Der Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit setzt die Teilnahme an bestimmten Kursen sowie das erfolgreiche Ablegen der folgenden Prüfungen voraus.
- Luxemburgische Sprachkenntnisse: Personen, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit erwerben möchten, müssen die Prüfung zur Bewertung der Sprachkompetenz (Sproochentest) am Institut national des langues Luxembourg (INLL) absolvieren. Dabei sind Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 im mündlichen Ausdruck sowie Niveau B1 im Hörverständnis erforderlich. Zur Vorbereitung werden entsprechende Kurse vom INLL, vom Service de la formation des adultes (SFA) sowie deren Partnerorganisationen angeboten.
Weitere Informationen unter www.inll.lu oder über Tel. (+352) 26 44 30 1.
- Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“: Das Abschlusszeugnis zu diesem Kurs wird vom Service de la formation des adultes (SFA) ausgestellt, nachdem die Kandidaten an dem 24-stündigen Kurs teilgenommen oder eine Prüfung hierzu abgelegt haben.
- die Grundrechte der Bürger (6-stündiger Kurs – 10 Fragen);
- die staatlichen und kommunalen Behörden des Großherzogtums (12-stündiger Kurs – 20 Fragen);
- die Geschichte des Großherzogtums Luxemburg und die europäische Integration (6-stündiger Kurs – 10 Fragen).
Es handelt sich um einen computergestützten Test mit Multiple-Choice-Fragen. Die Prüfung wird in Luxemburg-Kirchberg abgelegt. Die Kurse selbst werden in Luxemburg-Stadt, Esch-Alzette, Belval und Diekirch abgehalten.
Weitere Informationen und Einschreibung über die Kurs-Website oder per E-Mail (sfa@men.lu).
Personen, die seit über 20 Jahren in Luxemburg wohnen
Personen, die seit über 20 Jahren rechtmäßig in Luxemburg wohnen, können unter bestimmten Bedingungen von der Sprachkompetenzprüfung in Luxemburgisch (Sproochentest) sowie von der Prüfung zum Kurs Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg befreit werden.
Diese Personen müssen verpflichtend einen Einführungskurs in die luxemburgische Sprache mit einer Mindestdauer von 24 Stunden absolvieren. Diese Kurse werden entweder vom Service de la formation des adultes des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend oder von Anbietern durchgeführt, die über eine ministerielle Zulassung für das genannte Sprachkursprogramm verfügen. Die Kurse müssen folgenden offiziellen Vermerk tragen:
Cours visant à offrir une initiation à la langue luxembourgeoise en expression orale et en compréhension de l’oral, conformément à l’article 28 de la loi modifiée du 8 mars 2017 sur la nationalité luxembourgeoise („Kurs zur Einführung in die luxemburgische Sprache im mündlichen Ausdruck und im Hörverständnis gemäß Artikel 28 des geänderten Gesetzes vom 8. März 2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit”)
Interessierten Personen wird empfohlen zu prüfen, ob der gewählte Kurs über die erforderliche ministerielle Zulassung verfügt. Im Zweifelsfall sollte eine Bestätigung beim Service de la formation des adultes eingeholt werden (E-Mail: nationalite.sfa@men.lu).
Beglaubigung von Bescheinigungen über Luxemburgisch-Kurse
Für die Beglaubigung der Bescheinigung über Luxemburgisch-Kurse muss der Bewerber die folgenden Unterlagen gemeinsam in einem Umschlag an die unten angegebene Adresse schicken:
- die originale Kursbescheinigung;
- einen frankierten Rückumschlag mit Name und Adresse des Antragstellers.
Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse
Service de la formation des adultes
Bâtiment Terres Rouges
14, porte de France
L-4360 Esch-Belval
Die Bescheinigung wird mit einem offiziellen Stempel versehen, der bestätigt, dass der Bewerber an einem Luxemburgischkurs teilgenommen hat, der die im Artikel 28 des Gesetzes vom 8. März 2017 über die Luxemburger Staatsangehörigkeit erwähnten Bedingungen erfüllt, und dem Antragsteller zurückgeschickt.
Information für Kursanbieter
Einrichtungen, die anerkannte Einführungskurse in die luxemburgische Sprache anbieten möchten, müssen eine ministerielle Zulassung einholen.
Der rechtliche Rahmen ist in Artikel 28 des geänderten Gesetzes vom 8. März 2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit festgelegt. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Dokument: