Gemäß Artikel 7 des geänderten Gesetzes vom 16. Dezember 2008 über die Kinder- und Familienhilfe können das urteilsfähige Kind und seine Eltern die beim Office national de l’enfance (ONE, Nationales Kinderbüro) hinterlegte Akte einsehen, insbesondere die Verwaltungsdokumente und die sozialpädagogischen Unterlagen, die in der persönlichen Akte abgelegt wurden.
Der Antragsteller braucht kein „berechtigtes Interesse“ darzulegen, noch muss der Antrag begründet werden. Der schriftliche Antrag auf Einsicht muss folgende Daten enthalten:
- den Namen (Geburtsname);
- den Vornamen;
- den Geburtsort;
- die Kontaktdaten des Antragstellers.
Der Antrag ist zu richten an:
Michèle Bressanutti
Direction de l’Office national de l’enfance
33, Rives de Clausen
L-2165 Luxembourg
E-Mail: one@one.etat.lu
Das ONE schlägt einen Termin vor. Ein Mitarbeiter des ONE hilft dem Antragsteller bei der Durchsicht der Akte.