Jugendhäuser
Ein breites Netz an kommunal oder regional betriebenen Jugendhäusern und Zweigstellen empfängt Jugendliche im Alter von ca. 12 bis 26 Jahren. Die Jugendlichen können diese Einrichtungen freiwillig besuchen, um Freunde zu treffen, zur Ruhe zu kommen, sich zu informieren, mit einem Erzieher zu sprechen oder an vielfältigen Ausflügen und Aktivitäten wie Sport, Kochen oder Tanz usw. teilzunehmen.
Die Betreuung erfolgt durch Fachkräfte aus dem Bildungsbereich, die sozialpädagogische Betreuer (allgemein „Erzieher“) genannt werden, in Übereinstimmung mit dem 2017 von dem für die Jugend zuständigen Ministerium eingeführten Qualitätssicherungssystem.
Die Arbeit der Jugendhäuser steht im Zusammenhang mit der non-formalen Bildung. Der pädagogische Ansatz fördert die persönliche Entwicklung der Jugendlichen, ihre Selbstständigkeit, Initiative und Teilnahme an der Gesellschaft.
Die Teilnahme der Jugendlichen an den in den Jugendhäusern angebotenen Aktivitäten ist freiwillig und kostenfrei, mit Ausnahme einiger besonderer Aktivitäten. Die Jugendhäuser werden von gemeinnützigen Vereinen oder Gemeinden betrieben. Die Kosten für diese Dienste werden zu 50 % vom Ministerium und zu 50 % von den Gemeinden getragen, in denen sie sich befinden.
Wohnbegleitdienste
Diese Dienste vermieten günstige Wohnungen an junge Menschen. Sie bieten eine individuelle Betreuung zu Wohnungsführung und zur Entwicklung von Alltagskompetenzen sowie Hilfe bei administrativen und finanziellen Angelegenheiten rund um das eigenständige Wohnen.
Freizeitdienste
Diese Dienste bieten Freizeitprogramme für Kinder und Jugendliche, einschließlich Ferienaufenthalten, an. In diesem Rahmen ermöglichen sie jungen Menschen freiwilliges Engagement im Kinder- und Jugendanimationsprogramm.
Pädagogische Animationsdienste
Diese Dienste bieten spezifisch ausgerichtete Bildungsprogramme in einem bestimmten Bereich und individuelle Begleitung zur Förderung des Kompetenzaufbaus in ihrem jeweiligen Fachbereich.
Bildungsdienste
Diese Dienste bieten Fortbildungen für junge Freizeitanimateure an.
Informationsdienste
Diese Dienste arbeiten verlässliche, neutrale und zugängliche Informationen für Jugendliche aus und verbreiten diese. Zudem führen sie Informationskampagnen durch.
Alle oben genannten Dienste arbeiten auf Basis einer Konvention mit dem Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend und werden in der Regel zu 100 % vom Staat finanziert.