
Am 28. März 2012 wurde die großherzogliche Verordnung über das Erstellen eines Plan d’encadrement périscolaire (PEP) gemäß Artikel 16 des Schulgesetzes vom 6. Februar 2009 veröffentlicht. Die Gemeinden, die Schulen und die Verantwortlichen der non-formalen Bildungseinrichtungen werden hier aufgefordert, ab September 2013 für das Schuljahr 2013/2014 ihren ersten PEP aufzustellen. Dieser Plan ist ein Instrument, das es uns erlauben wird, unser gemeinsames Ziel zu erreichen, nämlich den uns anvertrauten Kindern ein ganzheitliches und kohärentes Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot zu gewährleisten.
Außerschulische Förderangebote, sportliche und kulturelle Aktivitäten die allen Kindern zugänglich sind, vergrößern die Chancen einer erfolgreichen Schullaufbahn und fördern die soziale Kohäsion. Ein qualitativ hochwertiges Betreuungs- und Bildungsangebot entlastet zudem die Familien im Alltag, unterstützt die Eltern in ihren Erziehungsaufgaben und trägt zu einer besseren Entwicklung der Kinder bei. Bestehende Angebote, sowie neue Initiativen der Zusammenarbeit zwischen Schule und non-formaler Bildungseinrichtung sollen in den PEP einfließen.
Die vorliegende Broschüre erläutert den Verordnungstext und gibt praktische Hinweise in Bezug auf die Erstellung und die Umsetzung des PEP.
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