Jugendhäuser und Jugenddienste

Die Aufnahme und Betreuung von Jugendlichen, die Durchführung von Projekten und Aktivitäten, die Ausbildung, Information und Vermittlung von Jugendlichen kann von öffentlichen oder privaten Einrichtungen und Organisationen angeboten werden:

Jugendhäuser

Mehr als 50 Jugendhäuser und ihre Nebenstellen, die auf kommunaler oder regionaler Ebene organisiert sind, stehen jungen Menschen hauptsächlich im Alter von 12 bis 26 Jahren offen. Den Jugendlichen steht es frei, diese Begegnungs-, Informations- und Betreuungseinrichtungen zu besuchen, um Freunde zu treffen, sich zurückzuziehen, sich zu informieren, mit einem Erzieher zu sprechen oder an Ausflügen und verschiedenen Aktivitäten wie Sport, Kochen, Tanzen usw. teilzunehmen.

Die Betreuung erfolgt durch Fachkräfte aus dem Bildungsbereich, die sozialpädagogische Betreuer (allgemein „Erzieher“) genannt werden, in Übereinstimmung mit dem 2017 von dem für die Jugend zuständigen Ministerium eingeführten Qualitätssicherungssystem.

Die Arbeit der Jugendhäuser steht im Zusammenhang mit der non-formalen Bildung. Der pädagogische Ansatz fördert die persönliche Entwicklung der Jugendlichen, ihre Selbstständigkeit, Initiative und Teilnahme an der Gesellschaft.

Die Teilnahme der Jugendlichen an den in den Jugendhäusern angebotenen Aktivitäten ist freiwillig und kostenfrei, mit Ausnahme einiger besonderer Aktivitäten. Die Jugendhäuser werden von gemeinnützigen Vereinen oder Gemeinden betrieben. Die Kosten für diese Dienste werden zu 50 % vom Ministerium und zu 50 % von den Gemeinden getragen, in denen sie sich befinden.

Jugenddienste auf nationaler Ebene

Die folgenden Dienste haben Konventionen mit dem Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend abgeschlossen und werden zu 100 % vom Staat finanziert:

 

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