Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung

Derzeit gibt es in Luxemburg keinen gesetzlichen Rahmen für die offizielle Suche nach den leiblichen Eltern. Zwei Gesetzentwürfe behandeln das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, so wie es die Internationale Kinderrechtskonvention vorsieht:

  • Gesetzentwurf Nr. 7674 über die Organisation des Zugangs zum Wissen über die eigene Herkunft im Fall einer Adoption oder einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung mit Drittspender;
  • Gesetzentwurf Nr. 6568A über die Reform des Kindesrechts, die das Prinzip des Zugangs zum Wissen über die eigene Herkunft und die Maßnahmen der Begleitung und Unterstützung der Personen, die auf der Suche nach ihren leiblichen Eltern sind, einführt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der für die Kinderrechte zuständige Minister auch zuständig ist für die Anwendung der Bestimmungen betreffend den Zugang zum Wissen um die eigene Herkunft. Er muss ebenfalls die dazugehörige psycho-soziale Begleitung sicherstellen.

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