Glossar

Einer der Hauptgrundsätze des luxemburgischen Bildungssystems besteht darin, die Schule allen Schülern zugänglich zu machen, auch jenen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Ziel ist es, die Vielfalt aller zu berücksichtigen und die Schule an die spezifischen Bildungsbedürfnisse jedes einzelnen Schülers anzupassen.

Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen der schulischen Inklusion in Luxemburg.

Angemessene Vorkehrungen

Angemessene Vorkehrungen (aménagements raisonnables) sind Sondermaßnahmen, die einem Schüler bewilligt werden. Sie dienen dazu, die Lern- und Bewertungsmodalitäten den Bedürfnissen des Schülers anzupassen. Dadurch wird ihm ermöglicht, sich den Unterrichtsstoff leichter anzueignen und die Klassenarbeiten besser zu bestehen. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Anpassung des Klassenzimmers, eine angemessene Darstellung der Fragen, mehr Zeit bei Prüfungen oder den Rückgriff auf technische Hilfsmittel zum Ausgleich von Beeinträchtigungen handeln.

Fachdiagnose

Dank einer Fachdiagnose kann der besondere Förderbedarf des Schülers genau ermittelt und die an diesen Bedarf angepassten Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen festgelegt werden. Die Fachdiagnosen werden unter der Verantwortung der spezialisierten psychopädagogischen Kompetenzzentren durchgeführt.

Spezialisierte Lehrer für Schüler mit spezifischem Förderbedarf (I-EBS)

Die spezialisierten Lehrer für Schüler mit spezifischem Förderbedarf (instituteur spécialisé dans la scolarisation des élèves à besoins éducatifs spécifiques, I-EBS) sind den Grundschulen direkt zugeteilt. Somit sind sie die ersten Ansprechpartner der Schüler mit spezifischem Förderbedarf, ihrer Eltern, der Klassenlehrer und der pädagogischen Teams. Sie können die Schüler direkt in der Klasse unterstützen und arbeiten eng mit den Mitgliedern des Fachpersonals zur Unterstützung der Schüler mit spezifischem Förderbedarf (ESEB) und den Inklusionskommissionen (CI) zusammen.

Hilfskräfte für Schüler mit besonderem Förderbedarf (A-EBS)

Die Hilfskräfte für Schüler mit besonderem Förderbedarf (assistants pour élèves à besoins éducatifs spécifiques, A-EBS) unterstützen die spezialisierten Lehrer für Schüler mit spezifischem Förderbedarf (I-EBS) bei ihren Aufgaben. Sie können den betroffenen Schülern zudem bei den Handlungen des täglichen Lebens helfen, um ihre Teilnahme an Aktivitäten an allen Orten des Schullebens zu ermöglichen.

Unterstützungsteams für Schüler mit besonderem Förderbedarf (ESEB)

Die Unterstützungsteams für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins éducatifs spécifiques, ESEB) ist entweder auf Ebene der regionalen Grundschuldirektionen oder auf Ebene der Sekundarschulen tätig. Sie beraten das Lehrpersonal bei der direkten Betreuung der Schüler mit Förderbedarf und können ambulante Betreuungen, wie z. B. Unterstützung in der Klasse, gewährleisten. Sie können in Zusammenarbeit mit den betroffenen Lehrkräften eine erste Diagnose erstellen und die Betreuung der Schüler infolge der von der Inklusionskommission (CI) oder der Kommission für schulische Inklusion (CIS) getroffenen Maßnahmen gewährleisten.

Individualisierter Betreuungsplan (in der Grundschule)

Die bei den Grundschuldirektionen eingerichteten Inklusionskommissionen (CI) können für jeden Schüler mit spezifischem Förderbedarf individuelle Betreuungspläne (plans de prise en charge individualisés, PCI) ausarbeiten. Diese Pläne können verschiedene Maßnahmen, wie z. B. die Anpassung des Unterrichts in der Klasse, die Betreuung in der Klasse durch externe Fachkräfte oder den zeitweiligen Besuch des Schülers einer anderen Klasse als der Regelklasse, beinhalten. Der Plan wird den Eltern zwecks Genehmigung vorgelegt.

Individualisierter Bildungsplan (in der Sekundarschule)

Die Kommission für die schulische Inklusion (CIS) einer Sekundarschule kann einen individualisierten Bildungsplan (plan de formation individualisé, PFI) anbieten. Die CIS ermittelt so die Fächer und Kompetenzen, die den Fähigkeiten des Schülers mit spezifischem Förderbedarf entsprechen, und passt den Unterrichtsrhythmus seinen Fähigkeiten an. Die Eltern bzw. der volljährige Schüler müssen dem PFI zustimmen.

Individualisierter Förderplan (in den Kompetenzzentren)

Die Mitarbeiter der Kompetenzzentren erstellen einen individualisierten Förderplan (plan éducatif individualisé, PEI) für jeden Schüler mit spezifischem Förderbedarf, den sie betreuen. Diese Pläne orientieren sich an den regulären Lehrplänen des Grundschul- und Sekundarunterrichts. Sie werden an den besonderen Förderbedarf jedes betreuten Schülers angepasst.

Inklusionskommissionen (CI)

Die Inklusionskommissionen (commissions d'inclusion, CI) sind im Rahmen des Grundschulunterrichts in den 15 Regionaldirektionen tätig. Sie definieren die Modalitäten für die Betreuung der Schüler mit spezifischem Förderbedarf in den Grundschulen. Die CI handeln in der Regel auf der Grundlage eines durch die Eltern eingereichten Antrags oder eines durch den Klassenlehrer mit der Zustimmung der Eltern eingereichten Antrags. Bei Bedarf beauftragt die CI das Unterstützungsteam für Schüler mit spezifischem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins éducatifs spécifiques, ESEB) mit der Erstellung einer Diagnose. Gegebenenfalls entscheiden die CI mit der Zustimmung der Eltern, die Akte des Schülers an die Nationale Inklusionskommission (Commission nationale d'inclusion, CNI) für die Erstellung einer Diagnose und für eine spezialisierte Betreuung zu übermitteln.

Kommission für angemessene Vorkehrungen (CAR)

Die Aufgabe der Kommission für angemessene Vorkehrungen (Commission des aménagements raisonnables, CAR) ist es, über die angemessenen Vorkehrungen, die einem Schüler einer Sekundarschule bewilligt werden, zu entscheiden. Der Schüler stellt seinen Antrag beim Schulleiter. Der Schulleiter übermittelt ihn gegebenenfalls an die CAR. Nach der Entscheidung der CAR sorgt der Schulleiter für die Umsetzung der Entscheidung.

Kompetenzzentren

Die spezialisierten psychopädagogischen Kompetenzzentren (Centres de compétences en psychopédagogie spécialisée) sind Einrichtungen, die Schülern mit spezifischem Förderbedarf zusätzlich zum Angebot der Grund- und Sekundarschulen spezialisierte Dienste anbieten. Das Angebot der Kompetenzzentren umfasst beispielsweise:

  • eine Fachdiagnose;
  • Beratung für Fachkräfte oder das Umfeld des Schülers (Familie, Klasse usw.);
  • spezialisierte ambulante Einsätze in den Klassen des regulären Unterrichts;
  • spezialisierte Beschulung in einer Klasse eines Kompetenzzentrums.

In Luxemburg gibt es acht Kompetenzzentren und eine Agentur:

Annuaire (Verzeichnis)

Lernworkshops

Bei Lernworkshops handelt es sich um spezielle Workshops, die das reguläre Unterrichtsangebot ergänzen. Sie werden von einem Kompetenzzentrum entweder an einem von dessen dezentralen Standorten oder in einer Grunds- oder Sekundarschule bzw. an einem anderen angemessenen Ort während oder außerhalb der regulären Unterrichtszeiten angeboten. Durch das Angebot von Lernworkshops bringen die Kompetenzzentren Schüler mit ähnlichen Bedürfnissen zusammen. Sie bieten gezielte Maßnahmen zur Verbesserung von spezifischen Kompetenzen an, zum Beispiel der Seh-, Sprach- oder Hörkompetenzen oder im Bereich der Hochbegabung.

Nationale Inklusionskommission (CNI)

Die Nationale Inklusionskommission (Commission nationale d’inclusion, CNI) ist auf nationaler Ebene tätig. Ihre Aufgabe ist es, die Anträge betreffend eine Diagnose oder eine spezialisierte Betreuung eines Schülers mit spezifischem Förderbedarf zu bearbeiten. Die CNI handelt in der Regel auf der Grundlage eines durch die Eltern oder den volljährigen Schüler, durch einen zugelassenen psycho-sozialen Dienst oder durch den behandelnden Arzt des Schühttps://men.public.lu/fr/support/annuailers eingereichten Antrags oder einer durch eine Inklusionskommission (CI) oder eine Kommission für die schulische Inklusion (CIS) mit der Zustimmung der Eltern oder des volljährigen Schülers eingereichten Akte.

Die CNI beauftragt häufig ein oder mehrere Kompetenzzentren mit der Erstellung einer spezialisierten Diagnose. Ferner überprüft die CNI die Umsetzung der vorgeschlagenen und durch die Eltern oder den volljährigen Schüler angenommenen Maßnahmen.

Schüler mit besonderem Förderbedarf (EBS)

Ein Schüler mit besonderem Förderbedarf (élève à besoins spécifiques, EBS) weist mehr Lernschwierigkeiten als die Mehrheit der gleichaltrigen Schüler auf oder hat besondere Beeinträchtigungen oder Schwierigkeiten. Seine Betreuung kann somit nicht mit den Mitteln, die dem für ihn verantwortlichen Lehrpersonal normalerweise zur Verfügung stehen, gewährleistet werden. Er kann Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen, die ihm entsprechend seinen individuellen Bedürfnissen angeboten werden, in Anspruch nehmen. Der besondere Bedarf kann insbesondere die Förderschwerpunkte Motorik, Sehen, Sprache oder Hören, kognitive Entwicklung oder Verhalten betreffen.

Schulische Inklusion

Die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit spezifischem Förderbedarf ist eine der Prioritäten der luxemburgischen Regierung. Sie betrifft sehr unterschiedliche Bereiche, wie:

  • den Unterricht und die Ausbildung (Grundschule, Sekundarschule, Berufsausbildung, Hochschulbildung, Musikunterricht, Erwachsenenbildung);
  • die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (Kinderkrippen oder Maisons relais);
  • die Jugendaktivitäten (wie Jugendhäuser, Ferien- und Freizeitaktivitäten).

Die verschiedenen Hilfsmaßnahmen, die den Schülern mit spezifischem Förderbedarf angeboten werden, dienen in erster Linie dazu, den Schülern zu ermöglichen, den regulären Schulunterricht in ihrer Klasse in der Grund- oder Sekundarschule zu besuchen. Besucht ein Schüler mit spezifischem Förderbedarf ein Kompetenzzentrum oder eine Schule im Ausland, bleibt er weiterhin in seiner Herkunftsklasse eingeschrieben.

Spezialisierte ambulante Intervention (ISA)

Spezialisierte ambulante Interventionen (interventions spécialisées ambulatoires, ISA) sind spezialisierte Leistungen, die von den Kompetenzzentren zugunsten der Schüler mit spezifischem Förderbedarf gewährleistet werden. Sie werden in einer Klasse einer Grund- oder Sekundarschule zusätzlich zu den in den Grund- oder Sekundarschulen ergriffenen Maßnahmen durchgeführt. Die Fachkräfte der Kompetenzzentren handeln somit in enger Zusammenarbeit mit dem Personal der Grund- und Sekundarschulen.

Spezialisierte Beschulung

Bei der spezialisierten Beschulung handelt es sich um eine spezialisierte Betreuung eines Schülers mit spezifischem Förderbedarf in einer Klasse eines Kompetenzzentrums oder gleichzeitig und ergänzend in einer Klasse einer Grund- oder Sekundarschule und in einer Klasse eines Kompetenzzentrums.

Spezialisierte Betreuung

Sämtliche durch ein Kompetenzzentrum bei einem Schüler mit spezifischem Förderbedarf durchgeführte Maßnahmen sind Teil einer spezialisierten Betreuung. Eine spezialisierte Betreuung kann folgendermaßen organisiert werden:

  • ausschließlich in einer Grundschule, einer Sekundarschule oder einem Kompetenzzentrum; oder
  • gleichzeitig und ergänzend in einer Grund- oder Sekundarschule und in einem Kompetenzzentrum.

Hierbei kann es sich um eine spezialisierte ambulante Intervention (ISA), eine spezialisierte Beschulung oder einen Lernworkshop handeln.

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