Personen mit Wohnsitz in Luxemburg, die gerne ein Kind adoptieren möchten, das sie noch nicht kennen, müssen ihre Kandidatur für eine Adoption an das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend schicken. Das Ministerium ist die zentrale Behörde im Sinne des internationalen Haager Übereinkommens von 1993 über Adoptionen.
Die Bewerber müssen zu den Informationsveranstaltungen (2 x 3 Stunden) und den Sensibilisierungssitzungen (4 x 4 Stunden) kommen. Anschließend werden sie an einen staatlich zugelassenen Adoptionsdienst weitergeleitet, der sie evaluiert und im Falle eines positiven Gutachtens während des gesamten Adoptionsprozesses begleitet, sowohl im Ausland als auch in Luxemburg.
Ende 2022 gab es drei staatlich zugelassene und konventionierte Adoptionsdienste:
- Amicale Internationale d’Aide à l’Enfance a.s.b.l.;
- Adoptionsdienst des Luxemburger Roten Kreuzes;
- Naledi a.s.b.l.
Personen, die gerne ein Kind adoptieren möchten, das sie bereits kennen (z. B. das Kind des Partners), müssen sich an einen Anwalt wenden.
Das Ministerium unterstützt auch Personen bei der Suche nach ihren biologischen Eltern oder Kindern.