Die spezialisierten psychopädagogischen Kompetenzzentren (centres de compétences en psychopédagogie spécialisée) richten sich an Schüler mit besonderem Förderbedarf und ihre Eltern, die zusätzlich zu den in der Grund- oder Sekundarschule angebotenen Leistungen spezialisierte Dienste in Anspruch nehmen möchten.
In welchen Bereichen sind die Kompetenzzentren tätig?
In Luxemburg gibt es acht Kompetenzzentren und eine Agentur, die auf den besonderen Förderbedarf, den Schüler aufweisen können, spezialisiert sind. Sie sind in klar definierten Bereichen tätig:
- Zentrum für die Entwicklung von Sprach-, Hör- und Kommunikationskompetenzen – Logopädisches Kompetenzzentrum (Centre pour le développement des compétences langagières, auditives et communicatives – Centre de logopédie, CL);
- Kompetenzzentrum für die Entwicklung von Kompetenzen in Verbindung mit dem Sehen (Centre pour le développement des compétences relatives à la vue, CDV);
- Zentrum für sozio-emotionale Entwicklung (Centre pour le développement socio-émotionnel, CDSE);
- Zentrum für Lernentwicklung Großherzogin Maria Teresa (Centre pour le développement des apprentissages Grande-Duchesse Maria Teresa, CDA);
- Zentrum für motorische Entwicklung (Centre pour le développement moteur, CDM);
- Zentrum für intellektuelle Entwicklung (Centre pour le développement intellectuel, CDI);
- Zentrum für Kinder und Jugendliche mit einer Störung aus dem autistischen Spektrum (Centre pour enfants et jeunes présentant un trouble du spectre de l’autisme, CTSA);
- Kompetenzzentrum für Kinder und Jugendliche mit Hochbegabung (Centre pour enfants et jeunes à haut potentiel, CEJHP);
- Agentur für den Übergang in ein autonomes Leben (Agence pour la transition vers une vie autonome, ATVA).
Welche Maßnahmen gibt es?
Um auf die besonderen Bedürfnisse des Schülers einzugehen, bieten die spezialisierten psychopädagogischen Kompetenzzentren verschiedene Hilfsmaßnahmen an:
- Fachdiagnose: Die Kompetenzzentren erstellen Fachdiagnosen, die die genaue Ermittlung des besonderen Förderbedarfs der Schüler und die Umsetzung der geeigneten Maßnahmen ermöglichen.
- Beratung: Das speziell für diesen Zweck geschulte Personal der Kompetenzzentren bietet den Schülern und ihren Eltern, dem Personal der Grund- und Sekundarschulen sowie den zugelassenen Diensten und Einrichtungen Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen an.
- Spezifische Lernworkshops: Die Kompetenzzentren können Lernworkshops anbieten, um spezifisch auf die Bedürfnisse der Schüler einzugehen. Diese Lernworkshops ergänzen das reguläre Unterrichtsangebot und werden entweder an einem dezentralen Standort eines Kompetenzzentrums oder in einer Grund- oder Sekundarschule bzw. an einem anderen angemessenen Ort angeboten.
- Rehabilitation und Therapie: Die Kompetenzzentren bieten Rehabilitations- und Therapiesitzungen entsprechend den Bedürfnissen der Schüler an.
- Spezialisierte ambulante Intervention (intervention spécialisée ambulatoire, ISA): Zusätzlich zu den in den Grund- und Sekundarschulen umgesetzten Maßnahmen arbeiten die Fachkräfte der Kompetenzzentren mit den Schülern mit besonderem Förderbedarf in ihrer Klasse, dies in enger Zusammenarbeit mit dem Personal der Grund- und Sekundarschulen.
- Spezialisierte Beschulung: Schüler mit besonderem Förderbedarf können entweder in Vollzeit oder abwechselnd neben dem Unterricht in einer Grund- oder Sekundarschule eine Klasse in einem Kompetenzzentrum besuchen. Die Klassen können entweder an einem der dezentralen Standorte eines Kompetenzzentrums oder in einer Grund- oder Sekundarschule in Form von Kohabitationsklassen organisiert werden.
An wen kann man sich wenden?
In der Grundschule können Sie sich an das Unterstützungsteam für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipes de soutien des élèves à besoins éducatifs spécifiques, ESEB) oder an die Inklusionskommissionen (commissions d’inclusion, CI) der jeweiligen Regionaldirektion des Grundschulunterrichts wenden.
In der Sekundarschule können Sie sich an das Unterstützungsteam für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipes de soutien des élèves à besoins éducatifs spécifiques, ESEB) oder an die Inklusionskommissionen (commissions d’inclusion, CI) der jeweiligen Sekundarschule wenden.
Volljährige Schüler und Eltern können sich auch direkt an die Kompetenzzentren wenden, um eine ausführliche Beratung oder, wenn die Beteiligten dies für sinnvoll erachten und im gegenseitigen Einvernehmen, eine Fachdiagnose zu erhalten.