Die grenzüberschreitende Berufsausbildung ermöglicht dir das Erlernen eines Berufs, für den in Luxemburg keine Ausbildung angeboten wird. Die Ausbildung erfolgt:
- sowohl in einem Ausbildungsbetrieb in Luxemburg;
- als auch in einer Schule im Ausland (Deutschland, Belgien oder Frankreich).
Die grenzüberschreitende Berufsausbildung ist für die Berufe zulässig, die im Règlement grand-ducal dans le cadre de la formation professionnelle festgelegt sind:
Wer kann eine grenzüberschreitende Berufsausbildung absolvieren?
Du kommst für eine grenzüberschreitende Berufsausbildung infrage, wenn:
- du mindestens 15 Jahre alt bist;
- du in Luxemburg oder in einem Nachbarland (Deutschland, Belgien oder Frankreich) wohnst;
- du einen Beruf gewählt hast, der in der Liste der für die grenzüberschreitende Berufsausbildung infrage kommenden Berufe (PDF) aufgeführt ist. (Steht der gewünschte Beruf nicht auf der Liste, kannst du einen Ausnahmeantrag stellen; siehe unten: „Wie ist dein Antrag einzureichen?“);
- du bereits Folgendes gefunden hast:
- einen Ausbildungsplatz in einem Ausbildungsbetrieb in Luxemburg;
- eine Schule im Ausland (in Frankreich, Deutschland oder Belgien), die bereit ist, dich anzunehmen.
Wann ist dein Antrag einzureichen?
Frühestmöglich binnen der nachstehenden Fristen.
Für das Schuljahr 2025/2026:
- für einen Beruf aus der Liste der infrage kommenden Berufe: bis einschließlich 31. Oktober 2026;
- für einen Beruf, der nicht in der Liste aufgeführt ist: bis einschließlich 31. Juli 2026 (Ausnahmeantrag; siehe unten: „Wie ist dein Antrag einzureichen?“).
Wie ist dein Antrag einzureichen?
Du musst nur das Online-Formular ausfüllen:
Wähle den Beruf in der Drop-down-Liste aus und füge die folgenden Informationen und Unterlagen hinzu:
- personenbezogene Angaben;
- Angaben zum luxemburgischen Ausbilder;
- Nachweis für die Anmeldung an der Schule im Ausland (Zertifikat, Bescheinigung...);
- Ausbildungsprogramm/Lehrplan der Schule;
- Kopie der Schulzeugnisse der vor Beginn der Berufsausbildung zuletzt besuchten Klasse.
Die von dir in Betracht gezogene Ausbildung ist nicht in der Liste der Berufe aufgeführt?
- Wähle die Option „Sonstiges: Ausnahmeantrag“ in der Drop-down-Liste.
- Gib die vollständige Bezeichnung des gewünschten Berufs an.
Wann erhältst du eine Antwort?
Nach dem Versand deines Antrags:
- erhältst du eine Empfangsbestätigung per E-Mail;
- werden deine Antragsunterlagen zwecks Stellungnahme an die Berufskammern und die Arbeitsagentur (ADEM) weitergeleitet;
- erhältst du nach der Prüfung deines Antrags eine Antwort per Post.
Wurde deinem Antrag stattgegeben, erhältst du seitens des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend eine Genehmigung für die grenzüberschreitende Berufsausbildung.
Was ist zu tun, sobald dir die grenzüberschreitende Berufsausbildung genehmigt worden ist?
Du schreibst dich so früh wie möglich zwischen April und Oktober beim Service d’orientation professionnelle de l’ADEM-OP ein, um die für den Abschluss des Ausbildungsvertrags erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Du musst Folgendes mitbringen:
- deinen Personalausweis oder Reisepass;
- deine nationale Identifikationsnummer (in Luxemburg allgemein „Matricule“ genannt; im Falle von ausländischen Bewerbern beantragt der Ausbildungsbetrieb eine nationale Identifikationsnummer beim Centre commun de la sécurité sociale);
- die Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend betreffend die grenzüberschreitende Berufsausbildung.
Wann kannst du deinen Ausbildungsvertrag abschließen?
Du kannst deinen Ausbildungsvertrag zwischen dem 16. Juli und dem 1. November 2026 abschließen.
Was muss der Ausbildungsbetrieb tun?
Der Ausbildungsbetrieb muss die Ausbildungsstelle im Vorfeld beim ADEM-OP melden.
Kurz zusammengefasst: So reichst du deinen Antrag auf grenzüberschreitende Berufsausbildung ein
1) Prüfe, ob der gewünschte Beruf in der Liste der für die grenzüberschreitende Berufsausbildung infrage kommenden Berufe (PDF) aufgeführt ist.
2) Finde ein Unternehmen in Luxemburg, in dem du deine Ausbildung absolvieren kannst.
3) Finde eine Schule im Ausland (Frankreich, Deutschland oder Belgien), an der du dich anmelden kannst.
4) Reiche deinen Antrag zusammen mit den erforderlichen Belegen unter Verwendung des Online-Formulars ein.
Hast du weitere Fragen zu deinem Antrag auf grenzüberschreitende Berufsausbildung?
Du kannst dich an den Service de la formation professionnelle des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend wenden:
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend
Service de la formation professionnelle
29, rue Aldringen
L-2926 Luxembourg
Tel.: (+352) 247-85173
E-Mail : trf@sfp.lu