Kurse und Prüfungen zur Erlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft

Der Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit ist an die Teilnahme von Kursen und das Ablegen von Prüfungen geknüpft.

Wer die Luxemburger Staatsangehörigkeit haben möchte, muss die Prüfung zur Bewertung der Sprachkompetenz, den „Sproochentest“, am Nationalen Spracheninstitut (INL) ablegen. Die Luxemburgischkurse des INL und die Luxemburgischkurse, die von der Abteilung für Erwachsenenbildung (SFA) oder ihren Partnern organisiert werden, dienen der Vorbereitung auf die Prüfung, die das Niveau A2 im Mündlichen und das Niveau B1 im Hörverständnis erfordert.

Internet: www.inll.lu
Tel.: (+352) 26 44 30 1

Diese Personen müssen ebenfalls die Teilnahmebescheinigung am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ vorweisen können. Sie wird von der Abteilung für Erwachsenenbildung ausgestellt, nachdem die Kandidaten an dem 24-stündigen Kurs teilgenommen oder eine Prüfung hierzu abgelegt haben.

Die Kurse und Prüfungen in luxemburgischer, deutscher, französischer oder englischer Sprache befassen sich mit folgenden Themen:

  • die Grundrechte der Bürger (6-stündiger Kurs – 10 Fragen);
  • die staatlichen und kommunalen Behörden des Großherzogtums (12-stündiger Kurs – 20 Fragen);
  • die Geschichte des Großherzogtums Luxemburg und die europäische Integration (6-stündiger Kurs – 10 Fragen).

Es handelt sich um einen computergestützten Test mit Multiple-Choice-Fragen. Die Prüfung muss in Luxemburg-Stadt abgelegt werden; die Kurse werden in Luxemburg-Stadt, Esch-Alzette und Diekirch abgehalten.

Online-Einschreibung: lux.men.lu
E-Mail: sfa@men.lu

Die Personen, die seit mehr als zwanzig Jahren in Luxemburg ansässig sind, sind vom „Sproochentest“ befreit und brauchen nicht am Kurs oder der Prüfung „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ teilzunehmen.Diese Kurse werden vom Nationalen Spracheninstitut (INL) oder von einem Anbieter organisiert, dessen Kursprogramm vom Bildungsminister genehmigt wurde (siehe ARTICLE 28 DE LA LOI DU 8 MARS 2017 SUR LA NATIONALITE LUXEMBOURGEOISE (ARTIKEL 28 DES GESETZES VOM 8. MÄRZ 2017 ÜBER DIE LUXEMBURGER STAATSANGEHÖRIGKEIT).

Validierungsprozedur für Kursbescheinigungen

Der Bewerber schickt in einem Umschlag

  • die originale Kursbescheinigung,
  • einen frankierten Umschlag mit der Adresse des Bewerbers, um die Bescheinigung zurückschicken zu können,

an die Abteilung für Erwachsenenbildung: Service de la formation des adultes 15, rue Léon Hengen, L-1745 Luxembourg-Kirchberg

Die Bescheinigung wird mit einem Stempel versehen, der bestätigt, dass der Bewerber an einem Luxemburgischkurs teilgenommen hat, der die im Artikel 28 des Gesetzes vom 8. März 2017 über die Luxemburger Staatsangehörigkeit erwähnten Bedingungen erfüllt, und dem Bewerber zurückgeschickt.

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