Sekundarschule

Wenn ein Schüler in der Sekundarschule einen besonderen Förderbedarf aufweist, können ihm verschiedene Hilfsmaßnahmen angeboten werden. Diese Maßnahmen sind an seine individuellen Bedürfnisse und an seine Lernschwierigkeiten angepasst. Sie sollen ihm ermöglichen, soweit möglich, am regulären Unterricht teilzunehmen.

Welche Maßnahmen stehen Ihrem Kind zur Verfügung?

Um auf den besonderen Förderbedarf des Schülers einzugehen, stehen in der Sekundarschule verschiedene Hilfen zur Verfügung:

  • Die schulische Nachhilfe ermöglicht dem Schüler, verschiedene Unterrichtsfächer individuell oder in kleinen Gruppen zu vertiefen.
  • Die angemessenen Vorkehrungen dienen dazu, die Lern- und Bewertungsmodalitäten den Bedürfnissen des Schülers anzupassen. Dadurch wird ihm ermöglicht, sich den Unterrichtsstoff leichter anzueignen und die Klassenarbeiten besser zu bestehen.
  • Im Rahmen der Unterstützung in der Klasse wird der Schüler individuell entsprechend seinen Bedürfnissen unterstützt. Diese Unterstützung fördert dank des Einsatzes von Fachkräften direkt die Inklusion in seiner Klasse.
  • Die psychologische und soziale Unterstützung auf persönlicher, Beziehungs- und sozialer Ebene bietet dem Schüler, der mit punktuellen Schwierigkeiten oder Krisen zu kämpfen hat, die notwendige Hilfe. So kann er die für eine erfolgreiche Beschulung erforderliche soziale und emotionale Stabilität wiedererlangen.
  • Im individualisierten (Aus-)Bildungsplan (plan de formation individualisé - PFI) wird der Lehrplan den Fähigkeiten des Schülers angepasst. Gegebenenfalls sieht der PFI eine teilweise oder vollständige Umorientierung des Schülers vor.
  • Der Besuch einer Klasse mit besonderen Zielsetzungen (classe à objectifs spéciaux) oder einer Sonderklasse (classe spécialisée) ermöglicht eine Anpassung des Rhythmus, des Inhalts und der Modalitäten des Unterrichts an die Fähigkeiten und Bedürfnisse des Schülers.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen, die in der Schule Ihres Kindes umgesetzt werden, gibt es verschiedene Maßnahmen auf nationaler Ebene. Dabei handelt es sich insbesondere um die Anmeldung für spezielle Lernworkshops oder eine spezialisierte Beschulung in einer Klasse eines Kompetenzzentrums oder aber um eine Anmeldung in einer Schule im Ausland.

Wer kann mit Ihrem Kind arbeiten?

Die ersten Ansprechpartner des Schülers und seiner Eltern sind das Lehrpersonal und der Klassenlehrer. Um eine angemessene Betreuung des betroffenen Schülers in Absprache mit ihm und seinen Eltern umzusetzen, stehen weitere Personen zur Verfügung:

  • Die Mitglieder der Schulleitung: Sie können zum Beispiel schulische Nachhilfe organisieren, angemessene Vorkehrungen genehmigen oder einen Antrag an die Kommission für angemessene Vorkehrungen (Commission des aménagements raisonnables - CAR) übermitteln.
  • Der psycho-soziale und schulische Beratungsdienst (Service psycho-social et d'accompagnement scolaires - SePAS) bietet den Schülern eine psychologische, persönliche und soziale Beratung an.
  • Das Fachpersonal zur Unterstützung der Schüler mit spezifischem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins spécifiques - ESEB): Es berät das Lehrpersonal und kann selbst eine ambulante Betreuung in Form einer Unterstützung in der Klasse gewährleisten. In Zusammenarbeit mit dem betroffenen Lehrpersonal kann es eine erste Diagnose erstellen und den betroffenen Schüler weiter betreuen.
  • Die Aufgabe der Kommission für die schulische Inklusion (Commission d'inclusion scolaire - CIS) der Sekundarschule ist die Festlegung der angemessenen Unterstützung, die dem Schüler angeboten werden kann. Die CIS kann zum Beispiel einen individualisierten (Aus-) Bildungsplan (PFI) erstellen oder den Schulleiter bei der Umsetzung der angemessenen Vorkehrungen beraten.
  • Ferner kann die CIS den Schüler und seine Eltern auch dabei unterstützen, einen Antrag auf eine spezialisiertere Betreuung des Schülers bei der Nationalen Inklusionskommission (Commission nationale d'inclusion - CNI) zu stellen. Volljährige Schüler und Eltern können sich ebenfalls direkt an die Nationale Inklusionskommission (CNI) wenden.
An wen können Sie sich wenden?

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