Der Unterricht basiert auf dem Erwerb von Kompetenzen, d. h. Wissen, Fähigkeiten und Einstellungen, die für die Ausübung eines Berufs oder Handwerks erforderlich sind. Folglich beruht auch die Bewertung in der Berufsausbildung auf diesen Kompetenzen und deren Erwerb.
Module
Für jede Ausbildung wurden die Kompetenzen definiert, die sich der Schüler aneignen muss, um seinen Beruf oder sein Handwerk ausüben zu können. Diese Kompetenzen finden sich in den Bewertungsreferenzrahmen und Ausbildungsprogrammen wieder.
Der Unterricht erfolgt in Form von Modulen (nicht nach Fächern). Jedes Modul zielt auf die Entwicklung verschiedener Kompetenzen ab und orientiert sich an konkreten beruflichen Situationen. Der Schüler eignet sich sowohl das theoretische Wissen als auch das Wissen um die praktische Anwendung dieser Kompetenzen an.
Es gibt drei Arten von Modulen:
- die Basismodule, bei denen es sich um Pflichtmodule handelt. Werden sie nicht bestanden, ist eine Aufrechnung nicht möglich, und sie müssen im folgenden Semester in Form von Nachholmodulen (modules de rattrapage) wiederholt werden.
- die Zusatzmodule, bei denen es sich auch um Pflichtmodule handelt. Werden sie nicht erfolgreich abgeschlossen, können sie zu einem späteren Zeitpunkt der Ausbildung nachgeholt werden.
- optionale und Vorbereitungsmodule, die das Ausbildungsfeld erweitern oder auf ein etwaiges Hochschulstudium vorbereiten.
Bewertung
Punktebewertung auf der Grundlage der Kompetenzen
Das Zeugnis am Ende jedes Semesters dokumentiert die Fortschritte des Schülers.
Es enthält für jedes Modul eine Note und am Ende des Schuljahres den Versetzungsbeschluss. Die Höchstnote pro Modul beträgt 60 Punkte. Ein Modul besteht aus mehreren Kompetenzen, die getrennt auf einer 6-, 12-, 18- oder 24-Punkte-Skala bewertet werden.
Ein Modul gilt als bestanden, wenn eine Gesamtnote von mindestens 30 Punkten erreicht wurde.
Die bestandenen Module bleiben ein Leben lang gültig (außer bei einer Neuanmeldung für das erste Jahr einer Ausbildung).
Wenn der Schüler ein Modul nicht bestanden hat, kann er es nachholen, ohne dafür das gesamte Schuljahr wiederholen zu müssen.
Zwischen- und Abschlussbilanz
Zu folgenden Zeitpunkten wird eine Zwischenbilanz erstellt:
- am Ende des ersten Ausbildungsjahres im Falle einer Ausbildung mit einer Regelausbildungszeit von drei Jahren;
- am Ende des zweiten Ausbildungsjahres im Falle einer Ausbildung mit einer Regelausbildungszeit von vier Jahren.
Diese Bilanzen beruhen auf den seit Ausbildungsbeginn vom Schüler erzielten Ergebnissen in den im Ausbildungsprogramm vorgesehenen Pflichtmodulen. Die Ergebnisse in etwaigen Praktikumsmodulen und im gegebenenfalls durchgeführten integrierten Zwischenprojekt (projet intégré intermédiaire) werden nicht berücksichtigt.
Am Ende der Ausbildung wird eine Abschlussbilanz erstellt.
Die Entscheidung beruht auf den in den letzten beiden Ausbildungsjahren vom Schüler erzielten Ergebnissen in den im Ausbildungsprogramm vorgesehenen Pflichtmodulen.
Umorientierung der Schüler
Schüler, die nicht versetzt werden, können von der Klassenkonferenz in eine andere Ausbildung der gleichen Stufe oder eine Klasse einer anderen Ausbildungsstufe umorientiert werden.
Ist die Klassenkonferenz der Ansicht, dass der Schüler in der Lage ist, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, kann ihm ein zusätzliches Ausbildungsjahr zugestanden werden, um die nicht bestandenen Module nachzuholen.
Integrierte Projekte
Schüler mit einem Ausbildungsvertrag in der DAP- oder DT-Ausbildung führen in der Mitte ihrer Ausbildung ein integriertes Zwischenprojekt (projet intégré intermédiaire, PII) durch.
Für alle Schüler (CCP, DAP und DT) steht ein integriertes Abschlussprojekt (projet intégré final, PIF) auf dem Programm.
Mit diesen integrierten Projekten soll festgestellt werden, ob der Schüler über die punktuellen Kompetenzen hinaus die nötigen komplexen Kompetenzen entwickelt hat, um eine reale oder simulierte Arbeitssituation zu lösen. Ein integriertes Projekt kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Nur Schüler, die die Abschlussbilanz bestanden haben, werden zum integrierten Abschlussprojekt zugelassen.
Zertifizierung
Die Zertifizierung erfolgt auf der Grundlage des bestandenen integrierten Abschlussprojekts und der bestandenen Pflichtmodule sowie etwaiger Praktika.