Meldung einer Kindeswohlgefährdung

Fachkräfte, die täglich mit Kindern zu tun haben, können sich mit dem Verdacht der Misshandlung eines Kindes durch einen Erwachsenen oder auch durch ein Kind konfrontiert sehen.

Unter bewusster oder unbewusster Misshandlung versteht man jede Situation, in der es zu physischer Gewalt, körperlichen Misshandlungen, sexuellem Missbrauch, psychischer Gewalt oder grober Vernachlässigung kommt, die die physische, psychische und emotionale Entwicklung des Kindes beeinträchtigen könnten. Verschiedene Arten der Misshandlung können rechtliche Konsequenzen und psychosoziale Maßnahmen, andere nur psychosoziale Maßnahmen nach sich ziehen.

Um die Fachkräfte (Erzieher, Lehrkräfte, Sozialarbeiter, medizinische Fachkräfte, Therapeuten, Berater und andere) über die bestehenden Prozeduren zum Schutz der Kinder zu informieren, hat das Ministerium das Dokument „Maltraitance de mineur : Procédures à suivre par les professionnels de l’Enfance et de la Jeunesse” („Kindesmisshandlung: Leitfaden für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendbetreuung“) ausgearbeitet. Am Projekt beteiligt waren die Hauptakteure aus dem Bereich der Kinderrechte: Ministerium der Justiz, Ministerium für Gesundheit, Staatsanwaltschaft, Polizei, die Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (CePAS), das „Ombudscomité fir d’Rechter vum Kand“, die „Association luxembourgeoise de pédiatrie sociale“, der schulärztliche Dienst der Stadt Luxemburg, die Ligue médico-sociale u. a.

Das Dokument ist erhältlich auf Anfrage per E-Mail (info.droitsdelenfant@men.lu) oder kann hier im PDF-Format heruntergeladen werden:

 

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