Stelle für Schulmediation

Die Schule muss die für alle Schüler bestmögliche Qualifikation gewährleisten. Die Schüler haben das Recht auf Förderung ihrer Talente und Unterstützung bei eventuellen Schwächen auf ihrem Weg zum teilnehmenden Bürger, zu Hochschulstudien und ins Berufsleben.

Wenn das Gefühl entsteht, dass die Schule ihren Aufgaben nicht gerecht wird, wenn die schulische Laufbahn gefährdet ist, können der Schulmediator und der Service au maintien, à l’inclusion et à l’intégration scolaires mit der Angelegenheit befasst werden.

Der Schulmediator befasst sich mit Beschwerden betreffend:

  • den Verbleib im Schulsystem von Schülern, bei denen die Gefahr eines Schulabbruchs besteht,
  • die Inklusion von Schülern mit besonderem Förderbedarf in der Grundschule und der Sekundarschule
  • die Integration von Schülern mit Migrationshintergrund, die nicht ihre gesamte schulische Laufbahn in Luxemburg absolviert haben und nicht über die nötigen Kompetenzen im Deutschen, Französischen und Luxemburgischen verfügen, um eine reguläre Klasse zu besuchen

Wann greift der Mediator ein?

Seit dem Schuljahr 2018-2019 kann der Mediator bei folgenden Situationen eingreifen:

  • wenn die Schule dem Kind keine adäquate Ausbildung anbietet,
  • wenn die Schule ihre Aufgaben nicht erfüllt oder
  • wenn die Schule oder die Dienststellen des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend geltende Gesetze, Verordnungen und Vorschriften fehlerhaft oder unzureichend umgesetzt oder angewandt haben.

Der Mediator kümmert sich um konkrete individuelle Beschwerden.

Wer kann sich an den Mediator wenden?

Eltern minderjähriger Kinder, volljährige Schüler oder Akteure aus dem schulischen Bereich (Lehrer, Direktoren, Erzieher ...) können sich mit einer schriftlichen Beschwerde an den Mediator wenden, vorausgesetzt das Thema fällt in den Handlungsbereich des Mediators.

Alles wird streng vertraulich behandelt.

Wann kann man sich an den Mediator wenden?

Der Mediator kann sich erst dann mit der Angelegenheit befassen, wenn bereits im Vorfeld mit den betroffenen Akteuren der Schulgemeinschaft nach einer Lösung gesucht wurde (zum Beispiel: mit dem Klassenlehrer oder dem Regionaldirektor, wenn es sich um die Grundschule handelt; mit dem Klassenlehrer oder dem Schuldirektor in der Sekundarschule; mit dem Hauptzuständigen oder dem Direktor eines Kompetenzzentrums usw.) und diese Bemühungen zu keinem Ergebnis geführt haben.

Was kann der Mediator tun?

Der Mediator unternimmt die notwendigen Schritte bei den Dienststellen oder implizierten Schulen und formuliert Empfehlungen, um die Meinungsverschiedenheiten auf gütlichem Wege und fair beizulegen.

Der Mediator unterbreitet dem Minister regelmäßig Empfehlungen, die u. a. auf eine Verbesserung der Funktionsweise der Dienststellen und Schulen abzielen, die eine Intervention seinerseits erforderte.

Er erstellt zudem einen Jahresbericht, der an das Parlament und die Regierung weitergeleitet wird und auf der Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend veröffentlicht wird.

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