kind?

In Luxemburg gibt es mehrere Arten von non-formalen Bildungseinrichtungen zur Betreuung von Kindern zwischen 0 und 12 Jahren. Als Eltern oder Erziehungsberechtigte können Sie die Betreuungseinrichtung, der Sie Ihr Kind anvertrauen wollen, frei wählen, je nach Verfügbarkeit der Plätze. Einige Einrichtungen nehmen jedoch nur die in der jeweiligen Gemeinde wohnhaften Kinder auf bzw. Kinder, die dort zur Schule gehen.

Die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (Krippen, Maisons relais, Tagesstätten usw.), die Tageseltern und die Mini-Crèches betreuen:

  • nicht eingeschulte Kinder (zwischen 0 und 4 Jahren); und/oder
  • Schulkinder (ab 3 oder 4 und bis zu 12 Jahren, von seltenen Ausnahmen abgesehen).

Die meisten Einrichtungen werden staatlich subventioniert: die einen, die Einrichtungen mit Vertragsbindung, sind von den Gemeinden verwaltete Vereinigungen ohne Gewinnzweck oder Strukturen, bei den anderen handelt es sich um privatrechtliche Unternehmen.

Eine Mini-Crèche kann gleichzeitig bis zu 11 Kinder zwischen 0 und 12 Jahren betreuen (davon maximal vier Säuglinge unter einem Jahr). Diese Organisation ermöglicht den Kindern ein familiäreres Umfeld mit einer begrenzten Zahl an Bezugspersonen und flexiblen Öffnungszeiten von 5 bis 23 Uhr.

Tageseltern betreuen Kinder zwischen 0 und 12 Jahren tagsüber oder nachts bei sich zu Hause. Sie sind selbstständig tätig und können maximal fünf Kinder gleichzeitig betreuen, eigene Kinder nicht eingeschlossen. Die Agence Dageselteren berät und informiert Eltern auf der Suche nach Tageseltern.

Die einzelnen Einrichtungen müssen Inhaber einer vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend ausgestellten Zulassung sein, die unter Berücksichtigung der Ehrenhaftigkeit, der Qualifikation des Personals, des Betreuungsschlüssels, der anzubietenden Leistungen, der Ausstattung und der Infrastruktur erteilt wird.

Die Anmeldung der Kinder erfolgt direkt bei der Bildungs- und Betreuungseinrichtung, der Mini-Crèche oder den Tageseltern. Die Zulassungskriterien werden von den Betreibern festgelegt, unter dem Vorbehalt, das Prinzip der Nichtdiskriminierung zu befolgen. Für jedes Kind wird ein Vertrag zwischen der Bildungs- und Betreuungseinrichtung und den Eltern unterzeichnet.

Eine Bildungs- und Betreuungseinrichtung für Ihr Kind wählen

Nachstehend finden Sie die Kontaktdaten der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, der Mini-Crèches und der Tageseltern:

Die Felder Beschreibung, Pädagogisches Projekt, Aktivitäten usw. werden von den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und den Mini-Crèches selbst ausgefüllt.

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