Schulische Inklusion in Luxemburg

Mit der Einrichtung eines Unterstützungssystems für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat Luxemburg sich stark dem Gedanken der schulischen Inklusion verpflichtet. Ziel ist es, den Schülern die Unterrichtung in ihrer regulären Schulklasse zu ermöglichen, sofern diese Inklusion möglich ist und von Schüler und Eltern gewünscht wird.

Erhebliche Investitionen in Personal und Strukturen haben es ermöglicht, die ambulante Betreuung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen des regulären Schulunterrichts zu verstärken. Weniger als 1 % der Schüler in Luxemburg werden in einer spezialisierten Bildungseinrichtung unterrichtet, was die hohe Inklusionsrate belegt.

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Als Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gelten Kinder oder Jugendliche, die nach internationalen Klassifikationen Defizite oder Schwierigkeiten aufweisen bzw. deutlich größere Lernprobleme haben als die Mehrheit der gleichaltrigen Kinder oder Jugendlichen.

Der sonderpädagogische Förderbedarf eines Schülers kann motorische, visuelle, sprachliche, auditive, intellektuelle oder sozioemotionale Bereiche betreffen oder durch eine Aufmerksamkeits-, Lern- oder Autismus-Spektrum-Störung bedingt sein. Als Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden auch  Schüler mit einer Hochbegabung berücksichtigt, die eine spezielle Betreuung benötigen, um ihre Fähigkeiten bzw. ihr Potenzial voll entfalten zu können.

Das Unterstützungssystem für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Die spezialisierten Lehrer für Schüler mit besonderem Förderbedarf (instituteurs spécialisés dans la scolarisation des élèves à besoins éducatifs spécifiques, I-EBS) sind vor Ort in den Grundschulen tätig.

Hilfskräfte für Schüler mit besonderem Förderbedarf (assistants pour élèves à besoins éducatifs spécifiques, A-EBS) unterstützen die I-EBS künftig bei ihren Aufgaben in den Grundschulen.

Die Unterstützungsteams für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins spécifiques, ESEB) arbeiten mit Schülern innerhalb der Regionaldirektionen der Grundschulen und an den Lyzeen.

Inklusionskommissionen (commissions d’inclusion, CI) in jeder Sekundarschule und in jeder Regionaldirektion für den Grundschulunterricht informieren Schüler und Eltern über die verfügbaren Unterstützungsmaßnahmen und schlagen die geeigneten Maßnahmen für den jeweiligen Schüler vor.

Acht spezialisierte psychopädagogische Kompetenzzentren (Centres de compétences en psycho­péda­go­gie spécialisée) und eine Agentur bieten ergänzende Leistungen zu den Maßnahmen der Grund­schulen und Gymnasien an.

Die nationale Inklusionskommission (Commission nationale d’inclusion, CNI) kann mit Anfragen nach einer spezialisierten Diagnose oder Betreuung kontaktiert werden.

Die Kommission für angemessene Vorkehrungen (Commission des aménagements raisonnables, CAR) legt die angemessenen Vorkehrungen fest, die im Rahmen des Sekundarunterrichts gewährt werden.

Fortlaufende Optimierung des Unterstützungssystems

Für Luxemburg stellt die schulische Inklusion eine Priorität dar. Das Unterstützungssystem für Schüler mit besonderem Förderbedarf war im Jahr 2022 Gegenstand einer Bestandsaufnahme, um die schulische Inklusion in Luxemburg weiterzuentwickeln.

Der Evaluierungsbericht zu dieser Bestandsaufnahme hat sechs Verbesserungsbereiche identifiziert, die im Rahmen der fortlaufenden Verbesserung des Systems und seiner Komponenten besondere Aufmerksamkeit erhalten sollten.

Um die Förderung der inklusiven Bildung und die Qualitätsentwicklung des Unterstützungssystems von Schülern mit besonderem Förderbedarf zu gewährleisten, wurde am 16. Juli 2023 eine neue Verwaltung mit der Bezeichnung Service national de l’éducation inclusive (SNEI, Nationaler Dienst für inklusive Bildung) eingerichtet. Der SNEI ersetzt den früheren Service de la scolarisation des élèves à besoins spécifiques (S-EBS, Abteilung für die Beschulung von Schülern mit besonderem Förderbedarf).

 

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