Hilfsmaßnahmen im Sekundarunterricht

Wenn ein Schüler in der Sekundarschule besonderen Förderbedarf aufweist, können ihm verschiedene Hilfsmaßnahmen angeboten werden. Diese Maßnahmen sind an seine individuellen Bedürfnisse und an seine Lernschwierigkeiten angepasst. Sie sollen ihm ermöglichen, soweit möglich, am regulären Unterricht teilzunehmen.

Welche Maßnahmen gibt es?

Um auf den besonderen Förderbedarf des Schülers einzugehen, stehen in der Sekundarschule verschiedene Hilfen zur Verfügung:

  • Die schulische Nachhilfe ermöglicht dem Schüler, verschiedene Unterrichtsfächer individuell oder in kleinen Gruppen zu vertiefen.
  • Der Unterricht des Klassenlehrers und der anderen Lehrkräfte in der Klasse wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Unterstützungsteams für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins spécifiques, ESEB) an die Besonderheiten des Schülers angepasst.
  • Der Unterrichtsstoff wird angepasst, damit der Schüler dem Unterrichtsrhythmus seines Bildungswegs folgen kann.
  • Die Betreuung des Schülers wird durch ein oder mehrere Mitglieder des Unterstützungsteams für Schüler mit besonderem Förderbedarf (ESEB) sichergestellt.
  • Die teilweise oder vollständige Neuorientierung auf andere Bildungswege oder spezialisierte Klassen ermöglicht, den Rhythmus, den Inhalt und die Modalitäten des Unterrichts an die Fähigkeiten und Bedürfnisse des Schülers anzupassen.
  • Die angemessenen Vorkehrungen dienen dazu, die Lern- und Bewertungsmodalitäten an die Bedürfnisse des Schülers anzupassen. Dadurch wird ihm ermöglicht, sich den Unterrichtsstoff leichter anzueignen und die Klassenarbeiten besser zu bestehen.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen, die in der jeweiligen Schule umgesetzt werden, gibt es verschiedene Maßnahmen auf nationaler Ebene. Dabei handelt es sich insbesondere um die Anmeldung für spezielle Lernworkshops oder eine spezialisierte Beschulung in einer Klasse eines spezialisierten psychopädagogischen Kompetenzzentrums oder aber um eine Anmeldung in einer Förderschule im Ausland.

Wer kann mit Schülern mit besonderem Förderbedarf arbeiten?

Die ersten Ansprechpartner des Schülers und seiner Eltern sind die Lehrkräfte und der Klassenlehrer. Um eine angemessene Betreuung des betroffenen Schülers in Absprache mit ihm und seinen Eltern umzusetzen, stehen weitere Personen zur Verfügung:

In jeder Sekundarschule gibt es ein Unterstützungsteam für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins éducatifs spécifiques, ESEB). Die Mitglieder der ESEB unterstützen die Schüler, um ihr Wohlbefinden, ihre Selbstständigkeit, ihre persönliche Entfaltung und ihre Teilnahme am Schulalltag zu fördern. Sie beraten die Eltern und die Lehrkräfte und können selbst eine ambulante Betreuung der Schüler mit besonderem Förderbedarf gewährleisten. Auf Antrag der Inklusionskommission (commission nationale d’inclusion, CNI) können sie innerhalb von vier Wochen (in der Schulzeit) eine Diagnose erstellen, die unter Berücksichtigung der Beiträge der Eltern und Lehrkräfte Auskunft über die Bedürfnisse der betroffenen Schüler und die zu ergreifenden Maßnahmen gibt.

Aufgabe der Inklusionskommission (commission d’inclusion, CI) der Sekundarschule ist es, die Schüler und die Eltern über die verschiedenen zu empfehlenden Betreuungsmaßnahmen zu informieren und ggf. die angemessenen Maßnahmen, die dem Schüler angeboten werden können, festzulegen. Diese Maßnahmen werden dann in den individualisierten Bildungsplan (plan de formation individualisé) des Schülers aufgenommen, der im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der CI, dem Schüler und den Eltern ausgearbeitet wird. Die CI sorgt für die Umsetzung des individualisierten Bildungsplans und bewertet ihn jährlich, um die zur Sicherstellung des schulischen Fortschritts des Schülers für erforderlich erachteten Anpassungen darin aufzunehmen.

Falls sie der Ansicht ist, dass der Schüler angemessene Vorkehrungen benötigt, kann die CI die Kommission für angemessene Vorkehrungen (commission des aménagements raisonnables, CAR) hinzuziehen, sofern die Eltern oder der volljährige Schüler einverstanden sind.

Die CI kann den Schüler und die Eltern auch dabei unterstützen, wenn sie sich an die nationale Inklusionskommission (commission nationale d’inclusion, CNI) wenden wollen. Der volljährige Schüler bzw. die Eltern können sich aber auch direkt an die CNI wenden.

Die Kommission für angemessene Vorkehrungen (commission des aménagements raisonnables, CAR) legt die angemessenen Vorkehrungen fest, die dem Schüler bewilligt werden, um sein Lernumfeld an seine Bedürfnisse anzupassen.

Mittels einer entsprechenden Akte und unter der Bedingung, dass die Eltern oder der volljährige Schüler ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben, kann die Inklusionskommission der Sekundarschule einen begründeten Antrag einreichen. Auch die Eltern oder der volljährige Schüler können einen solchen Antrag stellen.

An wen kann man sich wenden?

Für nähere Informationen zu den verfügbaren Hilfsmaßnahmen können Sie sich an folgende Personen oder Dienststellen wenden:

  • den Klassenlehrer und die anderen Lehrkräfte der Sekundarschule;
  • das Unterstützungsteam für Schüler mit besonderem Förderbedarf (ESEB) der Sekundarschule;
  • die Inklusionskommission (CI) der Sekundarschule;
  • die Schulleitung.

 

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