Anerkennung erworbener Kompetenzen (VAE)

Wollen Sie in Ihrer Karriere vorankommen? Ihren beruflichen Werdegang festigen? Eine neue Stelle finden oder neue Verantwortungen übernehmen?

Mit der Anerkennung erworbener Kompetenzen (validation des acquis de l'expérience, VAE) können Sie Ihre berufliche und/oder persönliche Erfahrung anerkennen lassen, um eine Qualifikation zu erwerben.

Das VAE-Verfahren besteht aus zwei Etappen:

Erste Etappe: Antrag auf Zulassung (15 % des Verfahrens)

Der Antrag auf Anerkennung erworbener Kompetenzen muss zunächst für zulässig erklärt werden. Damit ein Antrag für zulässig erklärt und der Zugang zum Verfahren bewilligt werden kann, muss eine berufliche und/oder außerberufliche Erfahrung:

  • von mindestens drei Jahren (d. h. 5 000 Stunden) – durchgehend oder unterbrochen – nachgewiesen werden;
  • die zudem im direkten Zusammenhang mit der gewünschten Qualifikation steht.

Damit Ihr VAE-Verfahren gelingt und Sie die Ihren Kenntnissen und Erfahrungen entsprechende Qualifikation finden, ist es wichtig, Ihre persönlichen und beruflichen Bedürfnisse genau darzulegen und zu bestimmen.

Um Sie im Fall von Zweifeln oder Unsicherheiten bezüglich des zu wählenden Abschlusses zu unterstützen, bieten sowohl die VAE-Stelle als auch die Abteilung für Erwachsenenbildung (SFA) eine Orientierung und Beratung nach Terminvereinbarung oder per Telefon.

Zweite Etappe: Antrag auf grundsätzliche Anerkennung (85 % des Verfahrens)

Wurde(n) der Antrag auf Zulassung angenommen und Sie für zulässig erklärt, müssen Sie Ihren Antrag auf grundsätzliche Anerkennung zusammenstellen, welcher aus einer redaktionellen Arbeit in Form einer ausführlichen Beschreibung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Lehrplan (Rahmenlehrplan) des angestrebten Abschlusses besteht.

Dieser Antrag wird einer Anerkennungskommission zwecks Prüfung und Entscheidung vorgelegt.

Für die vollständige Anerkennung muss der Bewerber nachweisen, dass er sämtliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen besitzt, die im Rahmenlehrplan für die betreffende Qualifikation vorgesehen sind.

Ist dies nicht der Fall, wird lediglich eine Teilanerkennung bewilligt. Der Bewerber hat dann weitere drei Jahre, um die fehlenden Kompetenzen zu erwerben.

Die Anerkennungskommission kann auch von einer Anerkennung absehen, wenn die vom Bewerber im Antrag angegebenen Kompetenzen nicht den Anforderungen des Rahmenprogramms der angestrebten Qualifikation entsprechen.

Vorteile des Verfahrens

Die dank der VAE eventuell erworbene Qualifikation kann Ihnen dabei helfen:

  • eine neue Stelle zu finden;
  • die Funktion zu wechseln;
  • in Ihrer Karriere voranzukommen;
  • die Dauer der Ausbildung, die Sie absolvieren wollen, zu verkürzen;
  • Ihre berufliche und/oder außerberufliche Erfahrung anerkennen zu lassen.

 

Die verfügbaren Qualifikationen

Die VAE-Stelle des Ministeriums für Bildung bietet folgende Qualifikationen* an:

  • Berufsbefähigungszeugnis (CCP);
  • Diplom über die berufliche Reife (DAP);
  • Technikerdiplom (DT);
  • Abschlusszeugnis des allgemeinen Sekundarunterrichts (ESG);
  • Meisterbrief im Handwerk.

Die CCP, DAP und DT, die im Rahmen der VAE anerkannt werden können, sind online auf eSchoolBooks einsehbar.

Da die grenzüberschreitenden Ausbildungen nicht mit einer luxemburgischen Berufsqualifikation abgeschlossen werden, können sie nicht über das VAE-Verfahren erworben werden.

Die Abschlusszeugnisse des allgemeinen Sekundarunterrichts, die im Rahmen der VAE anerkannt werden können, sind online auf eSchoolBooks einsehbar.

Die Meisterbriefe im Handwerk, die im Rahmen der VAE anerkannt werden können, stehen auf der Website der Handwerkskammer.

Die Hochschulabschlüsse sind nicht über dieses Verfahren zugänglich. Die Zugangsbedingungen und das Verfahren sind je nach Abschluss (BTS, Bachelor und Master) unterschiedlich und stehen auf der Website des INFPC.

Nur Qualifikationen, die bereits von einem Jahrgang über den normalen Bildungsweg abgeschlossen wurden, sind über das VAE-Verfahren zugänglich. Dies gilt für die reformierten Lehrpläne der Handwerkskammer und die neuen als Erstausbildung von der Berufsausbildung und im allgemeinen Sekundarunterricht des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend angebotenen Qualifikationen. Im Zweifelsfall können Sie sich für nähere Auskünfte an die VAE-Stelle wenden.

 

* auf der Grundlage des geänderten Gesetzes vom 19. Dezember 2008 über die Reform der Berufsausbildung

 

Welche Qualifikation kann ich wählen?

Sie können sich die Lehr-/Ausbildungspläne der verfügbaren Abschlüsse auf den nachstehenden Websites ansehen, um mehr über die Erwartungen und Anforderungen (unabdingbare Kompetenzen und Kenntnisse) im Zusammenhang mit den verschiedenen Qualifikationen zu erfahren:

  • CCP, DAP und DT: Folgen Sie diesem Link zu eSchoolBooks und wählen Sie anschließend CCP, DAP oder DT und den gewünschten Beruf bzw. das gewünschte Handwerk aus.
  • Für das Abschlussdiplom des allgemeinen Sekundarunterrichts folgen Sie diesem Link zu eSchoolBooks und klicken Sie auf „Enseignement secondaire général“ und dann auf den Ordner „Classes supérieures“. Wählen Sie anschließend den gewünschten Abschluss.
  • Für die Meisterbriefe finden Sie die entsprechenden Informationen auf der Website der Handwerkskammer.

Zu den Sprachen: Man muss die auf dem Lehrplan des angestrebten Abschlusses stehenden Sprachen beherrschen. Für den Meisterbrief hat der Bewerber die Wahl zwischen Deutsch und Französisch.

Damit Sie wissen, welche Qualifikation am besten zu Ihrer Erfahrung passt, empfehlen wir Ihnen wärmstens:

  1. im Vorfeld einen Termin bei unserer VAE-Stelle zu vereinbaren, damit man Ihnen das Verfahren erklärt und Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Qualifikationen gibt;
  2. eine Orientierung durch die Abteilung für Erwachsenenbildung (SFA) in Anspruch zu nehmen, die Sie unterstützt und Ihnen ihre Hilfe anbietet, um Ihr berufliches Projekt zu definieren;
  3. sich bei den Partnern der VAE (Handelskammer, Arbeitnehmerkammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, INFPC, Maison de l'orientation) zu erkundigen, wenn Sie sonstige Fragen haben.

 Die Berater der einzelnen Dienststellen sind für Sie da und beantworten Ihre Fragen.

Vorbereitung Ihres VAE-Antrags

Der Antrag auf Anerkennung von Kompetenzen besteht aus zwei Etappen:

Erste Etappe (15 % des Verfahrens)

Sie füllen zunächst den ersten Teil des Antrags auf Anerkennung von Kompetenzen aus, den Antrag auf Zulassung:

  • entweder online in Ihrem privaten Bereich auf der Website MyGuichet.lu;
  • oder indem Sie das PDF-Formular „Antrag auf Zulassung“ ausfüllen und uns per Einschreiben zuschicken bzw. persönlich in unseren Büros abgeben:
    • Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et la Jeunesse
      Service de la formation professionnelle
      Cellule VAE
      29, rue Aldringen
      L-2926 Luxembourg

Im Antrag auf Zulassung liefern Sie Informationen zu Ihrer beruflichen und ehrenamtlichen oder privaten Erfahrung sowie zu Ihrem Bildungs- und Ausbildungswerdegang. In diesem Antrag geben Sie an, für welchen Abschluss Sie Ihre Erfahrung anerkennen lassen wollen. Wenn Sie den Antrag handschriftlich ausfüllen, achten Sie darauf, leserlich zu schreiben. Fassen Sie sich kurz, seien Sie genau und vergessen Sie nichts.

Sie müssen Nachweise für Ihre Erklärungen einreichen. Diese Nachweise können unterschiedlicher Art sein. Eine Liste der betreffenden Dokumente finden Sie direkt im Formular oder im Online-Vorgang auf MyGuichet.lu. Sie werden eingehend von den Mitarbeitern des Ministeriums geprüft.

Anhand dieser Informationen und der Belege prüft die VAE-Stelle, ob Ihre Erfahrung Sie zur VAE berechtigt und ob Ihr Antrag zulässig ist.

Ihrem Antrag auf Zulassung sind folgende Dokumente beizufügen:

  • offizielle Nachweise für die arbeitnehmerischen Tätigkeiten wie eine Kopie des Arbeitsvertrags oder ein Arbeitszeugnis oder Lohnzettel;
  • ein Sozialversicherungsnachweis, wenn Sie selbstständig sind;
  • Bescheinigungen vom Vorsitzenden der Vereinigung für Ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten in Vereinigungen;
  • eidesstattliche Erklärungen für private Tätigkeiten;
  • Fotokopien Ihrer Zeugnisse, Diplome oder Scheine, Notenaufstellungen, Bescheinigungen über einzelne Studieneinheiten oder Module, VAE-Beschlüsse, Teilnahmebescheinigungen aus Praktika oder Erfolgsbescheinigungen aus Fortbildungen;
  • eine Kopie des Personalausweises;
  • eine Kopie der Lastschriftanzeige: Um einen Antrag auf Zulassung zu stellen, müssen Sie 25 Euro auf das Postkonto der Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA überweisen (IBAN LU76 0019 5955 4404 7000, BIC-Code: BCEELULL), mit Angabe des Überweisungszwecks „virement, validation des acquis de l’expérience (Rgd du 11 janvier 2010)“ und Ihres Namens und Vornamens.

Belege, die nicht in einer der Amtssprachen Luxemburgs (Luxemburgisch, Französisch, Deutsch) verfasst sind, müssen mit einer beglaubigten Übersetzung eines vereidigten Übersetzers eingereicht werden.

Achtung: Die Belege, die Sie mit Ihrem Antrag einreichen, werden Ihnen nicht zurückgeschickt. Von Lohnzetteln, Arbeitsverträgen, Diplomen usw. sollten Sie demnach ausschließlich Kopien einreichen.

Bitte lesen Sie den Datenschutzhinweis in Sachen Anerkennung erworbener Kompetenzen durch.

Sie müssen strengstens auf die Qualität der gelieferten Informationen achten.

Das Ministerium prüft den Antrag auf Zulassung und kann zusätzliche Informationen verlangen. Die VAE-Stelle des Ministeriums kann gegebenenfalls die Vorlage der Originale verlangen.

Zweite Etappe (85 % des Verfahrens)

Wird Ihr Antrag auf Zulassung angenommen, müssen Sie den zweiten Teil des VAE-Antrags ausfüllen: den Antrag auf grundsätzliche Anerkennung.

Antrag auf grundsätzliche Anerkennung – redaktionelle Arbeit

In diesem zweiten Schritt der Anerkennung erworbener Kompetenzen müssen Sie Ihren Antrag auf grundsätzliche Anerkennung stellen. Das Formular kann hier heruntergeladen werden:

Anhand des Fragebogens mit seinen Anleitungen können Sie im Antrag auf grundsätzliche Anerkennung Ihre erworbenen Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mit den Anforderungen des angestrebten Abschlusses im Zusammenhang stehen, ausführlich beschreiben.

Sie können Ihren gesamten Antrag in einem getrennten Word-Dokument verfassen, sollten dabei jedoch die vorgegebene Struktur des Antrags auf grundsätzliche Anerkennung beibehalten. Sie müssen Folgendes angeben:

  • Ihren „Werdegang“ (P1, P2, P...)
  • Ihre „Beschäftigungen“ (E1, E2, E...)
  • Ihre „Tätigkeiten“ (A1, A2, A...)

Ihre Kompetenzen anerkennen lassen geht mit einer redaktionellen Arbeit einher, die auf der Darstellung Ihrer Erfahrungen basiert. Ausführliche Beschreibungen liefern den Nachweis für Ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen. Sie müssen in sich gehen und überlegen, an Situationen zurückdenken, die als Beispiel dienen, und genau beschreiben, wie und unter welchen Umständen Sie diese oder jene Aufgabe erledigt haben, wobei Sie konkrete Beispiele nennen müssen.

Damit die Anerkennungskommission ermessen kann, in welchem Kontext sich Ihre Erfahrung und Ihre Kenntnisse entwickelt und Sie diese umgesetzt haben, müssen Sie ausführlich auf die Fragen in den Blättern zur Beschreibung Ihres „Werdegangs“ (P1, P2, P...), Ihrer „Beschäftigungen“ (E1, E2, E...) und Ihrer „Tätigkeiten“ (A1, A2, A...) antworten.

Um die richtigen Tätigkeiten anzugeben, empfehlen wir Ihnen, den Lehrplan des gewählten Abschlusses genauestens zu studieren. Sie müssen sich auf diesen Lehrplan beziehen, um Ihren Antrag auf grundsätzliche Anerkennung zusammenzustellen und zu verfassen. Sie können unter der vorigen Frage „Wie finde ich die richtige Qualifikation?“ nachsehen, wie Sie zu den Lehrplänen gelangen.

Sie müssen strengstens auf die Qualität der gelieferten Informationen achten. Seien Sie genau und fassen Sie sich kurz.

Im Teil „Anhänge“ müssen Sie alle Dokumente (Ausbildungsnachweise, Fotos, Bescheinigungen, Notenaufstellungen usw.) liefern, die Ihre Erfahrung und Ihre erworbenen Kompetenzen belegen.

Für die Zusammenstellung Ihres Antrags auf grundsätzliche Anerkennung können Sie Unterstützung beantragen. Jeder Bewerber, dessen Antrag auf Zulassung genehmigt wurde, erhält ein Formular, mit dem er eine solche Unterstützung für den 2. Teil des VAE-Verfahrens beantragen kann.

Sie müssen strengstens auf die Qualität der gelieferten Informationen achten.

Anhand dieser Informationen beurteilt die Anerkennungskommission Ihre erworbenen Kompetenzen und vergleicht sie mit den Anforderungen des angestrebten Abschlusses.

Einzuhaltende Fristen

Für die Einreichung des Antrags auf Zulassung ist keine bestimmte Frist vorgegeben.

Antrag auf grundsätzliche Anerkennung: Die Fristen werden Ihnen in dem Schreiben, mit dem Ihr Antrag für zulässig erklärt wird, mitgeteilt.

Für die Einreichung des Antrags auf grundsätzliche Anerkennung gelten folgende Fristen:

  • 28. Februar (Termin Mai-Juni)
  • 31. Juli (Termin Oktober-November)

Sie müssen diese Fristen zwingend einhalten. Wenn Sie Ihren Antrag auf grundsätzliche Anerkennung per Post einschicken, ist das Datum des Poststempels maßgebend. Die Einsendeanschrift ist die folgende:

Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et la Jeunesse
Service de la formation professionnelle
Cellule VAE
29, rue Aldringen
L-2926 Luxembourg

Wenn Sie Ihren Antrag auf grundsätzliche Anerkennung innerhalb der angegebenen Frist einreichen, übermittelt das Ministerium Ihren Antrag an die zuständige Anerkennungskommission.

Das Ministerium übermittelt Ihnen die Entscheidung spätestens einen Monat, nachdem sie selbst von der Anerkennungskommission davon in Kenntnis gesetzt wurde.

Antrag auf Unterstützung: Wenn Sie Unterstützung durch einen Berater wünschen, müssen Sie:

  • uns das direkt über MyGuichet.lu mitteilen;
  • oder den entsprechenden Antrag ausfüllen, der Ihnen zusammen mit dem Bescheid über die Annahme Ihres Antrags auf Zulassung zugeschickt wird.
Beratungsdienst

Um Sie bei dem Verfahren zu begleiten, stellt die VAE-Stelle der Abteilung für Berufsausbildung Ihnen einen Beratungsdienst* zur Verfügung, der aus einer methodischen Hilfestellung bei der Zusammenstellung Ihrer Antragsakte besteht. Diese Beratung kann folgende Formen annehmen:

  1. von der VAE-Stelle organisierter gemeinsamer Workshop oder Informationsveranstaltung;
  2. ein oder mehrere individuelle Gespräche mit einem Berater.

Die Beratung besteht aus mehreren persönlichen und/oder telefonischen Gesprächen oder E-Mails. Die Beratung wird wärmstens empfohlen und auf Französisch, Deutsch und Luxemburgisch angeboten.

Die VAE-Stelle nennt Ihnen den Namen eines Beraters, der während der gesamten Phase der Zusammenstellung Ihrer Antragsakte Ihr Ansprechpartner sein wird. Die Kontaktaufnahme und die Vereinbarung eines Termins müssen Sie selbst erledigen. Damit beginnt Ihre Beratung.

Ihr Berater soll Ihnen eine Technik vermitteln, mit der Sie Ihre beruflichen Praktiken analysieren können, sowie Ansätze, die förderlich für die Formalisierung Ihrer erworbenen Kompetenzen sind, damit Sie sich entscheiden können, welche Elemente Sie in Ihrem Antrag beschreiben wollen. Die VAE ist ein rein persönliches Verfahren. Sie allein sind für Ihre Entscheidungen und den Inhalt Ihres Antrags verantwortlich. Es ist wichtig zu wissen, dass der Berater den Antrag nicht an Ihrer Stelle ausfüllen wird und auch keinen Inhalt produzieren wird, der in Ihren Antrag aufgenommen werden kann. Seine Aufgabe besteht lediglich darin, Sie bei der Reflexion über die Kompetenzen, die Sie im Laufe Ihres beruflichen, außerberuflichen und persönlichen Werdegangs erworben haben, anzuleiten und Sie dahingehend zu beraten, wie Sie diese zusammengefasst in Ihrem Antrag auf grundsätzliche Anerkennung darlegen können.

Schließlich sind es Ihr Leben und Ihre Erfahrung. Demnach müssen Sie die Kommission überzeugen, indem Sie ihr Ihren Werdegang in Ihren eigenen Worten darlegen, um den Anforderungen des angestrebten Abschlusses zu genügen.

 

* Règlement grand-ducal du 15 décembre 2017 portant sur l’accompagnement par entretiens personnalisés du candidat sollicitant la validation des acquis de l’expérience.

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