Die Orientierungsprozedur (procédure d’orientation) für den Wechsel von der Grundschule in den klassischen oder allgemeinen Sekundarunterricht beginnt mit dem ersten Jahr des Lernzyklus 4. Sie bezieht die Eltern in den Entscheidungsfindungsprozess mit ein. Der Klassenlehrer des Schülers übermittelt ihnen eine erste Prognose und informiert sie über das Angebot des klassischen und allgemeinen Sekundarunterrichts. Am Ende des 4. Lernzyklus nehmen Eltern und Klassenlehrer gemeinsam einen Orientierungsbeschluss.
Die Rolle der individuellen Gespräche
Ab dem ersten Jahr des 4. Lernzyklus treffen sich Eltern und Klassenlehrer zu individuellen Gesprächen – jeweils eins am Ende jedes Trimesters –, um sich über die zukünftige Orientierung des Schülers auszutauschen. Eine erste Prognose wird am Ende des 3. Trimesters vom Klassenlehrer erstellt. Er informiert die Eltern gleichzeitig über das Angebot des klassischen und allgemeinen Sekundarunterrichts, einschließlich der spezifischen Klassen: europäischer Unterricht in der öffentlichen Schule in Luxemburg, ALLET-Klassen (Klassen mit Deutsch als Fremdsprache – allemand comme langue étrangère), Klassen mit Unterricht in französischer, englischer oder deutscher Sprache, das International Baccalaureate in englischer oder französischer Sprache.
Im Rahmen der Orientierung sind zwei individuelle Gespräche zwischen Lehrer und Eltern vorgesehen. Das erste Gespräch findet am Anfang des dritten Trimesters des zweiten Jahres des Lernzyklus 4 statt. Auf Wunsch der Eltern kann ein Psychologe des CePAS am Gespräch teilnehmen. Die Eltern werden über die Ergebnisse der allgemeinen Schulleistungstests, die schulischen Ergebnisse (Entwicklungs- und Lernbericht) und die Ergebnisse der gegebenenfalls vom Psychologen durchgeführten Tests informiert.
Beim folgenden individuellen Gespräch geht es um die Orientierung. Eltern und Klassenlehrer als Vertreter des pädagogischen Teams nehmen hier eine gemeinsame Entscheidung im Hinblick auf die zukünftige schulische Orientierung des Kindes. Kommen die zwei Parteien nicht zu einem gemeinsamen Schluss, so teilen sie das gemeinsam per Formular dem Präsidenten der betreffenden Kommission für Inklusion mit.
Die gemeinsame Entscheidung
Am Ende des 4. Lernzyklus treffen die Eltern zusammen mit dem Klassenlehrer anlässlich des Orientierungsgesprächs eine gemeinsame Entscheidung über die definitive Orientierung des Kindes. Diese Entscheidung gründet sich auf:
- die Arbeiten des Schülers, die während des 4. Lernzyklus zustandekamen und die Lernfortschritte sowie die Interessen und Wünsche des Schülers dokumentieren;
- die Ergebnisse der Bewertung der Lernfortschritte des Schülers;
- die Ergebnisse des Schülers bei den auf nationaler Ebene vom Ministerium organisierten allgemeinen Schulleistungstests. Sie zeigen, wo der Schüler mit seinen Leistungen im Vergleich zum nationalen Schnitt steht und wo sich seine Leistungen im Vergleich zum Kompetenzniveau, das am Ende des Zyklus erreicht werden soll, situieren;
- die vom Psychologen zusammengetragenen Informationen, falls die Eltern um diese Unterstützung gebeten haben.
Bei Uneinigkeit
Sind Lehrer und Eltern nicht einer Meinung, wird eine Orientierungskommission mit dem Fall befasst. Den Vorsitz führt der Direktor der Grundschule; die Kommission setzt sich zusammen aus einem Lehrer des 4. Lernzyklus, einem Lehrer des klassischen Sekundarunterrichts, einem Lehrer oder einem Lehrbeauftragten des allgemeinen Sekundarunterrichts und einem Psychologen des CePas (Centre psycho-social et d'accompagnement scolaires). Die Eltern des Schülers, der Klassenlehrer und gegebenenfalls der von den Eltern zugezogene Psychologe werden zur Sitzung eingeladen.
Einschreibung in die Sekundarschule
Die folgenden Dokumente müssen bei der Einschreibung in die Sekundarschule vorgelegt werden:
- ein vollständig ausgefülltes Einschreibeformular (beim Lehrer erhältlich);
- eine Kopie des Abschlussberichts des Lernzyklus 4 (bilan de fin de cycle);
- eine Kopie des Orientierungsbeschlusses (décision d'orientation);
- eine erweiterte Wohnsitzbescheinigung auf den Namen des gesetzlichen Vertreters des Schülers (bei Ihrer Gemeindeverwaltung anzufordern oder auf www.myguichet.lu herunterzuladen) oder eine Wohnsitzbescheinigung auf den Namen des Schülers (bei Ihrer Gemeindeverwaltung anzufordern).
Der Einschreibungszeitraum ist bis Ende Juni (30.06.2023).
Einschreibung
- Demande d’inscription à une classe de 7e
- Offre scolaire : les différentes classes de 7e à l’enseignement secondaire
- Inscription en classe de 7e de l’enseignement secondaire (FR, DE, EN, PT)
- L’offre scolaire / Das schulische Angebot / Schooling Offer / A oferta escolar
Nützliche Links
Informationen für Lehrer
- Calendrier de la procédure d’orientation 2022-2023 au cycle 4.1 (FR)
- Calendrier de la procédure d’orientation 2022-2023 au cycle 4.2 (FR)
- Procédure d'orientation acontent/men/de/actualites/communiques-conference-presse/2016/06/14-procedure-orientation.htmlu cycle 4 (FR)
- PFS - Procédure passage fondamental secondaire 2021-2022 : le rôle du psychologue (FR)
- Livret d'accompagnement pour l'évaluation (FR)
- Offres scolaires à l'enseignement secondaire (présentation destinée aux enseignants du cycle 4) (FR)
Informationen für Lehrer
- Sekundarunterricht : Angebot und Organisation
- La nouvelle procédure d’orientation de l’enseignement fondamental vers le lycée (FR/LU/PT)
- Die nationalen Leistungstests am Ende des 4. Zyklus der Grundschule
- Was tun nach dem 4. Zyklus der Grundschule ?
Pressekonferenz