Der Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit ist an die Teilnahme von Kursen und das Ablegen von Prüfungen geknüpft.
Wer die Luxemburger Staatsangehörigkeit haben möchte, muss die Prüfung zur Bewertung der Sprachkompetenz, den „Sproochentest“, am Institut national des langues Luxembourg (INLL) ablegen. Die Luxemburgischkurse des INLL und die Luxemburgischkurse, die von der Abteilung für Erwachsenenbildung (SFA) oder ihren Partnern organisiert werden, dienen der Vorbereitung auf die Prüfung, die das Niveau A2 im Mündlichen und das Niveau B1 im Hörverständnis erfordert.
- Internet: www.inll.lu
- Tel. (+352) 26 44 30 1
Diese Personen müssen ebenfalls die Teilnahmebescheinigung am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ vorweisen können. Sie wird von der Abteilung für Erwachsenenbildung ausgestellt, nachdem die Kandidaten an dem 24-stündigen Kurs teilgenommen oder eine Prüfung hierzu abgelegt haben.
Die Kurse und Prüfungen in luxemburgischer, deutscher, französischer oder englischer Sprache befassen sich mit folgenden Themen:
- die Grundrechte der Bürger (6-stündiger Kurs – 10 Fragen);
- die staatlichen und kommunalen Behörden des Großherzogtums (12-stündiger Kurs – 20 Fragen);
- die Geschichte des Großherzogtums Luxemburg und die europäische Integration (6-stündiger Kurs – 10 Fragen).
Es handelt sich um einen computergestützten Test mit Multiple-Choice-Fragen. Die Prüfung muss in Luxemburg-Stadt abgelegt werden; die Kurse werden in Luxemburg-Stadt, Esch-Alzette und Diekirch abgehalten.
- Online-Einschreibung
- E-Mail: sfa@men.lu
Personen, die seit über 20 Jahren rechtmäßig in Luxemburg wohnen, können unter bestimmten Bedingungen von der Sprachkompetenzprüfung in Luxemburgisch („Sproochentest“) sowie von der Prüfung zum Kurs Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg befreit werden.
Gemäß Artikel 28 des geänderten Gesetzes vom 8. März 2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit müssen diese Personen verpflichtend mindestens 24 Stunden Luxemburgischunterricht absolvieren. Ziel dieser Kurse ist es, eine Einführung in die luxemburgische Sprache im mündlichen Ausdruck und im Hörverständnis zu bieten.
Diese Kurse müssen im Rahmen eines vom Minister für Bildung, Kinder und Jugend speziell anerkannten Programms besucht werden. Die Kurse werden entweder vom Service de la formation des adultes des Ministeriums oder von Anbietern mit einer ministeriellen Zulassung für das genannte Sprachlernprogramm organisiert.
Die betreffenden Kurse tragen folgenden ausdrücklichen Hinweis:
Cours visant à offrir une initiation à la langue luxembourgeoise en expression orale et en compréhension de l’oral, conformément à l’article 28 de la loi modifiée du 8 mars 2017 sur la nationalité luxembourgeoise („Kurs zur Einführung in die luxemburgische Sprache im mündlichen Ausdruck und im Hörverständnis gemäß Artikel 28 des geänderten Gesetzes vom 8. März 2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit”)
Interessierten Personen wird empfohlen zu prüfen, ob der gewählte Kurs über die erforderliche ministerielle Zulassung verfügt. Im Zweifelsfall sollte eine Bestätigung beim Service de la formation des adultes eingeholt werden (E-Mail: nationalite.sfa@men.lu).
Validierungsprozedur für Bescheinigungen zu Luxemburgisch-Kursen
Der Bewerber schickt in einem Umschlag:
- die originale Kursbescheinigung,
- einen frankierten Umschlag mit der Adresse des Bewerbers, um die Bescheinigung zurückschicken zu können,
an die folgende Adresse:
Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse
Service de la formation des adultes
Bâtiment Terres Rouges
14, porte de France
L-4360 Esch-Belval
Die Bescheinigung wird mit einem Stempel versehen, der bestätigt, dass der Bewerber an einem Luxemburgischkurs teilgenommen hat, der die im Artikel 28 des Gesetzes vom 8. März 2017 über die Luxemburger Staatsangehörigkeit erwähnten Bedingungen erfüllt, und dem Bewerber zurückgeschickt.