Förderung der Rechte des Kindes

Basis für die internationale Zusammenarbeit zur Förderung des Schutzes des Kindes und des Kindeswohls ist die Kinderrechtskonvention. Das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend koordiniert über die zuständige Dienststelle / den Service des droits de l’enfant die Umsetzung der Internationalen Kinderrechtskonvention  zwischen den für die Kinderrechte zuständigen Ministerien, Institutionen und Einrichtungen. Ein nationaler Aktionsplan wird derzeit ausgearbeitet.

Die für die Kinderrechte zuständige Dienststelle nimmt auch an den ressortübergreifenden Konzertierungen teil und arbeitet aktiv in den internationalen Gremien mit, die die Umsetzung der von Luxemburg ratifizierten internationalen Konventionen im Bereich der Kinderrechte überwachen. Hier findet auch der Austausch bewährter Praktiken, die auf nationaler Ebene umgesetzt werden können, statt.

In Zusammenarbeit mit privaten Einrichtungen arbeitet diese Dienststelle Leitfäden, Referenzunterlagen, Aktionen und Sensibilisierungskampagnen aus.

Den Aktivitäten zugrunde liegen die vier großen Prinzipien der Kinderrechtskonvention:

  • das Recht auf Gleichbehandlung
  • das Recht auf Wahrung des Kindeswohls  

Observation générale no 14 (2013) sur le droit de l’enfant à ce que son intérêt supérieur soit une considération primordiale 

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