Hilfsmaßnahmen im Grundschulunterricht

In der Grundschule kann jeder Schüler verschiedene Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen, wenn er besondere Bedürfnisse und beispielsweise Schwierigkeiten hat, dem normalen Unterrichtsrhythmus zu folgen. Diese Hilfe ist an seine individuellen Bedürfnisse und an seine Lernschwierigkeiten angepasst. Dadurch kann er, soweit möglich, am regulären Unterricht mit seinen Mitschülern teilnehmen.

Welche Maßnahmen gibt es?

Um auf den besonderen Förderbedarf eines Schülers einzugehen, stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung:

  • Der Lehrer (Klassenlehrer) kann den Unterricht in der Klasse in Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Team der Schule anpassen.
  • Es können angemessene Vorkehrungen getroffen werden. Diese dienen dazu, die Lern- und Bewertungsmodalitäten den Bedürfnissen des Schülers anzupassen. Dadurch wird ihm ermöglicht, sich den Unterrichtsstoff leichter anzueignen und die Klassenarbeiten besser zu bestehen.
  • Der Schüler kann an einem Entwicklungs- und Lernworkshop teilnehmen. Dabei handelt es sich um gezielte Aktivitäten, um Lernschwierigkeiten und Sprach-, Motorik- oder sozial‑emotionalen Entwicklungsstörungen entgegenzuwirken.
  • Es kann eine Fachkraft hinzugezogen werden, um den Schüler in der Klasse zu unterstützen oder eine spezialisierte ambulante Betreuung in der Schule während der Unterrichtszeiten anzubieten. Diese handelt in Zusammenarbeit mit dem Klassenlehrer und dem gesamten pädagogischen Team.
  • Der Schüler kann vorübergehend für bestimmte Fächer den Unterricht in einer anderen Klasse als in seiner Regelklasse (classe d’attache) besuchen.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen, die in der jeweiligen Schule umgesetzt werden, gibt es verschiedene Maßnahmen auf nationaler Ebene. Dabei handelt es sich insbesondere um die Anmeldung für spezielle Lernworkshops oder eine spezialisierte Beschulung in einer Klasse eines spezialisierten psychopädagogischen Kompetenzzentrums oder aber um eine Anmeldung in einer Förderschule im Ausland.

Wer kann mit Schülern mit besonderem Förderbedarf arbeiten?

Die ersten Ansprechpartner für den Schüler und seine Eltern sind der Klassenlehrer und die anderen Mitglieder des pädagogischen Teams (Lehrkräfte und sozialpädagogisches Personal). Um eine angemessene Betreuung des betroffenen Schülers in Absprache mit ihm und seinen Eltern umzusetzen, stehen weitere Personen zur Verfügung:

Gemäß einem inklusiven Ansatz können spezialisierte Lehrer für Schüler mit besonderem Förderbedarf (instituteurs spécialisés dans la scolarisation des élèves à besoins éducatifs spécifiques, I-EBS) Schüler mit Lernschwierigkeiten oder besonderem Bedarf im sozial-emotionalen Bereich in der Schule betreuen. Sie können die betroffenen Schüler in ihrer Klasse unterstützen und arbeiten eng mit den Mitgliedern der Unterstützungsteams für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins spécifiques, ESEB) und der spezialisierten psychopädagogischen Kompetenzzentren zusammen. Sie kümmern sich auch um die Übermittlung der Informationen über die Lernfortschritte an die Eltern der Schüler.

Die Hilfskräfte für Schüler mit besonderem Förderbedarf (assistants pour élèves à besoins éducatifs spécifiques, A-EBS) unterstützen die I-EBS bei ihren Aufgaben. Sie können den betroffenen Schülern zudem bei den Handlungen des täglichen Lebens helfen, um ihre Teilnahme an Aktivitäten an allen Orten des Schullebens zu ermöglichen.

In jeder der 15 Grundschuldirektionen gibt es ein Unterstützungsteam für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins spécifiques, ESEB). Die Mitglieder des ESEB unterstützen die Schüler, um ihr Wohlbefinden, ihre Selbstständigkeit, ihre persönliche Entfaltung und ihre Teilnahme am Schulalltag zu fördern. Sie beraten die Eltern und die Lehrkräfte und können selbst eine Betreuung der Schüler mit besonderem Förderbedarf in Form einer Unterstützung in der Klasse gewährleisten. Auf Antrag der Inklusionskommission (commission d’inclusion, CI) können sie innerhalb von vier Wochen (in der Schulzeit) eine Diagnose erstellen, die unter Berücksichtigung der Beiträge der Eltern und Lehrkräfte Auskunft über die Bedürfnisse der betroffenen Schüler und die zu ergreifenden Maßnahmen gibt.

Aufgabe der Inklusionskommissionen (commissions d’inclusion, CI) ist es, die Eltern über die verschiedenen zu empfehlenden Betreuungsmaßnahmen zu informieren und ggf. die angemessenen Maßnahmen, die dem Schüler angeboten werden können, festzulegen. Diese Maßnahmen werden dann in den individualisierten Betreuungsplan (plan de prise en charge individualisé) des Schülers aufgenommen, der im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der CI und den Eltern ausgearbeitet wird. Die CI sorgt für die Umsetzung des individualisierten Betreuungsplans und bewertet ihn jährlich, um die zur Sicherstellung des schulischen Fortschritts des Schülers für erforderlich erachteten Anpassungen darin aufzunehmen.

Die CI kann die Eltern auch dabei unterstützen, wenn sie sich an die nationale Inklusionskommission (commission nationale d’inclusion, CNI) wenden wollen. Die Eltern können sich aber auch direkt an die CNI wenden.

An wen kann man sich wenden?

Für nähere Informationen zu den verfügbaren Hilfsmaßnahmen können Sie sich an folgende Personen oder Dienststellen wenden:

  • die Klassenlehrer und anderen Lehrkräfte der Schule;
  • den spezialisierten Lehrer für Schüler mit besonderem Förderbedarf (instituteur spécialisé dans la scolarisation des élèves à besoins éducatifs spécifiques, I-EBS) der Schule;
  • das Unterstützungsteam für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins éducatifs spécifiques, ESEB) der Region;
  • die Inklusionskommission (commission d’inclusion, CI) der Region;
  • die zuständige Regionaldirektion des Grundschulunterrichts.

 

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