Jede Person über 18 Jahre, die ein Handwerk erlernen oder sich im Berufsleben neu orientieren möchte, kann an einer Erwachsenenlehre teilnehmen. Dabei ist es unerheblich, ob man einen Arbeitsvertrag hat oder als Arbeitsuchender bei der Arbeitsagentur (ADEM - Administration pour le développement de l'emploi) eingeschrieben ist.
Die in der Erwachsenenlehre angebotenen Abschlüsse sind:
- das Berufsbefähigungszeugnis (CCP - certificat de capacité professionnel);
- das Diplom über die berufliche Reife (DAP - diplôme d'aptitude professionnelle);
- das Technikerdiplom (DT - diplôme de technicien).
Die möglichen Berufsausbildungen in der Erwachsenenlehre sind in der entsprechenden großherzoglichen Verordnung festgelegt und nur im dualen System möglich.
Erwachsene Auszubildende erhalten den sozialen Mindestlohn als Vergütung.