Wer kann Hilfe bekommen?

Kinder und Jugendliche sowie ihre Angehörigen können Kontakt mit den zuständigen Stellen aufnehmen, und zwar per Formular, Telefon oder indem sie persönlich bei der Behörde vorbeikommen.

Wer kann Hilfe bekommen?

Minderjährige Kinder und junge Erwachsene bis 27 Jahre, die sich in Luxemburg aufhalten, können Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen.

Kinder und junge Erwachsene haben Anspruch auf Hilfe, wenn:

  • ihre körperliche, geistige, psychische oder soziale Entwicklung gefährdet ist;
  • ihr physisches oder moralisches Wohlergehen in Gefahr ist;
  • die Gefahr einer sozialen Ausgrenzung besteht.

Wer kann Hilfe beantragen?

Ein Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden:

  • von dem Kind selbst;
  • von dem jungen Erwachsenen;
  • von einem Mitglied der Familie oder seiner Umgebung;
  • von einer Person, die aus beruflichen Gründen mit den Betroffenen zu tun hat;
  • von jeder anderen Person oder Instanz.

Wie funktioniert das?

Es gibt zwei Möglichkeiten, Kontakt aufzunehmen:

  • Per Formular:

Der Antragsteller kann das Formular online ausfüllen.

Mit dem Online-Antrag wird ein erster Kontakt zwischen dem Office national de l’enfance (ONE, Nationales Kinderbüro) und dem Antragsteller/Hilfeempfänger hergestellt. Das Amt setzt sich umgehend mit dem Antragsteller in Verbindung, der anschließend an die zuständige Einrichtung für Familienhilfe verwiesen oder zu einem persönlichen Gespräch eingeladen wird. Die vorgeschlagenen Hilfestellungen werden in einem Maßnahmenprojekt festgehalten. Dieses Maßnahmenprojekt wird gemeinsam mit dem Kind oder dem jungen Erwachsenen und seiner Familie (bzw. dem gesetzlichen Vertreter) ausgearbeitet.

  • Per Telefon:

Die Hotline 8002 9393 ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.

Bei Ihrem Anruf wird ein Termin mit einem Mitarbeiter eines regionalen Kinderbüros in Ihrer Nähe vereinbart. Das ONE verfügt über 14 regionale Kinderbüros im ganzen Land:

Die Fachkräfte (Psychologen, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen), die hier arbeiten, agieren als Koordinatoren des Maßnahmenprojekts (CPI). Ihre Rolle in einem solchen Fall ist es:

  • sich, sobald ein Antrag auf Unterstützung eingereicht wurde, mit den Kindern und Angehörigen zusammenzusetzen, um zu klären, welche Hilfe gebraucht wird;
  • die Hilfsmaßnahmen einzuleiten, in Zusammenarbeit mit dem Jugendlichen und seiner Familie, und die Umsetzung der Maßnahmen mit den verschiedenen Beteiligten des Sektors der Kinder- und Jugendfürsorge zu koordinieren;
  • die Hilfsmaßnahmen zu evaluieren und gegebenenfalls andere Maßnahmen vorzuschlagen, die den Familienverhältnissen besser angepasst sind.

Wer bezahlt die Maßnahmen?

Die verschiedenen Hilfsmaßnahmen werden vom ONE finanziert, wenn das Maßnahmenprojekt zuvor vom ONE genehmigt wurde. Eine finanzielle Beteiligung kann von den Eltern verlangt werden, je nach Einkommen und Ausgaben (Miete, Darlehen, Unterhaltszahlungen …) des Haushalts.

Informationen dazu, wie die finanzielle Beteiligung berechnet wird, finden Sie in der großherzoglichen Verordnung vom 17. August 2011, geändert durch die großherzogliche Verordnung vom 15. März 2017, die die Finanzierung der Sozialhilfemaßnahmen für Kinder und Familien genau darlegt.

Wie schützen wir Ihre Daten?

Seit der Gründung des Office national de l’enfance (ONE, Nationales Kinderbüro) im Jahre 2011 ist der Schutz personenbezogener Daten ein wichtiges Anliegen. Das ONE verpflichtet sich dazu, Ihre Privatsphäre und damit alle personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, zu schützen.

Das Formular, das Sie uns ausgefüllt im Rahmen Ihres Antrags übermitteln, enthält persönliche Daten. Diese Daten werden vom ONE gemäß Gesetz vom 16. Dezember 2008 über die Kinder- und Familienhilfe und den damit verbundenen großherzoglichen Verordnungen verarbeitet.

Gemäß Verordnung (EG) 2016/679 über den Schutz natürlicher Personen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang zu Ihren Daten, Rektifizierung und Löschung Ihrer Daten, Zweckbindung der Daten sowie ein Widerspruchsrecht und das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Um eins Ihrer Rechte wahrzunehmen, können Sie unserem Datenschutzbeauftragten eine E-Mail, der Sie eine Kopie Ihres Personalausweises beigefügt haben, an diese Adresse schicken: dpo@men.lu.

Wahlweise können Sie auch einen eingeschriebenen Brief schicken an:

Le délégué à la protection des données
Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse
L-2926 Luxembourg

Weitere Informationen über unsere Datenschutzpolitik und Ihre Rechte finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die in französischer Sprache und in deutscher Sprache vorliegt.

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