Anerkennung erworbener Kompetenzen (VAE)

Wollen Sie in Ihrer Karriere vorankommen? Ihren beruflichen Werdegang festigen? Eine neue Stelle finden oder neue Verantwortungen übernehmen?

Mit der Anerkennung erworbener Kompetenzen (validation des acquis de l’expérience, VAE) können Sie Ihre berufliche und/oder persönliche Erfahrung anerkennen lassen, um einen Abschluss zu erwerben.

Das VAE-Verfahren besteht aus zwei Etappen.

Erste Etappe: Antrag auf Zulassung (15 % des Verfahrens)

Der Antrag auf Anerkennung erworbener Kompetenzen muss zunächst für zulässig erklärt werden. Damit ein Antrag für zulässig erklärt und der Zugang zum Verfahren bewilligt werden kann, muss eine berufliche und/oder außerberufliche Erfahrung:

  • von mindestens drei Jahren (d. h. 5.000 Stunden) – durchgehend oder unterbrochen – nachgewiesen werden, die zudem
  • im direkten Zusammenhang mit der gewünschten Qualifikation steht.

Um Sie im Fall von Zweifeln oder Unsicherheiten bezüglich des zu wählenden Abschlusses zu unterstützen, bietet die Cellule VAE Hilfe und Beratung nach Terminvereinbarung oder per Telefon an.

Zweite Etappe: Antrag auf grundsätzliche Anerkennung (85 % des Verfahrens)

Wurde der Antrag auf Zulassung angenommen, können Sie einen Antrag auf grundsätzliche Anerkennung stellen. Dazu gehört, dass Sie die Tätigkeiten ausführlich beschreiben, die in Zusammenhang mit dem Lehrplan (Rahmenlehrplan) des angestrebten Abschlusses stehen.

Dieser Antrag wird einer Anerkennungskommission zwecks Prüfung und Entscheidung vorgelegt.

Die Kommission kann eine der folgenden drei Entscheidungen treffen:

  1. Vollständige Anerkennung („validation totale”): Der Bewerber muss nachweisen, dass er sämtliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen besitzt, die im Rahmenlehrplan für die betreffende Qualifikation vorgesehen sind.
  2. Teilanerkennung („validation partielle”): Der Kandidat konnte nicht nachweisen, dass er sämtliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen besitzt, die im Rahmenlehrplan für die betreffende Qualifikation vorgesehen sind. Ihm werden maximal drei Jahre gewährt, um die fehlenden Kompetenzen zu erwerben.
  3. Ablehnung („refus”): Die vom Bewerber im Antrag angegebenen Kompetenzen entsprechen nicht den Anforderungen des Rahmenlehrplans der angestrebten Qualifikation.
Vorteile des Verfahrens

Eine dank VAE erworbene Qualifikation kann Ihnen dabei helfen:

  • eine neue Arbeitsstelle zu finden;
  • neue Aufgaben zu übernehmen;
  • in Ihrer jetzigen Laufbahn voranzukommen;
  • die Dauer der Ausbildung, die Sie absolvieren wollen, zu verkürzen;
  • Ihre berufliche und/oder außerberufliche Erfahrung anerkennen zu lassen.
Die verfügbaren Qualifikationen

Eine Anerkennung erworbener Kompetenzen kommt bei folgenden Abschlüssen infrage:

  • Certificat de capacité professionnelle (CCP, Berufsbefähigungszeugnis);
  • Diplôme d’aptitude professionnelle (DAP, Diplom über die berufliche Reife);
  • Diplôme de technicien (DT, Techniker-Diplom);
  • Diplôme de fin d’études secondaires de l’enseignement secondaire général (Abschlusszeugnis des allgemeinen Sekundarunterrichts);
  • Meisterbrief im Handwerk.

Die CCP, DAP und DT, die im Rahmen der VAE anerkannt werden können, sind online auf eSchoolBooks einsehbar.

Da die grenzüberschreitenden Ausbildungen (formations de l’apprentissage transfrontalier, TRF) nicht mit einer luxemburgischen Berufsqualifikation abgeschlossen werden, können sie nicht über das VAE-Verfahren erworben werden.

Die Abschlusszeugnisse des allgemeinen Sekundarunterrichts, die im Rahmen der VAE anerkannt werden können, sind online auf eSchoolBooks einsehbar.

Mehr Informationen über die Meisterbriefe im Handwerk, die im Rahmen der VAE anerkannt werden können, finden Sie auf der Website der Chambre des métiers (Handwerkskammer).

Hochschulabschlüsse sind nicht über dieses Verfahren zugänglich. Die Zugangsbedingungen und das Verfahren sind je nach angestrebtem Abschluss (BTS, Bachelor und Master) unterschiedlich und können auf Guichet.lu eingesehen werden.

Nur Qualifikationen, die bereits von einem Jahrgang über den normalen Bildungsweg abgeschlossen wurden, sind über das VAE-Verfahren zugänglich. Dies gilt für die reformierten Lehrpläne der Chambre des métiers und die neuen als Erstausbildung von der Berufsausbildung und im allgemeinen Sekundarunterricht des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend angebotenen Qualifikationen. Im Zweifelsfall können Sie sich für nähere Auskünfte an die Cellule VAE wenden.

Welche Qualifikation kann ich wählen?

Sie können sich die Lehr-/Ausbildungspläne der verfügbaren Abschlüsse auf den nachstehenden Websites ansehen, um mehr über die Erwartungen und Anforderungen (unabdingbare Kompetenzen und Kenntnisse) im Zusammenhang mit den verschiedenen Qualifikationen zu erfahren:

  • CCP, DAP und DT: Klicken Sie auf diesen Link zu eSchoolBooks und wählen Sie anschließend CCP, DAP oder DT und den gewünschten Beruf bzw. das gewünschte Handwerk aus.
  • Für das Abschlussdiplom des allgemeinen Sekundarunterrichts folgen Sie diesem Link zu eSchoolBooks und klicken Sie auf „Enseignement secondaire général“ und dann auf den Ordner „Classes supérieures“. Wählen Sie anschließend den gewünschten Abschluss.
  • Für die Meisterbriefe finden Sie die entsprechenden Informationen auf der Website der Chambre des métiers.

Zu den Sprachen: Man muss die auf dem Lehrplan des angestrebten Abschlusses stehenden Sprachen beherrschen. Für den Meisterbrief hat der Bewerber die Wahl zwischen Deutsch und Französisch.

Damit Sie wissen, welche Qualifikation am besten zu Ihrer Erfahrung passt, empfehlen wir Ihnen unbedingt:

  1. im Vorfeld einen Termin bei der Cellule VAE zu vereinbaren, damit man Ihnen das Verfahren erklärt;
  2. eine Orientierung durch den Service de la formation des adultes (SFA, Abteilung für Erwachsenenbildung) in Anspruch zu nehmen, der Sie unterstützt und Ihnen seine Hilfe anbietet, um Ihr berufliches Projekt zu definieren;
  3. sich bei den Partnern der VAE zu erkundigen, wenn Sie sonstige Fragen haben. Dazu gehören die Chambre de commerce, die Chambre des salariés, die Chambre des métiers, die Chambre d’agriculture, das Institut national pour le développement de la formation professionnelle continue (INFPC) und die Maison de l’orientation

Die Berater der einzelnen Dienststellen sind für Sie da und beantworten Ihre Fragen.

Antrag auf Zulassung – Vorbereitung Ihres VAE-Antrags

Der Antrag auf Anerkennung von Kompetenzen besteht aus zwei Etappen:

Erste Etappe (15 % des Verfahrens)

Sie füllen zuerst den Antrag auf Zulassung aus:

  • entweder online auf Guichet.lu;
  • oder indem Sie das PDF-Formular Antrag auf Zulassung handschriftlich ausfüllen und per Einschreiben an folgende Adresse schicken bzw. persönlich dort abgeben:

Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend
Direction générale accréditation et reconnaissance
Cellule VAE
29, rue Aldringen
L-2926 Luxemburg

Im Antrag auf Zulassung liefern Sie Informationen zu Ihrer beruflichen, ehrenamtlichen oder privaten Erfahrung sowie zu Ihrem Bildungs- und Ausbildungswerdegang. In diesem Antrag geben Sie an, für welchen Abschluss Sie Ihre Erfahrung anerkennen lassen wollen.

Sie müssen Nachweise für Ihre Erklärungen einreichen. Diese Nachweise können unterschiedlicher Art sein. Eine Liste der betreffenden Dokumente finden Sie direkt im Formular oder im Online-Vorgang auf Guichet.lu.

Anhand dieser Informationen und der Belege prüft die Cellule VAE, ob Ihre Erfahrung Sie zur VAE berechtigt und ob Ihr Antrag zulässig ist.

Ihrem Antrag auf Zulassung sind beizufügen:

  • offizielle Nachweise für die arbeitnehmerischen Tätigkeiten wie eine Kopie des Arbeitsvertrags, ein Arbeitszeugnis oder Gehaltsabrechnungen;
  • ein Sozialversicherungsnachweis, wenn Sie selbstständig sind;
  • Bescheinigungen vom Vorsitzenden der Vereinigung für Ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten in Vereinigungen;
  • eine eidesstattliche Erklärung für private Tätigkeiten;
  • Fotokopien Ihrer Zeugnisse, Diplome oder Scheine, Notenaufstellungen, Bescheinigungen über einzelne Studieneinheiten oder Module, VAE-Beschlüsse, Teilnahmebescheinigungen aus Praktika oder Bescheinigungen aus Fortbildungen;
  • eine Kopie des Personalausweises;
  • eine Kopie der Lastschriftanzeige: Um einen Antrag auf Zulassung zu stellen, müssen Sie 25 € auf das Konto der Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA (IBAN: LU76 0019 5955 4404 7000, BIC: BCEELULL) überweisen mit Angabe des Überweisungszwecks „virement, validation des acquis de l’expérience (Rgd du 11 janvier 2010)“ und Ihren Namen und Vornamen.

Belege, die nicht in einer der Amtssprachen Luxemburgs (Luxemburgisch, Französisch und Deutsch) verfasst sind, müssen mit einer beglaubigten Übersetzung eines vereidigten Übersetzers eingereicht werden. Die Liste vereidigter Übersetzer kann bei der Generalstaatsanwaltschaft unter der Nummer 475981-335 oder 475981-672 angefordert und auf der Website des Justizministeriums eingesehen werden.

Achtung: Die Belege, die Sie mit Ihrem Antrag einreichen, werden Ihnen nicht zurückgeschickt. Von Lohnzetteln, Arbeitsverträgen, Diplomen usw. sollten Sie demnach ausschließlich Kopien einreichen.

Bitte lesen Sie den Datenschutzhinweis bei der Anerkennung erworbener Kompetenzen durch.

Sie müssen strengstens auf die Qualität der gelieferten Informationen achten.

Das Ministerium prüft den Antrag auf Zulassung und kann zusätzliche Informationen sowie gegebenenfalls die Vorlage der Originale verlangen.

Zweite Etappe (85 % des Verfahrens)

Wird Ihr Antrag auf Zulassung angenommen und für zulässig erklärt, können Sie zum zweiten Teil des VAE-Antrags übergehen und den Antrag auf grundsätzliche Anerkennung ausfüllen.

Antrag auf grundsätzliche Anerkennung – redaktionelle Arbeit

In diesem zweiten Schritt der Anerkennung erworbener Kompetenzen müssen Sie Ihren Antrag auf grundsätzliche Anerkennung stellen, indem Sie eines der beiden Formulare auswählen und ausfüllen:

Anhand des Fragebogens mit seinen Anleitungen können Sie im Antrag auf grundsätzliche Anerkennung Ihre erworbenen Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mit den Anforderungen des angestrebten Abschlusses im Zusammenhang stehen, ausführlich beschreiben.

Sie können Ihren gesamten Antrag in einem separaten Word-Dokument verfassen, sollten dabei jedoch die vorgegebene Struktur des Antrags auf grundsätzliche Anerkennung beibehalten. Sie müssen Folgendes angeben:

  • Ihren „Werdegang“ (P1, P2, P...),
  • Ihre „Beschäftigungen“ (E1, E2, E...),
  • Ihre „Tätigkeiten“ (A1, A2, A...).

Ihre Kompetenzen anerkennen zu lassen, geht mit einer redaktionellen Arbeit einher, die auf der Darstellung Ihrer Erfahrungen basiert. Sie sollten darauf achten, ausführliche Beschreibungen zu machen, denn diese liefern den Nachweis für Ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen. Sie müssen in sich gehen und überlegen, an Situationen zurückdenken, die als Beispiel dienen, und genau beschreiben, wie und unter welchen Umständen Sie diese oder jene Aufgabe erledigt haben.

Damit die Anerkennungskommission ermessen kann, in welchem Kontext sich Ihre Erfahrung und Ihre Kenntnisse entwickelt und Sie diese umgesetzt haben, müssen Sie ausführlich auf die Fragen in den Blättern zur Beschreibung Ihres „Werdegangs“ (P1, P2, P...), Ihrer „Beschäftigungen“ (E1, E2, E...) und Ihrer „Tätigkeiten“ (A1, A2, A...) antworten.

Um die richtigen Tätigkeiten anzugeben, empfehlen wir Ihnen, den Lehrplan des gewählten Abschlusses zu berücksichtigen. Sie müssen sich auf diesen Lehrplan beziehen, um Ihren Antrag auf grundsätzliche Anerkennung zusammenzustellen und zu verfassen. Sie können in der Rubrik „Welche Qualifikation kann ich wählen?“ nachsehen, wie Sie zu den Lehrplänen gelangen.

Sie müssen auf die Qualität der gelieferten Informationen achten. Seien Sie genau und fassen Sie sich kurz.

Im Teil „Anhänge“ müssen Sie alle Dokumente (Ausbildungsnachweise, Fotos, Bescheinigungen, Notenaufstellungen usw.) beifügen, die Ihre Erfahrung und Ihre erworbenen Kompetenzen genaustens belegen.

Für die Zusammenstellung Ihres Antrags auf grundsätzliche Anerkennung können Sie auch Unterstützung beantragen. Ein Formular, um eine solche Unterstützung für den zweiten Teil des VAE-Verfahrens zu beantragen, wird jedem Bewerber mit dem Schreiben geschickt, das bestätigt, dass der Antrag auf Zulassung genehmigt wurde.

Wenn Sie Unterstützung durch einen Berater wünschen, müssen Sie einen Antrag ausfüllen:

  • entweder direkt über MyGuichet.lu,
  • oder indem Sie den entsprechenden Antrag ausfüllen, der Ihnen zusammen mit dem Bescheid über die Annahme Ihres Antrags auf Zulassung zugeschickt wurde.
Beratungsdienst

Um Sie bei dem Verfahren zu begleiten, stellt die Cellule VAE Ihnen einen Beratungsdienst zur Verfügung, der aus einer methodischen Hilfestellung bei der Zusammenstellung Ihrer Antragsakte besteht.

Diese Beratung kann folgende Formen annehmen:

  1. von der Cellule VAE organisierter Gruppenworkshop oder eine Informationsveranstaltung oder
  2. ein oder mehrere individuelle Gespräche mit einem Berater.

Die Beratung besteht aus mehreren persönlichen und/oder telefonischen Gesprächen oder E-Mails mit einem Berater. Die Beratung wird unbedingt empfohlen und auf Deutsch, Französisch oder Luxemburgisch angeboten.

Die Cellule VAE nennt Ihnen den Namen eines Beraters, der während der gesamten Phase der Zusammenstellung Ihrer Antragsakte Ihr Ansprechpartner sein wird. Die Kontaktaufnahme und die Vereinbarung eines Termins müssen Sie selbst erledigen. Damit beginnt Ihre Beratung.

Ihr Berater vermittelt Ihnen eine Technik, mit der Sie Ihren beruflichen Werdegang analysieren können, sowie Ansätze, die förderlich für die Formalisierung Ihrer Antragsakte sind, damit Sie entscheiden können, welche Elemente Sie in Ihrem Antrag beschreiben wollen. Die VAE ist ein rein persönliches Verfahren. Sie allein sind für Ihre Entscheidungen und den Inhalt Ihres Antrags verantwortlich. Es ist wichtig zu wissen, dass der Berater den Antrag nicht an Ihrer Stelle ausfüllen wird und auch keinen Text verfassen wird, der in Ihren Antrag aufgenommen werden kann. Seine Aufgabe besteht lediglich darin, Sie bei der Reflexion über die Kompetenzen, die Sie im Laufe Ihres beruflichen, außerberuflichen und persönlichen Werdegangs erworben haben, anzuleiten und Sie dahingehend zu beraten, wie Sie diese zusammengefasst in Ihrem Antrag auf grundsätzliche Anerkennung darlegen können.

Schließlich sind es Ihr Leben und Ihre Erfahrung. Demnach müssen Sie die Kommission überzeugen, indem Sie ihr Ihren Werdegang in Ihren eigenen Worten darlegen, um den Anforderungen des angestrebten Abschlusses zu genügen.

Einzuhaltende Fristen

Für die Einreichung des Antrags auf Zulassung ist keine bestimmte Frist vorgegeben.

Die Fristen für den Antrag auf grundsätzliche Anerkennung werden Ihnen in dem Schreiben, mit dem Ihr Antrag für zulässig erklärt wird, mitgeteilt.

Da im Laufe eines Kalenderjahres zwei Bewertungszeiträume vorgesehen sind, gelten für die Einreichung des Antrags auf grundsätzliche Anerkennung folgende Fristen:

  • entweder bis zum 28. Februar für den Bewertungszeitraum Mai/Juni oder
  • bis zum 31. Juli für den Bewertungszeitraum Oktober/November.

Sie müssen diese Fristen zwingend einhalten. Allerdings können Sie Ihren Antrag auf grundsätzliche Anerkennung vorab einreichen. Wenn Sie Ihren Antrag auf grundsätzliche Anerkennung per Post schicken, ist das Datum des Poststempels maßgebend. Die Einsendeanschrift ist die folgende:

Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend
Direction générale accréditation et reconnaissance
Cellule VAE
29, rue Aldringen
L-2926 Luxembourg

Wenn Sie Ihren Antrag innerhalb der angegebenen Fristen eingereicht haben, übermittelt die Cellule VAE diesen an die zuständige Anerkennungskommission.

Die Entscheidung der zuständigen Kommission wird Ihnen spätestens einen Monat nach Ende des jeweiligen Bewertungszeitraums durch das Ministerium mitgeteilt.

Die Anerkennungskommission und die Beschlüsse

Ihr Antrag auf grundsätzliche Anerkennung wird den zuständigen Mitgliedern der Anerkennungskommission zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Die Anerkennungskommissionen treten zweimal im Jahr zu den beiden Bewertungszeiträumen zusammen, also im Mai/Juni und im Oktober/November.

Die Kommission besteht aus sechs Mitgliedern: zwei Arbeitgebervertreter, zwei Arbeitnehmervertreter und zwei Vertreter aus dem schulischen Umfeld. Für jede Qualifikation gibt es eine Anerkennungskommission. Die Kommission vergleicht die Kompetenzen, die Sie in Ihrem Antrag angegeben haben, um die angestrebte Qualifikation zu erhalten, mit dem Leistungsprofil des offiziellen Lehrplans.

Die Anerkennungskommission bewertet Ihre erworbenen Kompetenzen und vergleicht sie mit den Anforderungen des jeweiligen Abschlusses, indem sie sich auf den jeweiligen Lehrplan (Rahmenlehrplan) bezieht.

Nachdem die Anerkennungskommission den Antrag geprüft hat, kann diese entscheiden, ob ein Gespräch oder eine Praxissituation mit dem Bewerber erforderlich sind.

Die Kommission trifft dann eine der folgenden Entscheidungen:

  • Sie gewährt eine vollständige Anerkennung.
  • Sie gewährt eine Teilanerkennung. Ist die Kommission der Ansicht, dass Ihnen Kompetenzen fehlen, so kann sie eine Teilanerkennung bewilligen, die eine zusätzliche Bewertung erfordert. Sie haben dann drei Jahre Zeit, um die fehlenden Kompetenzen zu erwerben (z. B. durch Weiterbildung oder zusätzliche Erfahrung).
  • Sie lehnt die Anerkennung ab. Wenn die Kommission der Ansicht ist, dass die von Ihnen im Antrag angegebenen Kompetenzen nicht den  Anforderungen des Rahmenlehrplans der angestrebten Qualifikation entsprechen, sieht sie von einer Anerkennung ab.

Für eine vollständige Anerkennung müssen Sie nachweisen, dass Sie sämtliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen besitzen, die im Rahmenlehrplan für den betreffenden Abschluss vorgesehen sind. Sie müssen demnach unbedingt prüfen, ob Ihre Antragsakte vollständig ist, bevor Sie sie bei der Anerkennungskommission einreichen.

 

 

Zum letzten Mal aktualisiert am