Internationale Kinderrechtskonvention

1989 hat die UNO-Generalversammlung die Internationale Kinderrechtskonvention angenommen. In Luxemburg wurde sie im Dezember 1993 vom Parlament ratifiziert.

Die Internationale Kinderrechtskonvention hat sich den Schutz der Kinder und Jugendlichen unter achtzehn Jahren zum Ziel gesetzt. Sie gibt dem Kind das Recht, dass sein Wohlergehen beurteilt wird und bei allen es betreffenden Handlungen und Entscheidungen eine vorrangige Rolle spielt, sowohl im öffentlichen wie im privaten Bereich. Mit der Ratifizierung der Konvention hat sich Luxemburg verpflichtet, die dort aufgeführten Rechte zu respektieren:

Luxemburg hat sich auch dazu verpflichtet, diese Rechte allen Kindern, die unter seine Zuständigkeit fallen, zu garantieren, unabhängig von ihrer nationalen oder sozialen Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrem Geschlecht, ihrer Sprache, ihrer Religion, ihrer Meinungen oder der ihrer Eltern.

Nützliche Links

Internationale Kinderrechtskonvention

  • Loi du 20 décembre 1993 portant
    1) approbation de la Convention relative aux droits de l'enfant, adoptée par l'Assemblée générale des Nations Unies le 20 novembre 1989
    2) modification de certaines dispositions du code civil

Ratifizierte Protokolle (auf Französisch)

Nationaler Bericht (auf Französisch)

Alternative Berichte (auf Französisch)

Abschließende Bemerkungen (auf Französisch)

Berichte: Archiv

 

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