Auf Ebene der Europäischen Union wird mit der Richtlinie 2011/93/UE des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie ein globales juristisches Konzept vorgelegt, das die Verfolgung der Straftäter, den Schutz der Opfer im Kindesalter und die Prävention umfasst. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die strafrechtlichen Sanktionen gemäß den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie in ihrer nationalen Gesetzgebung vorzusehen.
Das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (2007) versteht sich als umfassendes Instrument der Prävention und des Schutzes der Kinder gegen jegliche Form der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs. Ausgerichtet auf Aspekte des Strafrechts und die Kriminalisierung von jeglicher Art von Sexualdelikten gegen Kinder führt die Konvention einen besonderen Überwachungsmechanismus für alle Mitgliedstaaten ein und legt fest, dass die Staaten besondere Rechtsvorschriften verabschieden und Maßnahmen zur Prävention von sexueller Gewalt, zum Schutz der Opfer im Kindesalter und zur Verfolgung der Straftäter ergreifen müssen.
Der Lanzarote-Ausschuss (Ausschuss der Vertragsstaaten des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch) überprüft die Umsetzung der in der Konvention getroffenen Vereinbarungen durch die Mitgliedstaaten. Auf dem Portal der Lanzarote-Konvention kann man die Fortschritte der Arbeiten des Komitees verfolgen. Es ist eine der wichtigen Referenzwebseiten im Bereich der Prävention und des Schutzes der Kinder gegen jegliche Form der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs.
Das Komitee informiert auf seiner Website via Video über bewährte Praktiken, in diesem Fall die der Kampagne „ONE in FIVE”, die sich gegen jede Form von sexueller Gewalt gegen Kinder einsetzt, und die der Unterwäsche-Regel, die sich an die Kinder selbst wendet.
Andere Referenzseiten sind die von WePROTECT. Diese globale Allianz, die sich dem Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung und den sexuellen Missbrauch von Kindern im Online-Umfeld verschrieben hat, versammelt Experten aus Regierung, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft. WeProtect entwickelt Strategien und Lösungen, um Kinder vor sexuellem Missbrauch im digitalen Raum zu schützen.
Ein wichtiges Tätigkeitsfeld von INTERPOL ist die Bekämpfung von Pädokriminalität über die nationalen Grenzen hinweg. Neben ihrer Hauptaktivität, die darin besteht, die Polizei bei der Identifizierung der Opfer sexueller Ausbeutung und ihren traditionellen Ermittlungen zu unterstützen, bietet Interpol Eltern und Kindern Beratungen an, um die Nutzung des Internets sicherer zu gestalten. Über die Sensibilisierung für Gefahren im Internet fördert Interpol den offenen und ehrlichen Dialog zwischen Eltern und Kindern in Bezug auf die Nutzung von sozialen Medien, Anwendungen, Online-Spielen und dem Internet im Allgemeinen.
Die Webseiten des Centre canadien de Protection de l’enfance behandeln das Phänomen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger online und offline und formulieren Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung für alle Nutzer, ob Eltern, Kinder, Erziehungsberechtigte oder andere. Diese Website liefert einschlägiges Wissen, erklärende Beispiele zum Phänomen und schlägt eine ganze Reihe von präventiven und aufdeckenden Aktionen und Werkzeugen vor wie auch Maßnahmen zur Unterstützung minderjähriger Opfer. Über die abrufbaren nützlichen Aktionen hinaus wird die Thematik aus drei verschiedenen Perspektiven beleuchtet und Ratschläge für den Umgang mit der Situation in drei verschiedenen Leitfäden formuliert:
- Comprendre l’abus pédosexuel – Guide pour les parents et tuteurs protecteurs (PDF)
- Abus pédosexuels : réparer les dégâts – Guide pour les parents et tuteurs après la découverte d’un abus (PDF)
- Protéger mon enfant – Guide pour les parents et tuteurs dont l’enfant a été ou pourrait avoir été victime d’abus sexuel (PDF)
Diesbezüglich sei daran erinnert, dass die Meldung von Fällen sexueller Gewalt gegen Minderjährige, die in Luxemburg festgestellt wurden, in Luxemburg erfolgen muss.